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Hallo noch einmal,
ganz lieben Dank an Euch für die raschen Antworten!
Anscheinend sind die Gestze im BK etwas anders als vielleicht üblich, denn dort sind sämtliche Geräte an den Halsbändern untersagt!!!
Ist es möglich das die einzelnen Vereine für sich andere "Vereinbarungen" treffen und diese dann bei Nichbeachtung bestrafen können? :?:
siehe hier erster Artikel: :deal:
http://www.bk-muenchen.de/cms/aktuelles/index.php3
Gruß Bine
"Jede Wahrheit braucht einen Mutigen der sie ausspricht!"
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Ja, natürlich, der Verein hat Hausrecht! Auf Plätzen des Vereins kann er sehr wohl diese Halsbänder untersagen. Aber auch nur auf diesen, ansonsten gehen ihn diese Dinger im Privatbereich nix an.
Ich kenne Ortsgruppen, die Stachelhalsbänder noch zusätzlich auf ihrem Gelände untersagt haben, und damit nur wiederum ihr Hausrecht ausüben.
Über Sinn oder Unsinn kann man streiten, aber der vernünftigste Weg ist der Antrag auf Differenzierung und Erlaubnis für Vibrationshalsbänder auf BK-Plätzen zur HV.
Grüße von Susanne