23-04-2007, 09:04
Hallo Astrid,
neee so geht das nicht. Der LR darf Dir den Ggst. nicht abziehen, wie schon geschrieben wurde, muss der Fährtenleger wissen wo die ggst. lagen und diese dann auch wieder finden.
LG Kerstin
neee so geht das nicht. Der LR darf Dir den Ggst. nicht abziehen, wie schon geschrieben wurde, muss der Fährtenleger wissen wo die ggst. lagen und diese dann auch wieder finden.
LG Kerstin

