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Abmeldung nach Ende des Schutzdienstes beim Richter? - Udo H. - 26-05-2013 Hallo Zusammen, ich bin mir nicht sicher, wie man sich nach dem Schutzdienst abmeldet. Nach Meinung eines Vereinskollegen, sollte man sich mit folgendem Spruch abmelden: "Schutzdienst beendet, Täter gestellt, entwaffnet und abgeführt." Laut PO muss man sich abmelden. OK!! Es steht aber nicht geschrieben wie!? Reicht es nicht aus wenn man nur sagt:"Schutzdienst beendet." Gruß Udo H. - voodoo09 - 26-05-2013 Richtig...das eine reicht, also 'Schutzdienst beendet'...den Rest gab es früher mal soweit ich weiß :-) - Lennox369 - 27-05-2013 Schutzdienst beendet reicht. Aber dafür gibt es doch einen Ausbildubgswart im Verein, der dir diese Frage beantworten können sollte.
- Trine - 27-05-2013 entscheidend ist die Arbeit des Hundes - und nicht, welches Sprüchlein aufgesagt wird .... - Chaco - 27-05-2013 Bei uns legen sie meisten Richter kaum noch Wert auf eine Anmeldung oder Abmeldung. Die meisten winken ab. Schutzdienst beendet, UO beendet, Fährtenarbeit beendet, das reicht immer. Auch höherrangigen Prüfungen. Alles andere ist doch albern. - Hundemann - 27-05-2013 Hallo, ich melde mich immer mit Abteilung C beendet ab! LG Jens - Gondor - 27-05-2013 Ich denke auch die genaue Wortwahl ist nicht entscheident. Ich sage entweder: "Schutzdienst beendet.... (eventuell noch Täter gestellt und entwaffnet)" das aber eher nach Lust und Laune, je nachdem wie es lief Und dann fünf Schritte zur Seite, den Hund bei Fuss und in der Grundstellung anleinen und fertig. Ich glaube, das das sauber läuft ist wichtiger als die konkrete Wortwahl.
- Udo H. - 28-05-2013 Hallo Zusammen, danke für die Antworten!! Gruss Udo |