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Gibt es irgendwo nachlesbare Infos, wie die Unbefangenheitsprobe beim Hund in den einzelnen Verbänden aussieht? Richtlinien, Leitlinien, was ist verboten?
Gruß Bettina
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Hallo Bettina,
in der VDH PO die ja wohl für alle bindend ist, steht auf Seite 6 des Heftes die Ausführungsbestimmungen (auch die Durchführung) der Unbefangenheitsprobe,
alles sehr genau beschrieben
http://home.arcor.de/karola.schaefer/old...IPO_04.pdf
und unter 3.4 Voraussetzungen für Prüfungsteilnehmer
http://www.vdh.de/hundesport/vdh-hundefuehrerschein/
ich hoffe es hilft Dir weiter
mfg
Chris
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sondern nur ein Gewürz dazu"
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Wenn das stimmt, was da steht, erachte ich es als äußerst positiv, daß ein Berühren und anfassen des Hundes seitens des LR unzulässig ist, da gab es einst Streit zwischen mir und einem DVG LR bei einer Sachkundeerweiterung.
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Das mit den Berühren ist seit der neuen PO 2012 nicht mehr richtig!
Unbefangenheitsprobe
Der Hund muß bei der Unbefangenheitsprobe akzeptieren, daß er berührt wird.
Dazu gehört auch die Identitätskontrolle mit dem Chip-Lesegerät.
Die Unbefangenheitsprobe ist zwanglos durchzuführen. Wie bestimmt der LR, wobei normale Massstäbe angenommen werden sollten.
Um was geht es denn genau?
FCI-Leitfaden 2012
Seite
10
of
126
Unbefangenheitsprobe
Durchführung der Unbefangenheitsprobe
Zu Beginn jeder Prüfung vor der ersten abzuleistend
en Abteilung muss der LR den Hund einer
Unbefangenheitsprobe (Wesenstest) unterziehen. Best
andteil der Unbefangenheitsprobe ist die
Überprüfung der Identität des Hundes (z.B. Überprüf
en der Tätowiernummern, Chip, usw.). Hunde,
die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, könn
en an der Prüfung nicht teilnehmen bzw.
müssen disqualifiziert werden. Eigentümer von gechi
pten Hunden müssen dafür sorgen, dass eine
Identifizierungsmöglichkeit vorhanden ist.
Darüber hinaus beobachtet der LR die Unbefangenheit
(das Wesen) des Hundes während der
gesamten Prüfung.
Der LR ist verpflichtet, den Hund bei Erkennen von
Wesensmängeln sofort zu disqualifizieren. Die
Disqualifikation muss im Leistungsheft mit Angabe d
er Wesensmängel eingetragen werden.
Ausführung der Unbefangenheitsprobe
1.
Die Unbefangenheitsprobe hat unter normalen Umwelte
inflüssen an einem für den Hund
neutralen Ort zu erfolgen.
2.
Alle teilnehmenden Hunde sind dem LR einzeln vorzuf
ühren.
3.
Der Hund ist mit einer gebräuchlichen Führleine ang
eleint vorzustellen. Die Leine muss locker
gehalten werden.
4.
Der LR hat jegliche Reizeinflüsse zu unterlassen. D
er Hund muss akzeptieren, dass er berührt
wird.
beste Grüße
Uwe
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Da habe ich aber etwas anderes gelesen:
4."Der LR hat jegliche Reizeinflüsse zu unterlassen. Ein Anfassen des Hundes durch den LR ist
nicht gestattet"
Aber die Bestimmung war auch von 2004. Da bin ich froh über die Prüfungsordnung des RSV2000, denn da steht:
§8 Die Unbefangenheitsprobe
1. Vor Beginn der Fährtenarbeit / zu Beginn der Pr hat der LR die Unbefangenheitsprobe an den einzelnen Hunden
abzuprüfen. Dabei prüft er:
• Tätowiernummer/Chip anhand von Ahnentafel oder Impfpass, dabei muss sich der dominante Hund nicht von
Fremden anfassen lassen
• Auftreten im sozialen Umfeld, wobei Reizlagen bewusst zu unterlassen sind
2. Im gesamten Prüfungsverlauf beobachtet der LR weiterhin die mentalen Eigenschaften, dabei sind unsichere,
schreckhafte, nervöse, schussscheue Hunde und Angstbeißer wegen mangelnder Unbefangenheit aus der Prüfung
zu nehmen.
3. Das Ergebnis der Unbefangenheitsprobe wird in den Richterblättern vermerkt.
Finde ich deutlich besser. Denn warum soll ich meinem Hund beibringen, er soll sich von jedem berühren lassen, das gefällt doch den meisten Menschen auch nicht, es sei denn er hatte schon seit geraumer Zeit keinen Sex mehr, doch um diesen "Notstand" zu beseitigen ist ja auch nicht die PO da.
