14-07-2007, 11:07
Zitat:Original von Uwe Junker
... Allerdings ist ein "Stachelhalsband" m.W. nicht gesetzlich verboten. Die tierschutzwidrige Anwendung aber schon.
Danke Uwe! Das ist der Punkt. Keiner von uns kann sich aus der Verantwortung für sein Tier schleichen, mit keinem Gesetz, mit keiner Verordnung und mit keinem Zeigefinger auf andere.
Und deshalb möchte ich mir diese Verantwortung auch nicht aus der Hand nehmen lassen, mit keinem Gesetz, ...
Wenn jemand der Meinung ist, dass ein Hundehalter dieser Verantwortung nicht gerecht wird, dann soll er das zur Anzeige bringen, ohne Wenn und Aber. (ist das ein zulässiges oder ein noch erlaubtes oder ein schon verbotenes Hilfsmittel?)
Dafür gibt uns doch der ganz normale Wahnsinn Alltag genügend Beispiele vor.
Wer in einer temporegulierten Straße noch nie zu schnell gefahren ist, der möge den ersten Stein werfen. Auch das liegt in meiner Verantwortung, die mir niemand nehmen kann und die ich mir auch von niemandem nehmen lasse.
Servus Walter
PS: Wenn wir alles, aber auch wirklich alles regeln wollen, dann haben wir, wie an anderer Stelle geschrieben, das gläserne Leben.
Meine Hunde blieben mir im Sturme treu

