Hallo Alex,
http://bundesrecht.juris.de/tollwv_1991/...80991.html
Wichtig ist die Änderung in §1 Abschnitt 3b. Hier wurde die deutsche Tollwutverordnung an die EU-Tollwutverordnung angepaßt. Bis Dezember 2005 wurde der Tollwutschutz in Deutschland nur dann als "wirksam" bezeichnet, wenn die Impfung alle 12 Monate wiederholt wurde.
Nach Dezember 2005 haben die Hersteller nach und nach ihre deutschen Zulassungen geändert. Ab Februar 2006 war der erste T-Impfstoff in Deutschland für länger als 12 Monate zugelassen. Allerdings war es ab der Änderung der T-Verordnung im Dezember 2005 bereits möglich, den Hund im Ausland mit einem im dortigen Land zugelassenen Mehrjahresimpfstoff impfen zu lassen. Die T-Impfung gilt so lange, wie der Hersteller für sein Produkt
in dem Land, in welchem geimpft wird, angibt.
Deine Information, daß alle ab dem 01.03.2006 gegen Tollwut geimpften Hunde automatisch einen 3-jährigen offiziellen Impfschutz besitzen, ist folglich nicht richtig. Es gibt Hunde, die vorher gemäß der gültigen T-Verordnung mit einem für mehrere Jahre zugelassenen Impfstoff geimpft worden sind (meine eine Hündin z.B. bereits im Februar 06), während andere nach März mit einem Impfstoff geimpft worden sind, der zu diesem Zeitpunkt nicht für länger als 12 Monate zugelassen war. Wichtig ist zudem auch, daß der impfende Tierarzt die Dauer des Impfschutzes im Impfpass mit einem Gültigkeitsdatum bestätigt (in den blauen Impfpässen gibt es dafür ein extra Feld, in den gelben muß es irgendwo neben den impfaufkleber geschrieben werden).
Hier mal eine Liste der in Deutschland für mehr als 12 Monate zugelassenen T-Impfstoffe mit der Angabe der Dauer des Impfschutzes (lt. Angabe des Paul Ehrlich-Institutes); die Dauer des Impfschutzes bei den Kombinationsimpfstoffen bezieht sich auf die Tollwutkomponente:
Essex
Fiovax PHCT 4 Jahre (Katze)
Epivax LT 3 Jahre (Hund)
Rabdomun 3 Jahre (Hund und Rind) bzw. 4 Jahre (Katze)
Epivax SHPPLT 3 Jahre (Hund)
Pfizer
Felocell CVR-T 4 Jahre (Katze)
Enduracell LT 3 Jahre (Hund)
Enduracell 8 3 Jahre (Hund)
Enduracell T 3 Jahre (Hund und Rind) bzw. 4 Jahre (Katze)
Intervet
Nobivac T 3 Jahre (Hund und Katze), 1 Jahr (Frettchen und Schaf), 2 Jahre (Rind und Pferd)
Nobivac LT 3 Jahre (Hund)
Nobivac SHP + LT 3 Jahre (Hund)
Nobivac SHPPi + LT 3 Jahre (Hund)
Merial
Rabisin 3 Jahre (Hund und Katze)
Eurican LT 3 Jahre (Hund)
Eurican SHPLT 3 Jahre (Hund)
Virbac gibt für seine T-Impfstoffe ein abweichendes Impfschema an: Eine erste Impfung von Hund und Katze ab der 12. Lebenswoche, eine zweite Impfung ein Jahr später (= Boosterimpfung). Wiederholungsimpfungen beim Hund dann alle 2-3 Jahre und bei der Katze alle 2 Jahre.
Virbagen Tollwutimpfstoff Zwei bis drei Jahre nach der Boosterimpfung (Hund) bzw. zwei Jahre nach der Boosterimpfung (Katze)
Virbagen canis LT Zwei bis drei Jahre nach der Boosterimpfung (Hund)
Virbagen canis SHAP/LT Zwei bis drei Jahre nach der Boosterimpfung (Hund)
Virbagen canis SHAPPi/LT Zwei bis drei Jahre nach der Boosterimpfung (Hund)
Virbagen felis RCP/T Zwei Jahre nach der Boosterimpfung (Katze)
Es ist folglich nicht egal, mit welchem Impfstoff ein Tier geimpft wird. Verwende ich bei einer Katze den Impfstoff Rabdomun der Fa. Essex, dann kann mir mein Tierarzt eine 4-jährige Gültigkeit in den Impfpass eintragen, während er bei der Verwendung des T-Impfstoffes der Fa. Virbac nur max. 2 Jahre eintragen darf. Zudem sind die Informationen auf den Beipackzetteln teilweise unterscheidlich. Manchmal wird zur Dauer des Impfschutzes geschrieben z.B. "bis zu 3 Jahre", bei anderen Produkten wird geschrieben "mind. 3 Jahre". Manche Tierärzte weigern sich, bei den Produkten, bei denen "bis zu" steht, die längere Gültigkeitsdauer einzutragen und beschränken sich auf eine kürzere. Hier würde ich mich in jedem Fall
vor der Impfung erkundigen, welchen Impfstoff der Tierarzt verwendet und welche Gültigkeitsdauer er in den Impfpass eintragen wird.
Das alles ist die gesetzliche Komponente. Was den VDH und die ihm angeschlossenen Sport- und Zuchtverbände betrifft, müssen wir abwarten was in diesem Jahr passieren wird. Seit wenigen Wochen sind die ersten in Deutschland mit einem Mehrjahresimpfstoff geimpften Hunde aus dem bisherigen 12 Monates-Schema herausgerutscht. Die Prüfungsordnung schreibt lediglich etwas von "gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen".
Im vergangenen Jahr haben der VDH und die ihm angeschlossenen Verbände keine klare Stellung zu diesem Thema bezogen. Und so mancher Amtstierarzt, der im Zuge der Hühnergrippe die Änderung der T-Verordnung gar nicht mitbekommen hatte (unserer wußte zumindest im März noch nix von der im Dezember getätigten Änderung

), hat den Zwergenaufstand geprobt (die Veterinärämter müssen ja Zucht- und Sportveranstaltungen genehmigen).
Grüße
Antje