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Suche Infos zur Unbefangenheitsprobe
#21
Der RSV2000 hat ke ne eigene IPO, das ist richtig. Er hat eine gute alte SchH Prüfung. Wie das mit der Kompatbilität zu anderen Verbänden aussieht: Der HF sagt vor der Prüfung, ob er nach SchH oder IPO gerichtet werden will.Und der RSV ist meines Wissens z.Z. der einzige Rassezuchtverband innerhalb des VDH, der eine SchH anbietet. Ob das von den anderen Verbänden gut war, sich komplett der IPO zu unterwerfen, weiß ich nicht, aber ich finde die Idee des RSV absolut begrüßenswert.
Und die PO ist auch auf den Punkt beschrieben ohne irgendwelche hannbüchenen Umschreibungen im Beamtendeutsch. :dafuer:
Zwei Worte, die mir im Leben alle Türen öffnen:

Drücken und Ziehen.
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#22
Hi, so allein steht der RSV gar nicht da. Auch der DVG denkt darüber nach die VPG-Prüfung zurück zu holen. Begründung um den Einsteigern, es leichter zu machen. Nach IPO soll dann nur noch im Internationalen Vergleich geführt werden. Alles schon mal dagewesen. Das Beständigste im Leben ist der Wechsel !!!

LG Isa
Wenn Du lachst, lacht die ganze Welt mit Dir, wenn Du weinst, weinst Du allein.
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#23
deralex1979,'index.php?page=Thread&postID=160743#post160743' schrieb:Der RSV2000 hat ke ne eigene IPO, das ist richtig. Er hat eine gute alte SchH Prüfung. Wie das mit der Kompatbilität zu anderen Verbänden aussieht: Der HF sagt vor der Prüfung, ob er nach SchH oder IPO gerichtet werden will.Und der RSV ist meines Wissens z.Z. der einzige Rassezuchtverband innerhalb des VDH, der eine SchH anbietet. Ob das von den anderen Verbänden gut war, sich komplett der IPO zu unterwerfen, weiß ich nicht, aber ich finde die Idee des RSV absolut begrüßenswert.
Und die PO ist auch auf den Punkt beschrieben ohne irgendwelche hannbüchenen Umschreibungen im Beamtendeutsch. :dafuer:

Okay....

also ist die RSV-SchH-Prüfung kein Ausbildungskennzeichen? Wenn also ein Hundeführer eine RSV-SchH 1, 2 und 3 gemacht hat, ist das quasi gar nichts und berechtigt nicht zum Start in der IPO 3?

Dann ist das ja gut... also doch ein vereinsinterner Pokalkampf losgelöst von der FCI-PO. Mit nur einem Haken: Ein VDH-Leistungsrichter darf das gar nicht richten. Er ist verpflichtet, nur und ausschließlich nach FCI-PO zu bewerten, andere Prüfungen darf er nicht abnehmen.

Wenn geben also die RSV-Leistungsrichter ihren Schein als VDH-Prüfungsrichter wieder ab?

Viele Grüße

Sören
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#24
isa,'index.php?page=Thread&postID=160744#post160744' schrieb:Hi, so allein steht der RSV gar nicht da. Auch der DVG denkt darüber nach die VPG-Prüfung zurück zu holen. Begründung um den Einsteigern, es leichter zu machen. Nach IPO soll dann nur noch im Internationalen Vergleich geführt werden. Alles schon mal dagewesen. Das Beständigste im Leben ist der Wechsel !!!

ein unterschied vpg,Sch H zur ipo war doch zuletzt garnicht mehr vorhanden.

@betina balters,
naatürlich hast du recht mit deiner ausfuhrung, er muß da keine knudelstunde über sich ergehen lassen.

@Alex,
wie stell ich mir die Sch H Prüfung des RSV vor ? haste mal Infos bez.des ablaufs,oder handelt es sich dabei um die bis 2012 gültige po.?
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#25
@ Sören: Nein, die SchH Prüfung ist definitiv ein AKZ. Und wenn ein RSV Starter sich bspw. für die VDH DM qulifizieren möchte, führter nach IPO. Ich glaube auch kaum, daß es Probleme gibt beim führen einer IPO2 nach SchH1, denn da stehen ja keine anderen Übungen oder Abläufe in der RSV PO, nur wird hier , meiner Meinung nach,mehr auf Qualität der Triebbereiche und der aktiven Agression gelegt. Kann man auch alles auf der RSV2000 Seite nachlesen, das warum und wieso. Und aufgrund welcher Tatsache sollen jetzt die RSV Richter ihren Schein abgeben. Hat der SV doch ähnlich jahrelang so gemacht, Körung nur , wenn IPO 1 unter einem SV Richter...
Damit müßte dann auch Erwin`s Frage beantwortet sein.
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#26
Zitat:wie stell ich mir die Sch H Prüfung des RSV vor ? haste mal Infos bez.des ablaufs

