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Was ist ein Stachelhalsband?
#41
Antwort gefunden auf http://www.kynologe.de :i:

[Bild: stachel.jpg]

Das echte Stachelhalsband wird fast ausschließlich in Jägerkreisen verwendet, da es nur nach innen Stacheln hat und nach außen glatt ist kann der Hund ohne an Ihm hängen zu bleiben durchs Gestrüpp. Die arbeitsweise ist die gleiche wie beim Torquatus. Durch den punktuellen Schmerz kann es es noch Internsiver in der Aversionswirkung sein. Über gesundheitliche Risiken dieses Halsbandes wird diskutiert.

Es ist für Laien ungeeignet und gefährlich
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#42
Da ist aber auch das "Erziehungshalsband" als umgangspachliches Stachelhalsband beschrieben ---

--- also doch alles Stachel

Gruß Britta
Die Farbe beißt nicht
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#43
Zitat:Original von Bettina Balters

Wenn der SV "Stachelhalsbänder" in Schriftstücken verbietet (ich gehe jetzt davon aus daß dies stimmt), dann sollte es doch im Sinne aller SV-Mitglieder sein, zu wissen, was genau damit gemeint ist.

Hallo Bettina,

Jolene hat also jetzt eine Definition "des Stachelhalsbandes" gefunden.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das nicht das Halsband ist, das wir Hundler so allgemein als "Stachel" bezeichnen. Da wäre dann die nächste Definition nötig. Daneben gibt es aber auch noch eine Reihe anderer Halsbänder, die man ebenfalls als "Stachelhalsband" bezeichnen könnte, s. Foto von Disa.

Ich weiß halt nicht recht, was es bringt, wenn wir alle diese Halsbänder definiert haben und dann den SV darum bitten, uns mitzuteilen, welches Halsband ihm nun genehm ist und welches nicht.

Das grundsätzliche Problem ist doch ein anderes. Es liegt weder am Stachler noch am Tele oder an irgend einem sonstigen Ausbildungshilfsmittel, sondern das Problem liegt daran, dass sich bei der Haltung von Tieren (u.a. Hunden) Leute einmischen, die von der Haltung solcher Tiere keine Ahnung haben, aber die menschlichen Empfindungen von Schmerzen auf das Tier als Quälerei übertragen, ohne zu bedenken, dass schmerzliche Erfahrungen zu einem natürlichen Leben, ja eben ganz normal zur Entwicklung bis hin zur Reife (gibt es die je?) bei Mensch und Tier grundsätzlich unerlässlich sind.

Und der "Stachler" suggeriert nun, dass man mit diesem - auch wieder grundsätzlich - gewillt ist, dem Hund Schmerzen zuzufügen. Dieser Grundsatz stimmt aber halt nicht. Für mich ist der "Stachler" ein Hilfsmittel wie jedes andere Hilfsmittel auch, und es liegt in meiner Verantwortung, dieses Hilfsmittel art-, sach- und tierschutzgerecht einzusetzen.

Dazu brauche ich keine weitere Vorschrift, weder vom SV noch von sonstwem, sondern es genügt das bestehende Tierschutzgesetz, das mich moralisch zu einem artgrechten Umgang mit dem Hund verpflichtet.

Wer diese Moral nicht hat, den hälst du mit nichts auf, auch nicht mit einem zusätzlichen Verbot.

Servus Walter
Meine Hunde blieben mir im Sturme treu
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#44
Ich gebe Dir da schon in allen Punkten recht, benutze doch selber den Stachel.

Ob die von Jolene gefundene Definition aber die aus Sicht des SV "richige" ist, finde ich dennoch wissenswert.

Ansonsten stehen doch jede Woche -zig SV-Mitglieder auf dem HuPla und arbeiten, da sie einen Stachel benutzen, in einer vereinsrechtlichen Grauzone.

Getreu dem Motto "Hoffentlich scheißt mich keiner an".

Es geht hier doch um vereinsrechtlinge Dinge und ggf. Konsequenzen, nicht um Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt. Wo das TSchG noch lange nicht tangiert wird, kann gegen Vereinsrecht bereits verstoßen worden sein.

Mir graust es bei der Vorstellung von ein paar Wattebauschwerfenden Idioten, die ihre Lebensaufgabe darin sehen, die vermeintlich armen gequälten Hunde mit Stachel zu retten und zu beschützen, und die auf die Idee kommen jeden SV-HF den sie mit Stachel erwischen, im SV melden und ggf. ein Ehrengerichtsverfahren oider eine Vereinsstrafe gegen diesen einleiten.
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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#45
Meine Interpretation.......:

Ein Stachel ist meines Wissens ziemlich Spitz............
An meinem Ausbildungshalsband ist überhaupt gar nichts spitz.....also ist es kein Stachel..halsband......( Wobei auf dem von mir hier eingestellten Foto die Dinger schon eher als Spitz zu bezeichnen wären.....)

