14-09-2010, 15:09
Margit M,'index.php?page=Thread&postID=99130#post99130' schrieb:Es war doch mal die Rede davon, das für die FH1 Wechselgelände nicht mehr zwingend vorgeschrieben sein soll.aber die Wegüberquerung in der alten Form ist nicht mehr vorgeschrieben - und ein Geländewechsel kann ja auch auf zwei nebeneinanderliegenden Äckern erfolgen - nicht nur auf zwei gegenüberliegenden
In der neuen PO ist das Wechselgelände aber wieder drin ;(
Die größte Leistung besteht darin, nicht andere, sondern sich selbst zu übertreffen

