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nicht mehr auffindbarer GSt - Druckversion

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nicht mehr auffindbarer GSt - Highlander - 22-04-2007

Hallo,

wir hatten gestern und heute in je einem Verein OG Prfg. Die Fährten wurden an beiden Tagen in der Umgebung eines größeren Gewässers (See) gelegt und hatten somit durch's Training gut konditionierte Möwen als Besucher :pf: .
Am gestrigen Tag war auf einer 3er Fährte ein GSt spurlos verschwunden. Der LR (SGSV) rechnete dies dem Hund NICHT als Fehler an.
Am heutigen Tag war auf der FH 2er und auf (meiner) FH 1er auch je 1 GSt wech. Uns beiden (bzw. den Hunden) wurde dies als Fehler angekreidet (DVG). Somit dem 2er 3 Pkt und dem 1er 5 Pkt gezogen. Sad . Den einschlägigen Meinungen der Sportler zufolge ist dies wohl nicht korrekt?

Ich bitte um Auskunft :deal: . Im RLF hab ich nix eindeutiges gefunden.



(Prfg ist gelaufen, ändert eh nix mehr, ich möcht es nur wissen)


- Terry - 22-04-2007

Hallo !

Soweit wie ich es weiß werden nicht auffindbare ,oder Gegenstände die nicht mehr auf dem Fährtenverlauf liegen ,nicht als Fehler gesehen und somit die volle Punktzahl gegeben.Egal ob FH oder SchH.

Beste Grüße

Terry


RE: nicht mehr auffindbarer GSt - Arek95 - 22-04-2007

Hallo Astrid

sowas ist mir auch schon passiert bei einer FH 1.
Der LR meinte er muss mir die Punkte abziehen da es ja auch sein könnte das ein Gegenstand auch einfach "vergessen" wurde. Hab dann auch selbst mal in der PO nachgeforscht da steht es tatsächlich so drin!

Du musst mal in der PO nachschauen und nicht im LR Leitfaden! Frag mich aber jetzt bitte nicht mehr wo genau das steht.

Gruß

Rüdiger


- mockl2001 - 23-04-2007

"Ein nicht auffindbarer Gegenstand ist dem Hundeführer gut zu schreiben"

... deshalb sollte der Fährtenleger ja wirklich wissen, wo er den Gegenstand abgelegt hat.

Gruß
Wolfi


- Liljakk - 23-04-2007

Hallo Astrid,

neee so geht das nicht. Der LR darf Dir den Ggst. nicht abziehen, wie schon geschrieben wurde, muss der Fährtenleger wissen wo die ggst. lagen und diese dann auch wieder finden.

LG Kerstin


- M. Lorenz - 23-04-2007

Aktueller LR-Leitfaden unter Pkt. III 3 f)
Zitat:Überlaufene Gegenstände müssen dem HF nicht gezeigt werden.



- mockl2001 - 23-04-2007

Hallo,

Hier ging´s ja nicht um überlaufene Gegenstände.

Hier ging es um nicht aufindbare Gegenstände. Und den kann man dem HF auch schlecht zeigen - er bekommt ihn ja dann auch nicht abgezogen.

Der überlaufenen Gegenstand muß ja auffindbar sein. Nur dann gilt er als überlaufen.


Gruß
Wolfi


- Welfen - 23-04-2007

Ich habe mal eine Prüfung gesehen, wo die Krähen auch "Fährtenspeziallisten" waren.
Bei 2 Fährten fehlte jeweils ein Gegenstand, der durch die Vögel verschleppt wurde. Während einer nicht gefunden wurde, lag der andere nur knapp 1/2 m neben der Fährte.
Der Richter hat den fehlenden GST nicht abgezogen, während er bei dem in Sichtweite liegenden Gegenstand die Hälfte Punkte eines überlaufenen Gegenstandes abzog. Er begründete die Entscheidung damit, dass der Hund diesen Gegenstand hätte sehen und verweisen können.


- zedemar - 23-04-2007

Zitat: dass der Hund diesen Gegenstand hätte sehen und verweisen können
Wozu bringe ich meinem Hund dann das Suchen mit der Nase bei???
Gegenstände, die der Hund neben der Fährte sieht, hat er gefälligst zu ignorieren. Leider ist die Richtweise manchmal praxisfern und zwigt einen zu ebenso praxisfernem Ausbilden.


- Highlander - 23-04-2007

Summasummarum sind wir also zu unrecht bestraft wurden Sad Sad Sad


@ Liljakk - wir sind im Anschluß zu dritt (FL, ich und meine alte Hündin in Freisuche) die Fährte 2x abgelaufen. Nix Sad