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Vibrations-und Sprühhalsbänder
#1
Hallo, in einem anderen Forum stellt sich die Frage, ob Vibrations- oder Sprühhalsbänder im Gegensatz zu Elektroreizgeräten, in der Ausbildung erlaubt sind.
Demnach ist es nach § 3 Nummer 11 Tierschutzgesetz verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach Bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Neben den sog. Kuh- bzw. Schweinetreibern oder Kuhtrainern zielt dieses Verbot auf die Anwendung von Elektroreizgeräten (wie z.B. Teletaktgeräte) in der Ausbildung von Hunden ab. Das neuste Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 14. Mai 03 kommt, unter Berücksichtigung der oben genannten Novellierung des Tierschutzgesetzes zu dem Schluss, dass die Anwendung von Elektroreiz- oder Teletaktgeräten generell nicht erlaubt ist. Bestimmte Ausnahmefälle vom Anwendungsverbot, wie sie nach dem Urteil vom 12. Januar 1998, Amtsgericht Jever, aufgrund der alten Fassung des Tierschutzgesetz, noch in bestimmten Einzelfällen möglich waren, sind nach der Novellierung des Tierschutzgesetzes demnach nicht mehr gegeben. Bezogen hat sich das damalige Urteil auf den alten § 3 Nr. 5 Tierschutzgesetz (Ausbildungsverbot für Tiere, sofern dies mit erheblichen Schmerzen, Schäden oder Leiden verbunden ist).
Beim Verkauf von verschiedenen Geräten, wie Teletakt-, Anti-fence- und Anti-bell-systemen, welche durch direkten Strom auf den Hund einwirken wird normalerweise leider nicht darauf hingewiesen, dass die Anwendung dieser Geräte bundesweit verboten ist. Die Freiverkäuflichkeit, wie sie im Moment noch besteht, darf den Käufer jedoch über das Anwendungsverbot nicht hinwegtäuschen. Vielmehr stellt die Anwendung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

Hinzu kommt, das die fragende Dame einen gehörlosen Hund ausbilden möchte.

Wie sind die Regelung eigentlich im SV, DVG, PHV etc. , da in der o.g. Fassung des Tierschutzgesetzes vom 25. Mai 1998, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. April 2001, keinerlei Angaben über deratige "Geräte" gemacht wird?!

Ich bin neugierig auf kompetente Auskünfte.

Gruß Bine
"Jede Wahrheit braucht einen Mutigen der sie ausspricht!"
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#2
Hallo,

nach meinem Kenntnisstand ( erfragt bei einem DHF und Jäger ) sind diese Geräte auch weiterhin erlaubt.
Und da in den entscheidenden Gesetzen bzw. Urteilen keine Aussage darüber gemacht wird kann man davon ausgehen.

Soweit ich weiß, gibt es auch keine extra Regelung durch die Verbände.
Wenn man es aber genau wissen will, fragt man am besten da nach.

Gruß, Andreas
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#3
Vibrations- und Sprühhalsbänder wirken NICHT durch STROMeinwirkung. Deswegen sind diese Gerät nach wie vor erlaubt.

Viele Grüße
Ina
Wenn mein Hund zu bellen droht, geb ich ihm Sardellenbrot!
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#4
Hallo,
erstens das und "Demnach ist es nach § 3 Nummer 11 Tierschutzgesetz verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, " auch das ist bei nicht gegeben. Diese Geräte schränken nicht durch Schmerz ein. Es wird kein Leid zugefügt.

Probier es mal an dir aus und du wirst es merken. Es ist wird kalt oder nass oder aber vibriert eben. Wie ein Handy, das tut auch keinem weh.

Gruß Iris
Leben und leben lassen
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#5
Hallo

Diese Geräte sind nicht verboten und man kann damit auch unerwünschte Situationen durch unangenehmen Duft korrigieren.
Das Vibrieren finde ich für einen tauben Hund eine super Lösung zum Beispiel vibrieren= ich muss zum Frauchen laufen werde bestätigt.
So wird das rufen durch Viberation ersetzt und man hat die Möglichkeit den Hund auf sich aufmerksam zu machen! Gute Sache denk ich.

Gruß Miriam
erkenne den Wert deines Hundes
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#6
auf grund des verbotes habe ich nun auf folgendes gerät umgestellt:

http://www.troph-e-shop.com/produkte/ima...591107.jpg

:pf: :nu:
Signaturen sind schierer Unfug und Dauerbelästigung der eh schon gebeutelten Leserschaft.

aktion contra trainingsanzüge auf hundeplätzen
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#7
Zitat:Original von michaelp
auf grund des verbotes habe ich nun auf folgendes gerät umgestellt:

http://www.troph-e-shop.com/produkte/ima...591107.jpg

:pf: :nu:

...und, wie ist Deine Erfahrung damit?

:ls:
Viele Grüße
Ingo
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#8
zieht mit einem gewissen nachhall kräftig durch, beeindruckende ergebnisse, wartungsarm, releativ günstig,
auch im sonstigen leben meinungsverstärkend
Signaturen sind schierer Unfug und Dauerbelästigung der eh schon gebeutelten Leserschaft.

aktion contra trainingsanzüge auf hundeplätzen
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#9
@michaelp
nutzt alternative Energie .... hast vergessen :pf:
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#10
naja aber selbst bist da schon aufgeladen wennst mit dem teil kräftig durchziehst
Signaturen sind schierer Unfug und Dauerbelästigung der eh schon gebeutelten Leserschaft.

aktion contra trainingsanzüge auf hundeplätzen
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