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Wachhundausbildung??
#41
Hallo Anja,
es geht um Leib und Leben.....Das ein Einbrecher nicht gebissen werden darf, ist auch in Frankreich so.
Heute erfuhr ich, dass ich einen Termin bei der Polizei habe werde, da es meine Nachbarin betraf. Natürlich werde ich dann die Polizei nach der rechtlichen Lage fragen.
Meine Frage hier, war nur, ob es überhaupt solch eine Ausbildung gibt, welche allgemein bekannt ist, da es hier einfach mehr 'Fachmänner/Frauen' gibt. Das ich eine absolute Anfängerin bin ist ja nun kein Geheimnis. Das aber ist geklärt, da die bestehenden Möglichkeiten nicht möglich sind.
Meine Familie möchte einfach den Hund nicht im Haus......

MfG,
Kimmy
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#42
Sorry an alle, aber ich verstehe Kimmys Ängste. Ist ja schon ein Einschnitt im Leben, soetwas in unmittelbarer Nachbarschaft erleben zu müssen.
Ich denke, die Frage ist schlichtweg auf purer Angst begründet und DAS verstehe ich.

@ Kimmy - hast du schonmal über die Anschaffung eines zweiten Hundes nachgedacht? Es kam mir in den Sinn, weil du Gino als sehr ruhig und abwartend (kluger Hund!) beschreibst. Zwei Hunde auf dem Grundstück sind agiler als einer. Einer "weckt" quasie den Anderen, falls der mal was verschlafen sollte. Vielleicht hilft EUCH ganz simpel diese Aktivität?
Denn es ist richtig, allein die Anwesenheit schreckt Einbrecher idR ab. Einen schlafenden Hund sieht er nur nicht.
VG Astrid

Man lebt ruhiger, wenn: - man nicht alles sagt, was man weiß, - nicht alles glaubt, was man hört und - über den Rest einfach nur lächelt.
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#43
Naja, wenn die Angst sooo gross wäre, dann würden sich die Familienmitglieder jetzt darüber streiten auf wessen Bettvorleger der Hund künftig schläft. Und nicht darüber lamentieren dass man den Hund nicht im Haus haben möchte.

Wenn der Hund (oder auch zwei) in Zukunft wirklich häufiger nachts draussen anschlagen sollte, weil sich rundherum irgend etwas tut, wird man auf ein kurzes Gebell irgendwann gar nicht mehr reagieren (sprich raus gehen und Präsenz zeigen). Und eine Person, die vor einem Mord nicht zurück schreckt, oder diesen gar plant, wird nicht davor zurück schrecken vorher einen oder mehrere Hunde auszuschalten. Geht mit einer Schusswaffe und Schalldämpfer schnell und gründlich. Und dann hat der Meuchelmörder freie Bahn.

Ein im Haus gehaltener Hund wird nicht gleich bei jedem bisschen, was in der Nachbarschaft vor geht, anschlagen. Wohl aber wenn sich jemand direkt am Haus zu schaffen macht. Ist aber, wenn er dann bellt, nicht gleich problemlos auszuschalten. Wodurch man nicht durch plötzlich im Schlafzimmer stehende Einbrecher überrascht wird.

Aber wie Kimmy schreibt: Der Sozialpartner Hund, der sich mit seinem Leben schützend vor die Familie stellen soll, ist ja im Haus nicht erwünscht...
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#44
Hallo Astrid,
stimmt, wir sind momentan hier etwas aufgewühlt.
Ich habe darüber nachgedacht, ob es nicht sinnvoll wäre, sich einen zweiten Hund zu holen.
Vielleicht sogar einen, der etwas 'älter-ist', sprich reifer, vielleicht sogar erfahrener.
Da aber kam dann die Frage auf, wie sich solch ein Hund an unsd anpasst, da er älter wäre, wie dieser Hund dann neben Gino, noch ausgelastet werden soll.
Aber es gab hier einige Anregungen, welche ich nochmals ansprechen werde.

MfG,
KImmy
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#45
Hallo Antje,
wer weiß? Vielleicht ändern sich ja nun die Meinungen, nachdem etliche genau das vorgeschlagen haben?
MfG,
Kimmy
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#46
also einige Antworten und Einschätzungen sind ja schon sehr von Überlieferung und weniger als Halbwissen geprägt ( das wäre schon das kleinere Übel) .... schwere Körperverletzung....... Grundsätzlich gilt erstmal mein Haus mein Reich..... da hat erstmal keiner was zu suchen. Wer da rum läuft begeht einen Angriff auf mein Rechtsgut Eigentum/ Besitz/ Hausrecht. Jedes Rechtsgut ist Notwehrfähig..... inwieweit mit dem Hund eine Verhältnismäßigkeit d.h. das geringste, mildeste Mittel, erreicht wird, ist eine wichtige Frage. Habe ich aber nur ein Notwehrmittel, darf ich dies benutzen. Soweit die gängige Auffassung in BRD. Aaaber..... die Notwehr darf nur solange angewandt werden, wie der Angriff gegenwärtig ist. Dies kann schon nahc dem ersten Kontakt Hund vs. Eindringling angenommen werden, hindert es doch den Angriefer meines Rechtsguts, seinen Angriff zu beenden- er kann sich ja gar nciht entferne mit nem Hund am Arm - Überschreite ich die Grenzen der Notwehr (Exzess) , handel ich zwar ohne Schuld, bei vorsätzlicher Tatbegehung. Kann aber Fahrlässigkeit bestraft werden (fahrl- KV, ohne Wissen udn Wollen), muß ich mit Konsequenzen rechnen. Bei der weiteren Bewertung wird es sicher auch um die anderen, durch den vermeintlichen Einbrecher, bedrohten Werte und andere Rechtsgüter gehen. Einer, der in eine Waffenkammer einsteigt, wird anders bewertet, als jemand, der ne Gartenlaube aufbricht um auszupennen. Dazu werden alle Tatumstände sowohl die kriminelle Vorgeschichte des Eindringlings sowie seine Sozialprognose zur Urteilsfindung herangezogen. Da es aber ein anderes Land ist = anderes Recht, ist diese Frage doch eher eine Belebung des Forums und weniger als sachdienliche Erörterung. Sorry, auf gar keinen Fall als Affront gegen den mir gänzlich unbekannten Themenersteller, aber bei diesen teilweise skurillen ( sicher aus Überzeugung, eine richtige Auffassung zu verteten) Antworten, bedarf es doch zumindest für den deutschen Rechtsbereich dieser Darstellung :-)

