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BGH 3 Voraussetzung?
#1
Hallo,
Ich meine gelesen zu haben, dass man ab 2017 gleich BGH 3 führen kann wenn der Hund bereits die IPO 3 hat.
Leider finde ich die Quelle nicht mehr.
Ist die Info korrekt und weiss vielleicht jemand wo ich das finde?
Danke für eure Hilfe
Silke
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#2
Nach ein wenig gegoogle kam ich zur PO beim dhv, die ab 1.1.17 gültig sein soll. Da reicht dann für die BGH3 auch die IPO 1. Steht auf Seite 3 des Dokuments.

Link

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#3
Danke. Die habe ich auch gefunden, aber gilt die auch im SV?
Beim dhv gibt es die BGH ja erst seit 2017.
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#4
Hmmm die Frage stellt sich als kniffliger heraus, als gedacht. Ich finde für den SV keine PO die ab 2017 gültig wäre, in der PO vom DVG ist auch nur die bisherige Fassung zu finden ohne Abkürzung über die IPO1-3.

Im Protokoll der SV Bundesversammlung finde ich folgendes:

Zitat:Für den Fall, dass ein Hund bereits das Ausbildungskennzeichen IPO1, 2 oder 3 erfolgreich absolviert hat, kann er zur gleichlautenden Stufe der BgH zugelassen werden.

Das würde ja deiner Formulierung entsprechen.
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#5
Stimmt. Danke dir!
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#6
hi,

aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das im SV die Prüfungen BGH und IPO nicht zusammen gehören. Ich hatte mit Britte IPO 1, kann aber aus gesundheitlichen Gründen vom Hund keine weitere IPO-Prüfung ablegen und habe mich entschieden in den BGH Bereich zu wechseln, damit der Kopf von Britte wenigstens mal ausgelastet ist und weil ich Unterordnung eben auch gut finde. Zum Fährte reicht mit nicht immer die Zeit ...

Also wenn Du BGH machen willst im SV (ob der Hund IPO 3 hat oder nicht) dann musst Du mit BGH 1 anfangen.

LG
Angelika
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#7
oben genanntes Zitat ist richtig,steht auch auf der SV-Seite so..
Und da es so beschlossen wurde, ist es eben auch so gültig..
LG, Birgit und Chaotenrudel



Neid ist der Ärger über Mangel an Gelegenheit zur Schadenfreude...
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#8
geschrieben auf der SV-HG Website:

> (07/2016) Bundesversammlung 2016: Änderung der Prüfungsordnung:

Begleithundeprüfung BgH 1 – 3

Prüfungsaufbau:
Voraussetzung für das Ablegen
der BgH 1-3 Prüfung ist eine bestandene BH/VT Prüfung. Das Mindestalter
beträgt somit 15 Monate. Mindestteilnehmerzahl für die BgH 1-3 sind
vier Hunde mit zwei Hundeführern. Jede BgH 1-3 zählt auch in Verbindung
mit einer IPO-Prüfung als je eine Einheit. Die Prüfungsstufen können nur
in Reihenfolge unter einem SV-Leistungsrichter abgelegt werden. Für
den Fall, dass ein Hund bereits das Ausbildungskennzeichen IPO1, 2 oder
3 erfolgreich absolviert hat, kann er zur gleichlautenden Stufe der BgH
zugelassen werden. < Zitat Ende

mfg Chris
"Alle klugen Menschen wissen, dass die Wahrheit nicht die Hauptspeise ist,
sondern nur ein Gewürz dazu"
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#9
Smile
coolman,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/25830-BGH-3-Voraussetzung/?postID=178353#post178353 schrieb:geschrieben auf der SV-HG Website:

> (07/2016) Bundesversammlung 2016: Änderung der Prüfungsordnung:

Begleithundeprüfung BgH 1 – 3

Prüfungsaufbau:
Voraussetzung für das Ablegen
der BgH 1-3 Prüfung ist eine bestandene BH/VT Prüfung. Das Mindestalter
beträgt somit 15 Monate. Mindestteilnehmerzahl für die BgH 1-3 sind
vier Hunde mit zwei Hundeführern. Jede BgH 1-3 zählt auch in Verbindung
mit einer IPO-Prüfung als je eine Einheit. Die Prüfungsstufen können nur
in Reihenfolge unter einem SV-Leistungsrichter abgelegt werden. Für
den Fall, dass ein Hund bereits das Ausbildungskennzeichen IPO1, 2 oder
3 erfolgreich absolviert hat, kann er zur gleichlautenden Stufe der BgH
zugelassen werden. < Zitat Ende

mfg Chris

Ja, so wird es auch schon gemacht. Hatte mich seinerzeit für diesen Antrag stark gemacht. Bei uns auf dem Platz haben auch IPO 3 er Hunde schon als erste BgH die BgH 3 abgelegt. Ist auch super für ältere Hunde. Smile
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