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Ähm Alex
ist der Chip oder die Tätonummer bei den RSV Hunden in der AT eingeklebt oder im Impfpass???
Wie soll den festgestellt werden, ob der Hund der da drei Meter entfernt sitzt auch der Hund ist, dessen AT da gerade liegt?
Das mindeste sollte doch zumindest sein, dass der HF mit dem Chiplesegerät AM HUND prüft ob es der richtige Hund ist.
Das Fremde einen Hund anfassen ist eine andere Sache. Wenn der Fremde mir sagt, das er den Hund anfassen will. und ich dabei bin, sollte das ja kein Problem sein.
Wie machst Du das mit dem Hund beim TA?? oder legt man den dann immer sofort mit dem Blasrohr schlafen ?
Grüsse
Ralf
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Vielen Dank, das hilft mir weiter.
Am Wochenende war im dt. Doggenclub die Siegerprüfung. 3 Hunde wurden dort disqualifiziert, 2 davon ungerechtfertigt.
Die Hunde wurden von 2 Richtern und dem Prüfungsleiter gleichzeitig schon bei der Annäherung - frontal, zu dritt - recht bedrängt.
Die Unbefangenheit wurde dann durch exzessives Angrabschen - nicht nur streicheln über den Oberkopf und gesamten Körper, sondern festes Zudrücken - "festgestellt".
Bei Hunden die sich dabei sichtlich unwohl fühlten, es aber ertrugen, wurde wieder und wieder zugepackt, bei entspannten Hunden nur kurz.
Ein Hund wurde zur Auflockerung von Frauchen "gib Laut" gezeigt, das wurde ihm dann als Beissversuch ausgelegt.
Ein weiterer Hund sprang aufjaulend einen Meter ZURÜCK, auch das wurde als Beissversuch interpretiert.
Man muss dazu sagen daß Doggen, und das ist vom Standart her erlaubt, oft ein Wesen haben, das Fremden gegenüber misstrauisch ist. Sie sind Hunde die Fremdberührungen dann eher zu meiden versuchen als nach vorne zu gehen. Das ist eigentlich bekannt, erst recht einem Richter.
Berühren oder auch mal anfassen ist ja okay, aber nicht dieses extreme, fast in-den-Arm-nehmen eines Hundes.
Auf der Siegerprüfung wurden Hunde disqualifiziert, die quer durch D angereist sind nachdem sie sich qualifiziert hatten und in zig Prüfungen vorher niemals Probleme bei normalen Unbefangenheitsproben gezeigt hatten.
Traurig und unnötig, zumal der Sport mit deutschen Doggen ohnehin ein Schattendasein im Verein führt und die Meldezahlen rückläufig sind. Ich führe meine Doggen seit 15 Jahren sportlich, aber so etwas habe ich noch nie erlebt.
Hat noch Jemand den Link zur aktuellen VDH-PO? Oder kann mir diese an Balteba@web.de schicken?
Gruß Bettina
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Hallo India
ich weiß nicht, wann deine Hunde gechipt wurden, meine mit spätestens 7 Wochen, da ist das noch nicht so das Problem, wobei auch da hat mein Dölmer zugebissen. Falls das später noch mal der Fall sein sollte, hält man dem Hund den Fang zu und fertig, aber das ist auch etwas anderes als dieses rumgegrabbel bei Prüfungen. Sieht man ja bei Bettina. Das ist, wie ich finde, eine erschreckende Entwicklung nimmt.
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schließlich hat so eine Unbefangenheit eines hundes ja nichts mit gebrauchshundeeigenschaften zu tun. :i_
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Unbefangen beudeutet für mich, sich ohne festgehalten zu werden den Chip ablesen zu lassen, an lockerer Leine da sitzen wenn der Richter sich mit dem HF unterhält, zuzulassen dass fremde Menschen sich direkt neben den Hund stellen können ohne von diesem bedroht zu werden.
Das nicht nur angefasst sondern körperlich bedrängt und festgehalten zu werden, und zwar über einen längeren Zeitraum, muss sich meiner Meinung nach kein Hund gefallen lassen, weder Gebrauchshund noch Schosshund.
Da es bei den Doggen nur UO und Fährte gibt, und der Hundesport ein rein privates Vergnügen ist um seinen Hund zu beschäftigen, sowie für die Zucht und Selektion absolut keine Rolle spielt, haben unsere Prüfungen darüber hinaus absolut nichts mit der Feststellung einer Gebrauchshundeeigenschaft zu tun.
Gruß Bettina
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