Jetzt kann sich jeder seinen Teil denken.... 8)
Fair geht vor....
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#46
Also,

dies ist aus der Info Recht - der Haus- und Benutzerordnung OG - kopiert.
Da kann sich jeder rauslesen, was er möchte.
Von absoluten Verbot der handelsüblichen Stachelhalsbänder lese ich nichts - es ist ja eher von der HANDHABUNG die Rede.


5. Tierschutzgerechte Ausbildung
Die Ausbildung von Hunden auf den Übungsplätzen
aller Ortsgruppen hat unter strenger Beachtung des
Tierschutzes zu erfolgen. Die Ausbildung muss stets
sowohl tierartgemäß als auch tier- und tierschutzgerecht
sein.
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz
sind ebenso strikt einzuhalten wie die Bestimmungen,
die sich aus den Satzungen, den Beschlüssen,
den Prüfungsordnungen und Ausbildungshinweisen
des SV ergeben.
Die Verwendung von Stachelhalsbändern zur erleichterten
und bequemen Ausbildung sowie sonstige Methoden,
die unnötige Schmerzen beim Tier verursachen,
sind unzulässig. Die Verwendung angespitzter
Stachelhalsbänder ist in jedem Fall verboten und kann
nach der Rechts- und Verfahrensordnung geahndet
werden.
Die Verwendung von sogenannten Elektro-
Reizgeräten bei der Ausbildung ist tierschutzwidrig
und deshalb grundsätzlich nicht gestattet (s. Urteil
BVerwG 3 C 14.05 v. 23.02.2006


MfG Hillu
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#47
Zitat:Original von Melanie Rosenberg

...Leider mache ich immer mehr die Erfahrung, dass sich die Hundesportler selbst durch die ein oder andere Frage- Antwort den Sport und die Motivationshilfsmittel verderben.

Hallo Melanie,

das ist doch genau das was ich meinte, durch solche m.E. nicht unbedingt notwendige Definition-Diskussion (tolles Wort) wird die ganzen Sache nur künstlich hochgespielt.

und an alle anderen:
Jeder muss für sich selber entscheiden wie er im Umgang mit seinem Tier verfährt.
Solange er das vor sich, seinem Hund und seiner Umwelt verantworten kann.

Und jedem sollte doch mittlerweile klar sein, dass wir nicht mehr 1970 haben wo teilweise mit brachialer Gewalt dem Hund Gehorsam beigebracht wurde...

Also > Messer = Kartoffelschälen oder Mord.

In diesem Sinne ein schönes sonniges Wochenende. (muß leider arbeiten)

Schöne Grüße vom Niederrhein
Reiner
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#48
m.E. ist es unnötig ein Stachelhalsband per Definition zu deklarieren.
Auch finde ich es unnötig, den SV nach einer Definition zu befragen.

Wichtig ist für mich allein das TschG.

Auch kann ein Verband nicht in meine privaten Bereiche hineinregeln.
Ich darf doch auch auf meinem Grundstück so Fussball spielen wie ich es gern möchte. Da spiele ich eben ohne Abseits. Bestimmte Regeln, die per Norm gesetzlich geregelt sind, muss ich dennoch beachten.
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#49
Stimmt Uwe,

es war warscheinlich ein Fehler dieses Thema hier anzusprechen.

Und beim Fußballspiel auf Deinem Grundstück hast Du mit Sicherheit auch das Recht die Regeln zu bestimmen.

Einen Unterschied zwischen dem privaten Spiel (Training) und dem Training auf einem SV Platz sehe ich trotzdem.

Und die Quellen, die ich im Eingangsposting geschrieben habe sind nun mal Fakt.

Ich sehe allerdings ein, dass die Weiterführung dieser Diskussion kein Erfolg bringt und hätte keine Einwände gegen eine Schließung.

Gruß
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#50
Zitat:Original von someone
....
Einen Unterschied zwischen dem privaten Spiel (Training) und dem Training auf einem SV Platz sehe ich trotzdem.
..

ohne Frage. Allerdings ist ein "Stachelhalsband" m.W. nicht gesetzlich verboten. Dietierschutzwidrige Anwendung aber schon.
Mir ist dieser SV Passus auch bekannt. Dabei gilt es wohl auch zu bedenken, dass mit dem "Stachler" diese "böse" Anwendung auch bewiesen werden muss.
Mir ist kein Urteil bekannt, welches die Nutzung des Halsbandes, analog zum TIG, verbietet.

Falls keine weiteren sachlichen Hinweise mehr gepostet werden, würde ich dann auch schließen.
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