Schmerzensgeld und Schadenersatz sind eine andere Frage
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#47
Für den deutschen Rechtsbereich betreffend ist es aber nun mal so dass bei einem Hund, der darauf trainiert wurde ein Grundstück (was in diesem Fall nur Sachwerte sind, da geht es nicht um Notwehr) ernsthaft zu verteidigen, nicht mehr von Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Dieser Hund wird ja ganz gezielt eingesetzt, sein Halter nimmt es wissentlich in Kauf dass es mit grosser Wahrscheinlichkeit zu Schäden an Leib und Leben Dritter kommen wird. Und der Einsatz eines Hundes zu solchen Zwecken wird in unserem Rechtsbereich ähnlich reglementiert wie ein Waffeneinsatz. Nämlich, für Privatpersonen, in ziemlich eng gesteckten Grenzen.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#48
Antje

ich gehe mal davon aus, dass ein Hund nicht "nur" darauf trainiert wird ein Grundstück zu bewachen oder zu überwachen.
Es gibt auch Hunde die muss man nicht darauf trainieren...die machen das ganz von alleine.
Allerdings werden diese Hunde auch das Haus bewachen.

Ob es sich bei einem unberechtigtem Eindringen in einen Garten, Schuppen oder ins Haus selbst "lediglich" um Sachwerte handelt kann man nicht pauschal sagen. Wenn jemand im Garten oder Haus ist, kann die Sachlage in Bruchteilen von Sekunden kippen.

Das mildeste Mittel der Selbstverteidigung oder Notwehr kann ein Aussenstehender im Nachgang auch nur sehr schlecht beurteilen.

Bei mir hängen mehrere Hinweise auf die Hunde bereits in der äusseren Einzäunung des Grundstückes. Meine Hunde schlagen bereits an wenn jemand sich im Nahbereich unseres Grundstückes bewegt. ( es steht relativ ausserhalb etwas im Wald) Es wurden auch schon Personen gestellt. Wenn diese sich dann ruhig verhalten, sprich sich nicht mehr bewegen, bleibt die Situation so. Bei Bewegung der Person kommt Bewegung vom Hund.
Und glaube mir, im Fall der Fälle gibt es ganz viele Gründe die die Bewegung des Hundes und deren Folgen rechtfertigen würden.
Grundsätzlich ist die Rechtslage in D etwas extrem pro Täter oder Einbrecher ausgelegt. Andererseits muss sich ja normalerweise jeder der eine Straftat oder einen Einbruch begeht, auch darüber im Klaren sein, dass er ein Risiko eingeht, welches nicht ausschlisslich darin begründet ist, dass er geschnappt wird. Frei nach dem Motto .......wer sich in Gefahr begibt, könnte darin umkommen

India
Überheblichkeit ist die erste Leitersprosse auf dem Weg nach unten.
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#49
Deutsches Recht.......immer wieder lese ich deutsches Recht.......
Kimmy wohnt aber nicht in Deutschland!
Kimmy sagt immer, das sie in Frankreich wohnt. Schon so lange wie sie hier schreibt!
Ich denke mal, das den Franzosen die Deutsche Rechtsgebung ziemlich schnuppe ist.

@kimmy
Ich kann eure Angst gut verstehen.
Versuche bitte deine Familie davon zu überzeugen, das der Hund im Haus mehr nützt als draussen. Dann können auch alle wieder ruhiger leben und vorallem ruhiger und sicherer schlafen.
LG Silke
Das kostbarste Vermächtnis eines Hundes, ist die Spur, die seine Liebe in unserem Herzen zurückgelassen hat.


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#50
wie soll ich denn sonst Sachwerte verteidigen? ????? Nein, das halten eines Wachhundes ist nicht wie ein Waffeneinsatz geregelt.... woher nimmst Du diese Weisheiten????? Es gibt für die Abwehr von Angriffen auf unsere Rechtsgüter Rechtfertigungsgründe sog. Jedermannrechte. Aber .... ach egal. Dann lass Dir Deine Bude ausräumen, dann werden demnächst ja wildfremde Horden auf Deinem Grund und Boden ohne Angst, Konsequenzen zu ertragen, bei Dir campieren können...... ist ja laut Deiner Auffassung ncih möglich, sich dagegen zu wehren. Ich sag Dir mal was: es gibt sogar Gesetzestexte, die erlauben mir audrücklich die Anwendung von Gewalt. Bitte informiere Dich darüber, zu Deinem eigenen Schutz.
§ 859 Selbsthilfe des Besitzers

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

und dies nicht im STGB sondern im BGB. Ich brauche es also nicht dulden.
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