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Neue Tollwut verordnung?? - Druckversion

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Neue Tollwut verordnung?? - Alex72 - 10-03-2007

Hallo zusammen!! Mir ist jetzt beim Impfen gesagt worden das die Tollwutimpfung bei Hunden die nach dem 01.03.2006 gegen Tollwut geimpft worden sind und schon 12monate alt sind nur noch alle 3Jahre wiederholt werden muss.Wer weiß das von Euch auch und hat evtl einen Link wo ich mir das ganze schwarz auf weiß holen kann, denn ganz traue ich dem "braten" nicht.Das ganze muss wohl schon ende 2005 von der Regierung beschlossen worden sein aber ich kann bei unserem Veterinäramtauf der Hp nix darüber finden. LG Alex


RE: Neue Tollwut verordnung?? - Antje - 10-03-2007

Hallo Alex,

http://bundesrecht.juris.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html

Wichtig ist die Änderung in §1 Abschnitt 3b. Hier wurde die deutsche Tollwutverordnung an die EU-Tollwutverordnung angepaßt. Bis Dezember 2005 wurde der Tollwutschutz in Deutschland nur dann als "wirksam" bezeichnet, wenn die Impfung alle 12 Monate wiederholt wurde.

Nach Dezember 2005 haben die Hersteller nach und nach ihre deutschen Zulassungen geändert. Ab Februar 2006 war der erste T-Impfstoff in Deutschland für länger als 12 Monate zugelassen. Allerdings war es ab der Änderung der T-Verordnung im Dezember 2005 bereits möglich, den Hund im Ausland mit einem im dortigen Land zugelassenen Mehrjahresimpfstoff impfen zu lassen. Die T-Impfung gilt so lange, wie der Hersteller für sein Produkt in dem Land, in welchem geimpft wird, angibt.

Deine Information, daß alle ab dem 01.03.2006 gegen Tollwut geimpften Hunde automatisch einen 3-jährigen offiziellen Impfschutz besitzen, ist folglich nicht richtig. Es gibt Hunde, die vorher gemäß der gültigen T-Verordnung mit einem für mehrere Jahre zugelassenen Impfstoff geimpft worden sind (meine eine Hündin z.B. bereits im Februar 06), während andere nach März mit einem Impfstoff geimpft worden sind, der zu diesem Zeitpunkt nicht für länger als 12 Monate zugelassen war. Wichtig ist zudem auch, daß der impfende Tierarzt die Dauer des Impfschutzes im Impfpass mit einem Gültigkeitsdatum bestätigt (in den blauen Impfpässen gibt es dafür ein extra Feld, in den gelben muß es irgendwo neben den impfaufkleber geschrieben werden).

Hier mal eine Liste der in Deutschland für mehr als 12 Monate zugelassenen T-Impfstoffe mit der Angabe der Dauer des Impfschutzes (lt. Angabe des Paul Ehrlich-Institutes); die Dauer des Impfschutzes bei den Kombinationsimpfstoffen bezieht sich auf die Tollwutkomponente:

Essex
Fiovax PHCT 4 Jahre (Katze)
Epivax LT 3 Jahre (Hund)
Rabdomun 3 Jahre (Hund und Rind) bzw. 4 Jahre (Katze)
Epivax SHPPLT 3 Jahre (Hund)

Pfizer
Felocell CVR-T 4 Jahre (Katze)
Enduracell LT 3 Jahre (Hund)
Enduracell 8 3 Jahre (Hund)
Enduracell T 3 Jahre (Hund und Rind) bzw. 4 Jahre (Katze)

Intervet
Nobivac T 3 Jahre (Hund und Katze), 1 Jahr (Frettchen und Schaf), 2 Jahre (Rind und Pferd)
Nobivac LT 3 Jahre (Hund)
Nobivac SHP + LT 3 Jahre (Hund)
Nobivac SHPPi + LT 3 Jahre (Hund)

Merial
Rabisin 3 Jahre (Hund und Katze)
Eurican LT 3 Jahre (Hund)
Eurican SHPLT 3 Jahre (Hund)

Virbac gibt für seine T-Impfstoffe ein abweichendes Impfschema an: Eine erste Impfung von Hund und Katze ab der 12. Lebenswoche, eine zweite Impfung ein Jahr später (= Boosterimpfung). Wiederholungsimpfungen beim Hund dann alle 2-3 Jahre und bei der Katze alle 2 Jahre.

