11-01-2007, 00:01
Hallo Antje,
zu eben diesem Absatz habe ich erst vor kurzem eine e-mail-Korrespondenz mit dem Zuchtbuchamt geführt. Mir ist dieser Absatz zu pauschal und für mich als Züchter nicht klar genug formuliert.
Nehmen wir z. B. einen Hund mit Bandscheibenvorfall - egal ob nun gentisch bedingt oder nicht. (Das Beispiel hatte ich auch dem Zuchtbuchamt genannt). Dieser wird operiert und darf dann nicht mehr in die Zucht. Wird der selbe Hund aber mit Medikamenten einigermassen schmerzfrei gehalten, darf er in die Zucht. Nicht ganz nachvollziehbar.
Oder was ist, wenn ein Hund über ein Hindernis springt, blöd abrutscht und sich einen Lauf bricht. OP ist fällig. Darf er nun in die Zucht oder nicht? Du sagst jetzt sicher "Klar, ist ja nicht zum Zwecke der Erlangung oder Verbesserung einer ZB". Leider ist es nicht so einfach, wie die Diskussion zeigte. Denn was verstehst Du unter dem Satz "zum Zwecke der Korrektur.."? Obwohl bei einem Beinbruch die Sachlage ja relativ klar ist. Aber dann gehört der Absatz entsprechend formuliert.
Sinn und Zweck dieser Regelung ist es ja, Hunde mit genetisch bedingten Defekten aus der Zucht auszuschliessen. Soweit so gut. Ist ja auch das, was wir wollen.
Aber mir fehlt hier die Differenzierung zwischen genetisch bedingten oder (z. B. durch einen Unfall) erworbenen Defekt. Das habe ich auch mit dem Zuchtbuchamt diskutiert. Meiner Meinung nach kann bei manchen Verletzungen nur von Fall zu Fall entschieden werden.
Problemtisch wird es nur, wenn bei manchen Krankheiten nicht sicher feststellbar ist, ob die Ursache nun genetisch bedingt ist oder nicht (z. B. CES). Bei CES können sowohl genetische bedingte als auch erworbene Ursachen der Auslöser für dieses Syndrom sein.
Oder ist ein Bandscheibenvorfall genetisch bedingt oder nicht? Schwierig zu beurteilen. Da würde wohl der eine oder andere Hund durch das Raster fallen.
Das Thema wird nun in der Zuchtausschusssitzung im Frühjahr wohl behandelt werden, da auch das Zuchtbuchamt der Meinung ist, dass hier mehr Klarheit für die Mitglieder geschaffen werden sollte, siehe nachfolgende e-mail.
----- Original Message -----
From: SV-HG - Fath Anne
To: 'Heidi Hoffmann'
Sent: Tuesday, December 19, 2006 10:53 AM
Subject: AW: Anfrage zur Zuchtordnung
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
bezüglich Ihrer mails vom 4.12. und vom 9.12. können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Die Zuchtordnung in Ziffer 4.1.4 Absatz d) regelt das Zuchtverbot aufgrund eines operativen Eingriffes. Hierbei wird nicht unterschieden zwischen vererblich oder traumatisch bedingten Ursachen.
Im Falle des Bandscheibenvorfalles müssen wir den jeweiligen Einzelfall betrachten, wir können hier nicht pauschal eine Auskunft erteilen. Für die Beurteilung würden wir weitere Unterlagen benötigen, z. B. tierärztliches Attest und Röntgenaufnahmen vor der Operation. Erst dann könnte zu dem Fall Stellung genommen werden.
Generell sind die Ursachen für einen operativen Eingriff sehr vielschichtig. Der Absatz 4.1.4 d bezieht sich auch nicht auf die 4.1.4 c aufgeführten Mängel, sondern auf sämtliche operativen Eingriffe am Hund so wie unter 4.1.4 d beschrieben.
Auch wir sind der Meinung, dass hier für die Mitglieder mehr Klarheit herrschen muss. Deshalb ist dieser Punkt bereits für die Tagesordnung der nächsten Zuchtausschusssitzung vorgesehen, damit dort beraten werden kann. Wir bitten Sie deshalb, unser Schreiben zunächst als Zwischenbescheid zu betrachten, wir werden Sie nach den Frühjahrssitzungen über die Sache wieder informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Fath
------------------------------------------------------------------------------------
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
- Hauptgeschäftsstelle -
Steinerne Furt 71
86167 Augsburg
Tel.: +49 821 74002-13
Fax: +49 821 74002-9913
http://www.schaeferhunde.de
zu eben diesem Absatz habe ich erst vor kurzem eine e-mail-Korrespondenz mit dem Zuchtbuchamt geführt. Mir ist dieser Absatz zu pauschal und für mich als Züchter nicht klar genug formuliert.
