11-01-2007, 21:01
Zitat:[i]
Es geht nicht darum daß ein Hund, der bereits zur Zucht zugelassen ist, aus der Zucht genommen werden soll, sondern darum, daß einer, der noch keine Zuchtzulassung besitzt, nicht in die Zucht kommt, weil er einen Mangel lt. Zuchtbuchordnung besitzt.
Antje
Sorry Antje, kannst Du ja nicht wissen. Folgendes: Ich bin auf diese unklare Formulierung des betr. Absatz der ZO überhaupt erst gekommen, weil ich in P. Z. 's Forum eine Anfrage von ihm gelesen habe und zwar für einen bereits angekörten Hund. Und dann lies Dir mal bitte die Antwort von Frau Fath durch. Und die kann ich so nicht stehen lassen. Deswegen habe ich auch beim Zuchtbuchamt nachgefragt und nach Diskussion oben genannte Antwort bekommen. Ich hoffe, Du verstehst jetzt besser, was ich meine.
Die Anfrage
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Paul & Dr.D.Zimmermann .............................................. 88214 Ravensburg, den 01.11.2006
E-Kretschmer-Str. 8
88214 Ravensburg
Tel. 0751 6526943
e-mail: paulzimmermann@schaeferhund-forum.de
HP: http://www.schwarzeseeperlen.de
....................................................................................... eMail: annefath@schaeferhunde.de
Verein für Deutsche Schäferhunde SV
Steinerne Furt 71
z.Hd. Frau Fath
Zuchtbuchamt
86167 Augsburg
Zuchteinsatz von Hunden mit Cauda -Equina
Sehr geehrte Frau Fath,
ich bitte um eine verbindliche Auskunft über Umgang bzw. Zuchtzulassung mit Hunden mit der
vererblichen Krankheit Cauda Equina.
1.) – Sind operative Eingriffe zur Beseitigung von Cauda-Equina eines angekörten Hundes
mit dem Ziel, den Hund für Leistung und Zucht wieder „einsatzfähig“ zu operieren, erlaubt ?
2.) – Darf ein so operierter Hund noch weiter in der Zucht bzw. Leistung verwendet werden?
3.) – Muß ein angekörter Hund nicht nach einer OP oder bereits bei der Feststellung dieser
Krankheit abgekört werden?
4.) - Was wird mit eventueller Nachzucht von Hunden, deren Eltern bzw. Elterteile nachweis-
bar und bewusst trotz dieser Krankheit gezeugt worden sind?
Mit freundlichen Grüßen
Paul & Dr.D.Zimmermann
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mit freundlichen Grüßen
Paul, die schwarze Seeperle
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Das Zuchtbuchamt hat geantwortet:
Sehr geehrte Frau Zimmermann, sehr geehrter Herr Zimmermann,
zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass diese Fälle unter Ziffer 4.1.4. Zur Zucht nicht zugelassene Hunde, Absatz d, fallen:
Operative Eingriffe am Hund zum Zwecke der Korrektur oder zur Erlangung bzw. als Verbesserung einer vorhandenen Zuchtbewertung (z.B. Ohren, Ruten, Zähne, Hoden, Skelett) führen zum Zuchtverbot und ziehen ein vereinsinternes Ordnungsverfahren nach sich.
Eine Abkörung erfolgt in solchen Fällen nicht, da ja die Verhängung eines Zuchtverbotes schon die weitergehende Maßnahme ist.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Fath
Im Namen aller interessierten Leser möchte ich mich bei Frau Fath bedanken.
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mit freundlichen Grüßen
Paul, die schwarze Seeperle
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Gruß, Welfen
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.