Virbagen Tollwutimpfstoff Zwei bis drei Jahre nach der Boosterimpfung (Hund) bzw. zwei Jahre nach der Boosterimpfung (Katze)
Virbagen canis LT Zwei bis drei Jahre nach der Boosterimpfung (Hund)
Virbagen canis SHAP/LT Zwei bis drei Jahre nach der Boosterimpfung (Hund)
Virbagen canis SHAPPi/LT Zwei bis drei Jahre nach der Boosterimpfung (Hund)
Virbagen felis RCP/T Zwei Jahre nach der Boosterimpfung (Katze)

Es ist folglich nicht egal, mit welchem Impfstoff ein Tier geimpft wird. Verwende ich bei einer Katze den Impfstoff Rabdomun der Fa. Essex, dann kann mir mein Tierarzt eine 4-jährige Gültigkeit in den Impfpass eintragen, während er bei der Verwendung des T-Impfstoffes der Fa. Virbac nur max. 2 Jahre eintragen darf. Zudem sind die Informationen auf den Beipackzetteln teilweise unterscheidlich. Manchmal wird zur Dauer des Impfschutzes geschrieben z.B. "bis zu 3 Jahre", bei anderen Produkten wird geschrieben "mind. 3 Jahre". Manche Tierärzte weigern sich, bei den Produkten, bei denen "bis zu" steht, die längere Gültigkeitsdauer einzutragen und beschränken sich auf eine kürzere. Hier würde ich mich in jedem Fall vor der Impfung erkundigen, welchen Impfstoff der Tierarzt verwendet und welche Gültigkeitsdauer er in den Impfpass eintragen wird.

Das alles ist die gesetzliche Komponente. Was den VDH und die ihm angeschlossenen Sport- und Zuchtverbände betrifft, müssen wir abwarten was in diesem Jahr passieren wird. Seit wenigen Wochen sind die ersten in Deutschland mit einem Mehrjahresimpfstoff geimpften Hunde aus dem bisherigen 12 Monates-Schema herausgerutscht. Die Prüfungsordnung schreibt lediglich etwas von "gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen".

Im vergangenen Jahr haben der VDH und die ihm angeschlossenen Verbände keine klare Stellung zu diesem Thema bezogen. Und so mancher Amtstierarzt, der im Zuge der Hühnergrippe die Änderung der T-Verordnung gar nicht mitbekommen hatte (unserer wußte zumindest im März noch nix von der im Dezember getätigten Änderung Big Grin ), hat den Zwergenaufstand geprobt (die Veterinärämter müssen ja Zucht- und Sportveranstaltungen genehmigen).

Grüße

Antje


- Highlander - 10-03-2007

Unsere Hunde wurden im Mai und November letzten Jahres schon mit einer 3jährigen Impfdauer geimpft.
Richte dich aber auf eine lange Suche ein, die TÄ weigern sich -w-
Ich bin nach dem Motto vorgegangen - gesetzlich abgenickt, DIE wollen aber nicht, dafür ICH erst recht :w:


- Antje - 11-03-2007

Hallo Astrid,

das ist regional unterschiedlich. Hier bei uns gibt es damit keine Probleme, außer im letzten Frühjahr, wo es nur einen oder zwei auf mehrere Jahre zugelassenen Impfstoffe gab. Da wollten sie verständlicherweise erst mal die Impfstoffe aufbrauchen, die noch in den Praxen vorrätig waren. Es war ja anfangs nur ein Hersteller, der seine bereits ausgelieferten Chargen auch rückwirkend für länger als 12 Monate freigegeben hatte.

In einigen Regionen haben sich die Tierärzte untereinander abgesprochen, daß sie auch weiterhin nur 12 Monate im Impfpass eintragen. Wer in solch einer Region wohnt, sollte sich bezüglich der Tollwutimpfung mal bei Tierärzten erkundigen, die etwas weiter weg praktizieren, einem anderen Kreisgebiet zugehören. Unter'm Strich lohnt es sich finanziell, etwas weiter zu fahren, vor allem wenn man mehrere Hunde zu impfen hat (mal abgesehen von den gesundheitlichen Belastungen durch Impfungen).