Nehmen wir z. B. einen Hund mit Bandscheibenvorfall - egal ob nun gentisch bedingt oder nicht. (Das Beispiel hatte ich auch dem Zuchtbuchamt genannt). Dieser wird operiert und darf dann nicht mehr in die Zucht. Wird der selbe Hund aber mit Medikamenten einigermassen schmerzfrei gehalten, darf er in die Zucht. Nicht ganz nachvollziehbar.
Oder was ist, wenn ein Hund über ein Hindernis springt, blöd abrutscht und sich einen Lauf bricht. OP ist fällig. Darf er nun in die Zucht oder nicht? Du sagst jetzt sicher "Klar, ist ja nicht zum Zwecke der Erlangung oder Verbesserung einer ZB". Leider ist es nicht so einfach, wie die Diskussion zeigte. Denn was verstehst Du unter dem Satz "zum Zwecke der Korrektur.."? Obwohl bei einem Beinbruch die Sachlage ja relativ klar ist. Aber dann gehört der Absatz entsprechend formuliert.
Sinn und Zweck dieser Regelung ist es ja, Hunde mit genetisch bedingten Defekten aus der Zucht auszuschliessen. Soweit so gut. Ist ja auch das, was wir wollen.
Aber mir fehlt hier die Differenzierung zwischen genetisch bedingten oder (z. B. durch einen Unfall) erworbenen Defekt. Das habe ich auch mit dem Zuchtbuchamt diskutiert. Meiner Meinung nach kann bei manchen Verletzungen nur von Fall zu Fall entschieden werden.
Problemtisch wird es nur, wenn bei manchen Krankheiten nicht sicher feststellbar ist, ob die Ursache nun genetisch bedingt ist oder nicht (z. B. CES). Bei CES können sowohl genetische bedingte als auch erworbene Ursachen der Auslöser für dieses Syndrom sein.
Oder ist ein Bandscheibenvorfall genetisch bedingt oder nicht? Schwierig zu beurteilen. Da würde wohl der eine oder andere Hund durch das Raster fallen.
Das Thema wird nun in der Zuchtausschusssitzung im Frühjahr wohl behandelt werden, da auch das Zuchtbuchamt der Meinung ist, dass hier mehr Klarheit für die Mitglieder geschaffen werden sollte, siehe nachfolgende e-mail.
----- Original Message -----
From: SV-HG - Fath Anne
To: 'Heidi Hoffmann'
Sent: Tuesday, December 19, 2006 10:53 AM
Subject: AW: Anfrage zur Zuchtordnung
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
bezüglich Ihrer mails vom 4.12. und vom 9.12. können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Die Zuchtordnung in Ziffer 4.1.4 Absatz d) regelt das Zuchtverbot aufgrund eines operativen Eingriffes. Hierbei wird nicht unterschieden zwischen vererblich oder traumatisch bedingten Ursachen.
Im Falle des Bandscheibenvorfalles müssen wir den jeweiligen Einzelfall betrachten, wir können hier nicht pauschal eine Auskunft erteilen. Für die Beurteilung würden wir weitere Unterlagen benötigen, z. B. tierärztliches Attest und Röntgenaufnahmen vor der Operation. Erst dann könnte zu dem Fall Stellung genommen werden.
Generell sind die Ursachen für einen operativen Eingriff sehr vielschichtig. Der Absatz 4.1.4 d bezieht sich auch nicht auf die 4.1.4 c aufgeführten Mängel, sondern auf sämtliche operativen Eingriffe am Hund so wie unter 4.1.4 d beschrieben.
Auch wir sind der Meinung, dass hier für die Mitglieder mehr Klarheit herrschen muss. Deshalb ist dieser Punkt bereits für die Tagesordnung der nächsten Zuchtausschusssitzung vorgesehen, damit dort beraten werden kann. Wir bitten Sie deshalb, unser Schreiben zunächst als Zwischenbescheid zu betrachten, wir werden Sie nach den Frühjahrssitzungen über die Sache wieder informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Fath
------------------------------------------------------------------------------------
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
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Steinerne Furt 71
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Tel.: +49 821 74002-13
Fax: +49 821 74002-9913
http://www.schaeferhunde.de
Gruß, Welfen
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.

