13-03-2007, 21:03
Hallo Birgit,
nach Informationen auf der Homepage von Intervet gehört die Schweiz zu den "Gelisteten Drittländern, Anhang II, Teil B, Abschnitt 2". Das bedeutet, daß der Tollwutstatus in der Schweiz dem EU-Standart entspricht und bei einer Wiedereinfuhr (= Rückreise) eines deutschen Hundes aus der Schweiz nach Deutschland die EU-Richtlinien gelten (= EU-Heimtierausweis, elektronische Kennzeichnung des Tieres oder derzeit noch durch Täto, gültiger Tollwutimpfschutz gemäß EU-Verordnung). Für Hunde unter 3 Monaten gelten besondere Einreisebedingungen.
Ab dem 01.07.2007 paßt sich die Schweiz den EU-Richtlinien weitgehend an, dabei übernimmt sie auch den Passus der EU-Tollwutverordnung, nach dem ein gültiger Impfschutz dann gegeben ist wenn nach den Angaben des Impfstoffherstellers geimpft wird (und nicht mehr alle 12 Monate).
D.h. derzeit werden für die Rückreise aus der Schweiz nach Deutschland keine T-Impfungen im Abstand von 12 Monaten zwingend vorgeschrieben, und für die Einreise in die Schweiz gilt dieser Passus nur noch bis zum 30.06.07.
Die Intervet-Seite ist bezüglich der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder immer auf erstaunlich aktuellem Stand:
http://www.intervet.de/Binaries/61_108143.pdf
Grüße
Antje
nach Informationen auf der Homepage von Intervet gehört die Schweiz zu den "Gelisteten Drittländern, Anhang II, Teil B, Abschnitt 2". Das bedeutet, daß der Tollwutstatus in der Schweiz dem EU-Standart entspricht und bei einer Wiedereinfuhr (= Rückreise) eines deutschen Hundes aus der Schweiz nach Deutschland die EU-Richtlinien gelten (= EU-Heimtierausweis, elektronische Kennzeichnung des Tieres oder derzeit noch durch Täto, gültiger Tollwutimpfschutz gemäß EU-Verordnung). Für Hunde unter 3 Monaten gelten besondere Einreisebedingungen.
Ab dem 01.07.2007 paßt sich die Schweiz den EU-Richtlinien weitgehend an, dabei übernimmt sie auch den Passus der EU-Tollwutverordnung, nach dem ein gültiger Impfschutz dann gegeben ist wenn nach den Angaben des Impfstoffherstellers geimpft wird (und nicht mehr alle 12 Monate).
D.h. derzeit werden für die Rückreise aus der Schweiz nach Deutschland keine T-Impfungen im Abstand von 12 Monaten zwingend vorgeschrieben, und für die Einreise in die Schweiz gilt dieser Passus nur noch bis zum 30.06.07.
Die Intervet-Seite ist bezüglich der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder immer auf erstaunlich aktuellem Stand:
http://www.intervet.de/Binaries/61_108143.pdf
Grüße
Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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