Klick

Zitat:Hat der SV doch ähnlich jahrelang so gemacht, Körung nur , wenn IPO 1 unter einem SV Richter...
Ist immernoch so und eine reine Zuchtlenkungsmassgabe....aber wie du schon sagst IPO (also VDH + FCI anerkannt)

Die RSV PO gilt nur "Mit dieser Veröffentlichung auf der Internetseite des RSV2000 tritt die RSVglobal Prüfungsordnung in Kraft. Sie gilt innerhalb des RSV2000 und allen Vereinen, die dem RSVglobal angeschlossen sind. Ob die Prüfungen nach der RSVglobal Prüfungsordnung auch von anderen Gebrauchshundevereinen als gleichwertig zur IPO anerkannt werden, wissen wir noch nich"

Also nicht innerhalb VDH + FCI

"Wer kann nach der RSVglobal Prüfungsordnung richten?

Aktuell besitzt der LAZ Dr. Helmut Raiser eine Lizenz für diese Prüfungen, er kann ab sofort als Richter für Prüfungen nach RSVglobal Prüfungsordnung eingeladen werden. Auf seiner Sitzung am 1. Oktober 2014 wird das RSVglobal Präsidium weiteren Richtern diese Lizenz zusätzlich zuerkennen. Sie alle werden, anders als Herr Dr. Raiser, dann sowohl IPO als auch RSVglobal Prüfungen richten können, soweit sie diesbezüglich die VDH/FCI Anerkennung haben"
Quelle


Hier hat sich Helmut eine eigene PO geschrieben, da er sonst nicht LR werden konnte .... _w_ auch wenn Inhaltlich einiges recht gut klingt
beste Grüße

Uwe
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#27
So ist es, Uwe.
Und wenn ein Hund die RSV SchH1,2,3 hat - evtl. ohne BH - dann muss er, um in IPO geführt werden zu können, erstmal die BH machen und dann IPO1.
Die größte Leistung besteht darin, nicht andere, sondern sich selbst zu übertreffen
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#28
Zum Thema Unbefangenheitsprobe :
BSP 2014 : nach der UO fand die Identitätskontrolle statt. Ein Rüde wurde von seinem HF am Kopf 'fixiert' , eine Hilfsperson stand ein paar Meter mit dem Ball vor dem Hund und versuchte den Hund auf diesen zu fokussieren. Als der 'Kontrolleur' dies sah, übergab er das Lesegerät dem HF, der dann den Chip bei seinem Hund selbst scannte.......
Die größte Leistung besteht darin, nicht andere, sondern sich selbst zu übertreffen
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#29
Weil man unbedingt LR werden wollte und der VDH nicht mitspielt, baut man sich nun sein eigenes Reich

"Dazu kommt ein RSV2000 Personalproblem. Es ist für uns unabdingbar, dass der LAZ als Zuständiger für die Richter und deren Ausbildung auch Leistungsrichter ist. Dies ist an der VDH Vorgabe (nicht FCI!) gescheitert, dass ein Richter zu Beginn seiner Ausbildung nicht älter als 55 Jahre sein darf"

Quelle

Hiermit macht man sich "eigene" Regeln, die eher zur vereinsamung führen- als helfen! Ich glaube nicht, dass sich der RSV damit einen Gefallen tut. Eventuell könnte passieren, was Sören hier schon gesagt hat. Die RSV LR (wenn es denn weitere außer Helmut gibt) verlieren ihre VDH Zulassung! Auch dürften an offiziellen Prüfungen keine IPO / ScHH Prüfungen gemischt werden, da SchH (nur als interne PO auch nur auf internen Pokalkämpfen zulässig wäre)....Hiermit stellt man sich selbst in die Ecke....auch wenn wie schon gesagt Inhaltlich einiges nicht schlecht ist an dieser PO
beste Grüße

Uwe
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#30
Na eben Erwin, daher denkt der DVG darüber nach, VPG zurück zu holen, vermutlich dann etwas modifizierter, dem Einsteiger angepasst, bis 2016 ist doch noch genug Zeit auf nationaler Ebene neue PO´s zu erschaffen !!!
Wenn Du lachst, lacht die ganze Welt mit Dir, wenn Du weinst, weinst Du allein.
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