27-02-2015, 20:02
Die Meldepflicht betrifft aber, sowie ich das verstehe, den Erhalt bzw. die Erlangung zuchtrelevanter Merkmale. Also zB das Richten eines Schlappohres. Solange der zB Rücken keinen in der Zuchtordnung verankerten Befund vorweisen muss, kann ich operieren lassen und weiter zur Zucht einsetzen ohne gegen eine Ordnung zu verstoßen.
Falls ich falsch liege - Bitte korrigieren.
Die andere Seite ist die moralische - und da gehen scheinbar die Einstellungen deutlich auseinander.
Mal ein Beispiel : ein Bekannter war mit seiner Hündin zum Hauptröntgen. Rücken wird mitgeröntgt. Ein Wirbel "sitzt nicht normal" , die Tierärztin (selbst Gutachterin), sagt, man kann damit züchten, sie würde es aber nicht empfehlen. Mein Bekannter gibt die Hündin ab- sie ist wieder beim Züchter. Dort wird mit ihr gezüchtet werden, mein Bekannter könnte das nicht mit seiner Einstellung zur Gesundheit der Rasse vereinbaren.
Falls ich falsch liege - Bitte korrigieren.
Die andere Seite ist die moralische - und da gehen scheinbar die Einstellungen deutlich auseinander.
Mal ein Beispiel : ein Bekannter war mit seiner Hündin zum Hauptröntgen. Rücken wird mitgeröntgt. Ein Wirbel "sitzt nicht normal" , die Tierärztin (selbst Gutachterin), sagt, man kann damit züchten, sie würde es aber nicht empfehlen. Mein Bekannter gibt die Hündin ab- sie ist wieder beim Züchter. Dort wird mit ihr gezüchtet werden, mein Bekannter könnte das nicht mit seiner Einstellung zur Gesundheit der Rasse vereinbaren.
Die größte Leistung besteht darin, nicht andere, sondern sich selbst zu übertreffen


