13-03-2010, 21:03
Hallo Sabine,
die deutsche Tollwutverordnung definiert den Begriff des "gültigen Impfschutzes".
Dort steht seit Dezember 2005 in §1:
"Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
...
3) wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
Das ist eindeutig und so müssen auch die einzelnen VetÄmter (die z.B. Hundevereinen die Vorgaben machen für die Ausrichtung von Schauen, Prüfungen etc.) den "gültigen Tollwutschutz" definieren.
Hier der Link zur kompletten Verordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/tollwv...80991.html
Es mag vereinzelt immer noch ein paar der ewig Gestrigen geben, an denen die Änderung der Verordnung seit 4 Jahren unbemerkt vorrüber gezogen ist (gerade Hundler sind da ja manchmal recht konservativ). Im Zweifelsfall würde ich mich im Vorfeld beim zuständigen VetAmt erkundigen, wenn ich Bedenken hätte daß ein einzelner Verein meinen Hund nicht zur Prüfung zuläßt obwohl er über einen lt. Bundesverordnung gütligen T-Impfschutz verfügt. Manche Hundler legen auch einfach ein ausgedrucktes Exemplar der Tollwutverordnung zum Impfpass ihres Hundes. Mir ist es bisher noch nicht passiert daß ich mit meinen Hunden aufgrund ihres T-Impfintervalles irgendwo nicht hätte starten dürfen.
Ich würde es einfach mal mit den Standardwerken versuchen (z.B. dem Meyer) und mich nicht mit Werbebroschüren zufrieden geben, die entweder direkt von den Herstellern verteilt werden oder einem als "Information" in irgendwelchen Zeitschriften (auch der SV-Zeitung) vorgegaukelt werden. I.d.R steht die Quelle dabei, und da steht meist irgend ein großer Hersteller dahinter. Solange es Menschen gibt, die die Bildzeitung lesen oder RTL gucken, so lange wird es auch Menschen geben die auf Werbesprüche reinfallen. Darüber bin ich mir im klaren und diese Leute tun mir kein bisschen leid, egal in welchem Bereich des Lebens. Man kann nicht jede Verantwortung auf andere abwälzen, und zum selbst entscheiden gehört nun mal daß man sich informiert, und zwar durch Material welches nicht aus Kreisen stammt die am eigenen Konsumverhalten verdienen.
Dafür was Du aktuell in der Regenbogenbrücke abläßt benimmst Du Dich jetzt aber ziemlich empfindlich. So Leute hab ich gerne: Selbst austeilen, aber nix einstecken können! Und das auch noch anonym... Na danke!
Grüße
Antje
die deutsche Tollwutverordnung definiert den Begriff des "gültigen Impfschutzes".
Dort steht seit Dezember 2005 in §1:
"Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
...
3) wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
Das ist eindeutig und so müssen auch die einzelnen VetÄmter (die z.B. Hundevereinen die Vorgaben machen für die Ausrichtung von Schauen, Prüfungen etc.) den "gültigen Tollwutschutz" definieren.
Hier der Link zur kompletten Verordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/tollwv...80991.html
Es mag vereinzelt immer noch ein paar der ewig Gestrigen geben, an denen die Änderung der Verordnung seit 4 Jahren unbemerkt vorrüber gezogen ist (gerade Hundler sind da ja manchmal recht konservativ). Im Zweifelsfall würde ich mich im Vorfeld beim zuständigen VetAmt erkundigen, wenn ich Bedenken hätte daß ein einzelner Verein meinen Hund nicht zur Prüfung zuläßt obwohl er über einen lt. Bundesverordnung gütligen T-Impfschutz verfügt. Manche Hundler legen auch einfach ein ausgedrucktes Exemplar der Tollwutverordnung zum Impfpass ihres Hundes. Mir ist es bisher noch nicht passiert daß ich mit meinen Hunden aufgrund ihres T-Impfintervalles irgendwo nicht hätte starten dürfen.
Kantor,index.php?page=Thread&postID=87717#post87717' schrieb:ich versuche jetzt wirklich sachlich zu bleiben! Du weißt selbst ganz genau, dass es eine Flut von Literatur gibt, die sich ganz und gar unterschiedlich zum Beispiel zum Aspekt der Ernährung von Hunden äußert.
Ich würde es einfach mal mit den Standardwerken versuchen (z.B. dem Meyer) und mich nicht mit Werbebroschüren zufrieden geben, die entweder direkt von den Herstellern verteilt werden oder einem als "Information" in irgendwelchen Zeitschriften (auch der SV-Zeitung) vorgegaukelt werden. I.d.R steht die Quelle dabei, und da steht meist irgend ein großer Hersteller dahinter. Solange es Menschen gibt, die die Bildzeitung lesen oder RTL gucken, so lange wird es auch Menschen geben die auf Werbesprüche reinfallen. Darüber bin ich mir im klaren und diese Leute tun mir kein bisschen leid, egal in welchem Bereich des Lebens. Man kann nicht jede Verantwortung auf andere abwälzen, und zum selbst entscheiden gehört nun mal daß man sich informiert, und zwar durch Material welches nicht aus Kreisen stammt die am eigenen Konsumverhalten verdienen.
Kantor,index.php?page=Thread&postID=87717#post87717' schrieb:Der hämische und eigentlich schon bösartige Ausfall im zweiten Satz, der in einem unfassbar kaltschnäuzigen und zynischen Wunsch kulminiert, verschlägt einem schier den Atem! Du solltest dich schämen und wäre ich ein Teufel, würde ich deinen Hunden sämtliche Seuchen auf den Hals beten! Wirklich nicht zu fassen ...
Dafür was Du aktuell in der Regenbogenbrücke abläßt benimmst Du Dich jetzt aber ziemlich empfindlich. So Leute hab ich gerne: Selbst austeilen, aber nix einstecken können! Und das auch noch anonym... Na danke!
Grüße
Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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