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Abmeldung nach Ende des Schutzdienstes beim Richter?
#1
Hallo Zusammen,

ich bin mir nicht sicher, wie man sich nach dem Schutzdienst abmeldet.
Nach Meinung eines Vereinskollegen, sollte man sich mit folgendem Spruch abmelden:
"Schutzdienst beendet, Täter gestellt, entwaffnet und abgeführt."

Laut PO muss man sich abmelden. OK!!
Es steht aber nicht geschrieben wie!?

Reicht es nicht aus wenn man nur sagt:"Schutzdienst beendet."

Gruß Udo H.
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#2
Richtig...das eine reicht, also 'Schutzdienst beendet'...den Rest gab es früher mal soweit ich weiß :-)
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#3
Schutzdienst beendet reicht. Aber dafür gibt es doch einen Ausbildubgswart im Verein, der dir diese Frage beantworten können sollte. Wink
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#4
entscheidend ist die Arbeit des Hundes - und nicht, welches Sprüchlein aufgesagt wird ....
Die größte Leistung besteht darin, nicht andere, sondern sich selbst zu übertreffen
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#5
Bei uns legen sie meisten Richter kaum noch Wert auf eine Anmeldung oder Abmeldung. Die meisten winken ab.

Schutzdienst beendet, UO beendet, Fährtenarbeit beendet, das reicht immer. Auch höherrangigen Prüfungen.

Alles andere ist doch albern.
Wir sind nicht auf der Welt, um so zu sein, wie ihr es gerne hättet.
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#6
Hallo,

ich melde mich immer mit Abteilung C beendet ab!

LG Jens
Das mir der Hund viel lieber sei sagst du, oh Mensch sei sünde.
Der Hund bleibt mir im Sturme treu der Mensch nicht mal im Winde.
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#7
Ich denke auch die genaue Wortwahl ist nicht entscheident. Ich sage entweder: "Schutzdienst beendet.... (eventuell noch Täter gestellt und entwaffnet)" das aber eher nach Lust und Laune, je nachdem wie es lief Big Grin Und dann fünf Schritte zur Seite, den Hund bei Fuss und in der Grundstellung anleinen und fertig. Ich glaube, das das sauber läuft ist wichtiger als die konkrete Wortwahl.
Hinfallen, aufstehen, Krone richten, weiter gehen!
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#8
Hallo Zusammen,

danke für die Antworten!!

Gruss Udo
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