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Neuer EU-Impfpass
#1
Hätte da mal ne Frage als Züchter , wie wird das jetzt gehandhabt wenn man den EU- Impfpass erst mit 12 Wochen vom Tierarzt bekommt wenn Tollwut geimpft ist der ja versiegelt werden muß,sollen wir nun die Welpen bis zwölf Wochen behalten oder gibt's ein anderes Formular weiss von jemanden der noch alte Impfpässe bekam .Die gelben sind aber auch irgendwann aus und dann mit 12 Wochen EU bekommen haben erst kürzlich 2015 so einen Fall .Und wenn nun einer einen Hund ilegal nach Deutschland holt bekommt er wenn es in Belgien ist normal auch dort keinen Impfpass wenn er dann mit 12 Wochen zum Ta geht fragt der bestimmt nach und dann gibt's Schwierigkeiten oder der muss das melden der Ta oder
habe von mehren Leuten gehört sie holen Ihren Welpen zu allen trotzdem mit 8 Wochen im Ausland.Bin gespannt auf eure Antworten!!!

MFG Tom
Viele Wege führen nach Rom !!!!!!!!!!!!
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#2
Den neuen EU-Pass darf man weiterhin mit 8 Wochen ausstellen. Wie schon die ganze Zeit ist lediglich der Mikrochip zwingend erforderlich. Die gelben Impfpässe werden aber nicht abgeschafft, können also auch weiterhin mit 8 Wochen ausgestellt werden und kosten normalerweise auch nichts.
Die Sache mit dem Länderübertritt ist wieder eine andere, das ist nun tatsächlich erst mit 15 Wochen gestattet (12 erste Tollwut- Impfung und dann 21 Tage warten!).
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#3
mein Welpe hat im Februar 15 vor der Abnahme /Chippen die Impfung bekommen inkl. dem "neuen" EU-Ausweis! Also hat dies nichts mit dem Alter des Hundes zu tun.
Der EU-Ausweis ist nur noch ein bissel teurer geworden!
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#4
Der EU Ausweis hängt nicht mit der TW Impfung zusammen, sondern mit der Chip Kennzeichnung.
Wird der Hund gechippt gibt es das blaue Büchlein.

Wird der Hund innerhalb D verkauft, ist der Zeitpunkt der TW Impfung das Problem des Welpenkäufers. Es wird ja nicht der komplette Ausweis versiegelt, sondern nur die jeweils getätigten Impfungen mit Folie überklebt, damit man an der Eintragung nichts ändern kann
LG Raphaela

The Problem is not the Problem. The Problem is your attitude about the Problem.
Captain Jack Sparrow
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#5
Das Procedere ist jetzt: Erst chippen durch den ID-Beauftragten (oder durch den Tierarzt im Beisein des ID-Beauftragten), dann impfen durch den Tierarzt (erst mal ohne Tollwut, denn die darf je nach Herstellerangabe erst nach Vollendung der 12. Lebenswoche bzw. des 3. Lebensmonats gegeben werden) plus Ausstellung des EU-Heimtierausweises. Dieser gilt nun vorrangig als ein Identitätsnachweis und erst sekundär als Impfbescheinigung. Die vom Tierarzt vorgenommenen Angaben zum Hund und zum Tierhalter werden vom Tierhalter unterschrieben und dann durch den Tierarzt versiegelt. Und mit diesem EU-Heimtierausweis geht man dann später zu den nachfolgenden Impfungen (wobei Angaben zu Tollwutimpfungen ebenfalls versiegelt werden).
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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