Grüße

Antje


- blubber - 11-03-2007

Zitat:Original von Astrid
Unsere Hunde wurden im Mai und November letzten Jahres schon mit einer 3jährigen Impfdauer geimpft.
Richte dich aber auf eine lange Suche ein, die TÄ weigern sich -w-
Ich bin nach dem Motto vorgegangen - gesetzlich abgenickt, DIE wollen aber nicht, dafür ICH erst recht :w:

Genau aus dem Grunde musste ich meinen TA wechseln. Der hat sich einfach geweigert und mir irgendwelche Schauermärchen auftischen wollen. -w-

Ist er doch selber schuld wenn bald keiner mehr kommt :w:


- Welfen - 12-03-2007

Mein TA hat mich von sich aus letztes Jahr darauf angesprochen, als ich unsere Welpen zum Impfen brachte. Allerdings sagte er, dass die erst T-Impfung bei Welpen in der 12. Woche und dann nochmal in der 16. Woche erfolgen muss. Danach wäre der Impfschutz für 3 Jahre gültig.


- Antje - 12-03-2007

Zitat:Original von Welfen
Allerdings sagte er, dass die erst T-Impfung bei Welpen in der 12. Woche und dann nochmal in der 16. Woche erfolgen muss. Danach wäre der Impfschutz für 3 Jahre gültig.

Die Tierärzte erzählen teilweise wirklich einen Sch.... Einizg Virbac gibt ein spezielles Impfschema an, bei welchem zweimal geimpft werden soll im Abstand von 12 Monaten (und nicht 4 Wochen) und dann erst auf die längeren Intervalle übergegangen werden soll. In den Beipackzetteln der Tollwutimpfstoffe der anderen Hersteller wird nirgends etwas von zwei Impfungen geschrieben, in welchem Abstand auch immer. Lt. Angaben dieser Hersteller reicht eine einmalige Impfung aus, um einen Titer zu erzielen der (und hier unterscheiden sich die Angaben der Hersteller) beim Hund mind. bzw. bis zu 3 Jahre schützt.

Es ist zu empfehlen, sich in solchen Fällen vom Tierarzt den Beipackzettel zeigen zu lassen und genau nachzufragen, wo der Hersteller auf diesem (oder wo anders) das vom Tierarzt dargestellte Impfschema vorschreibt.

Teilweise ist das gar kein böser Wille von den Tierärzten. Manche wissen selbst nicht genau, was im jeweiligen Beipackzettel steht, und sind nach dem Lesen desselben ziemlich kooperativ.

Grüße

Antje


RE: Neue Tollwut verordnung?? - Yvonne - 12-03-2007

Zitat:Original von Antje

Im vergangenen Jahr haben der VDH und die ihm angeschlossenen Verbände keine klare Stellung zu diesem Thema bezogen. Und so mancher Amtstierarzt, der im Zuge der Hühnergrippe die Änderung der T-Verordnung gar nicht mitbekommen hatte (unserer wußte zumindest im März noch nix von der im Dezember getätigten Änderung Big Grin ), hat den Zwergenaufstand geprobt (die Veterinärämter müssen ja Zucht- und Sportveranstaltungen genehmigen).

Grüße

Antje

hallo antje,

doch, der sgsv hat anfang letzten jahres reagiert und ein rundschreiben gemacht, in dem auf die änderung des impfintervalls hingewiesen wurde und auch auf die neuregelung.
bei uns heißt es jetzt nicht mehr "nicht älter als 12 monate" sondern "gültiger impfschutz".

gruß yvonne


RE: Neue Tollwut verordnung?? - Antje - 12-03-2007

Hallo Yvonne,

na das läßt einen positiv in die Zukunft blicken. Beim HSVRM steht aktuell noch auf der Homepage: "...Zu den Fragen, ob und wann die Impfstoffhersteller für Deutschland eine Änderung der Gültigkeitsdauer über die 12 Monate hinaus für die von ihnen produzierten Impfstoffe bekannt geben, kann derzeit keine endgültige Aussage getroffen werden. Fest steht, dass nach Aussage des Ministeriums derzeit keine Änderungen der jeweiligen Gültigkeitsdauer durch die Impfstoffhersteller geplant sei. Dieses wurde uns über das Veterinäramt Dortmund mitgeteilt..."

Die "Mitteilung des Veterinäramtes Dortmund" (was immer das damit zu tun haben soll, zuständig für die Zulassungen von Impfstoffen ist das Paul Ehrlich-Institut) scheint auf dem Stand von Anfang Februar 2006 zu basieren, denn seit Mitte Februar 2006 ist der erste T-Impfstoff in Deutschland für länger als 12 Monate zugelassen. Aber sämtliche Informationen darüber werden vom HSVRM bisher tapfer ignoriert.

Grüße

Antje


RE: Neue Tollwut verordnung?? - Welfen - 12-03-2007

Siehst Du Antje, es ist immer gut, wenn sich jemand auskennt. Danke. Smile