21-06-2016, 08:06
Hallo, erst mal danke für die Antworten
@Antje
Natürlich, körperliche Beeinträchtigung kann man(n) niemals
ausschlissen, ich wird also noch besser darauf achten.
@ dberensmann
Der Griff an sich ist schon fest, aber ich glaube das 90%
der Richter ein solches Verhalten als „unruhigen Griff“ bezeichnen würden.
@ Schwamm
Im Nachhinein betrachtet, hab ich denn Hund immer mitgenommen.
Sprich – ihn nicht mit allen 4 Pfoten auf dem Boden gelassen
Und das mit der Leine absichern ist auch eine Idee. Ich werde
es ausprobieren und Rückmeldung geben (am Fr.)
Gruß kusma
@Antje
Natürlich, körperliche Beeinträchtigung kann man(n) niemals
ausschlissen, ich wird also noch besser darauf achten.
@ dberensmann
Der Griff an sich ist schon fest, aber ich glaube das 90%
der Richter ein solches Verhalten als „unruhigen Griff“ bezeichnen würden.
@ Schwamm
Im Nachhinein betrachtet, hab ich denn Hund immer mitgenommen.
Sprich – ihn nicht mit allen 4 Pfoten auf dem Boden gelassen
Und das mit der Leine absichern ist auch eine Idee. Ich werde
es ausprobieren und Rückmeldung geben (am Fr.)
Gruß kusma

