28-12-2010, 20:12
Tja, auch wenn die PO nicht in Kraft tritt, so wurden einige Dinge daraus schon für 2011 in verschiedenen POs eingebaut.
Hier mal neu für Agility - sprich mit Hündinnen, welche man auch mal in die Zucht einsetzen möchte, braucht man nicht mehr starten. Denn in der Regel darf man auch schon nicht mehr starten wenn sie läufig sind, also nochmal plus 2 wochen. Und warum bis 12. Woche (also eigentlich 13. Woche)?
B. Beschluss VDH Vorstand:
Beschluss VDH Vorstand zur Definition des Begriffes „trächtige und säugende Hündinnen“ in den VDH PO:
Die in den VDH Prüfungsordnungen niedergelegten Sperrfristen für trächtige und säugenden Hündinnen
waren bisher nicht ausreichend/eindeutig zeitlich definiert.
Ab 01.01.2011 gilt innerhalb des VDH verbindlich folgende Auslegung:
- trächtig/tragend: hier ist als Stichtag der Decktermin zu betrachten
- säugend: die Schonfrist der Mutterhündin ist auf das Ende der zwölften Woche nach Wurftermin
festgelegt.
In der Zeitspann nach obiger Definition, Decktag bis Ende 12. Woche nach Wurftermin gilt ein
Zulassungsverbot der Mutterhündin zu Prüfungen.
[b]Und wen wird es treffen? Nur den VDH-Züchter - und alle anderen können machen was sie wollen.
MfG
Silvana
Hier mal neu für Agility - sprich mit Hündinnen, welche man auch mal in die Zucht einsetzen möchte, braucht man nicht mehr starten. Denn in der Regel darf man auch schon nicht mehr starten wenn sie läufig sind, also nochmal plus 2 wochen. Und warum bis 12. Woche (also eigentlich 13. Woche)?
B. Beschluss VDH Vorstand:
Beschluss VDH Vorstand zur Definition des Begriffes „trächtige und säugende Hündinnen“ in den VDH PO:
Die in den VDH Prüfungsordnungen niedergelegten Sperrfristen für trächtige und säugenden Hündinnen
waren bisher nicht ausreichend/eindeutig zeitlich definiert.
Ab 01.01.2011 gilt innerhalb des VDH verbindlich folgende Auslegung:
- trächtig/tragend: hier ist als Stichtag der Decktermin zu betrachten
- säugend: die Schonfrist der Mutterhündin ist auf das Ende der zwölften Woche nach Wurftermin
festgelegt.
In der Zeitspann nach obiger Definition, Decktag bis Ende 12. Woche nach Wurftermin gilt ein
Zulassungsverbot der Mutterhündin zu Prüfungen.
[b]Und wen wird es treffen? Nur den VDH-Züchter - und alle anderen können machen was sie wollen.
MfG
Silvana
Gruß Silvana

