![]() |
|
BGH 3 Voraussetzung? - Druckversion +- Das Leistungshundeforum (https://www.leistungshundeforum.de) +-- Forum: Working Dogs (https://www.leistungshundeforum.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Ausbildung (https://www.leistungshundeforum.de/forumdisplay.php?fid=34) +--- Thema: BGH 3 Voraussetzung? (/showthread.php?tid=15997) |
BGH 3 Voraussetzung? - Sil.k - 20-02-2017 Hallo, Ich meine gelesen zu haben, dass man ab 2017 gleich BGH 3 führen kann wenn der Hund bereits die IPO 3 hat. Leider finde ich die Quelle nicht mehr. Ist die Info korrekt und weiss vielleicht jemand wo ich das finde? Danke für eure Hilfe Silke - Askutt - 20-02-2017 Nach ein wenig gegoogle kam ich zur PO beim dhv, die ab 1.1.17 gültig sein soll. Da reicht dann für die BGH3 auch die IPO 1. Steht auf Seite 3 des Dokuments. Link - Sil.k - 20-02-2017 Danke. Die habe ich auch gefunden, aber gilt die auch im SV? Beim dhv gibt es die BGH ja erst seit 2017. - Askutt - 21-02-2017 Hmmm die Frage stellt sich als kniffliger heraus, als gedacht. Ich finde für den SV keine PO die ab 2017 gültig wäre, in der PO vom DVG ist auch nur die bisherige Fassung zu finden ohne Abkürzung über die IPO1-3. Im Protokoll der SV Bundesversammlung finde ich folgendes: Zitat:Für den Fall, dass ein Hund bereits das Ausbildungskennzeichen IPO1, 2 oder 3 erfolgreich absolviert hat, kann er zur gleichlautenden Stufe der BgH zugelassen werden. Das würde ja deiner Formulierung entsprechen. - Sil.k - 21-02-2017 Stimmt. Danke dir! - angieblau - 21-02-2017 hi, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das im SV die Prüfungen BGH und IPO nicht zusammen gehören. Ich hatte mit Britte IPO 1, kann aber aus gesundheitlichen Gründen vom Hund keine weitere IPO-Prüfung ablegen und habe mich entschieden in den BGH Bereich zu wechseln, damit der Kopf von Britte wenigstens mal ausgelastet ist und weil ich Unterordnung eben auch gut finde. Zum Fährte reicht mit nicht immer die Zeit ... Also wenn Du BGH machen willst im SV (ob der Hund IPO 3 hat oder nicht) dann musst Du mit BGH 1 anfangen. LG Angelika - BirgitF - 21-02-2017 oben genanntes Zitat ist richtig,steht auch auf der SV-Seite so.. Und da es so beschlossen wurde, ist es eben auch so gültig.. - coolman - 21-02-2017 geschrieben auf der SV-HG Website: > (07/2016) Bundesversammlung 2016: Änderung der Prüfungsordnung: Begleithundeprüfung BgH 1 – 3 Prüfungsaufbau: Voraussetzung für das Ablegen der BgH 1-3 Prüfung ist eine bestandene BH/VT Prüfung. Das Mindestalter beträgt somit 15 Monate. Mindestteilnehmerzahl für die BgH 1-3 sind vier Hunde mit zwei Hundeführern. Jede BgH 1-3 zählt auch in Verbindung mit einer IPO-Prüfung als je eine Einheit. Die Prüfungsstufen können nur in Reihenfolge unter einem SV-Leistungsrichter abgelegt werden. Für den Fall, dass ein Hund bereits das Ausbildungskennzeichen IPO1, 2 oder 3 erfolgreich absolviert hat, kann er zur gleichlautenden Stufe der BgH zugelassen werden. < Zitat Ende mfg Chris - Aliena - 21-02-2017 coolman,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/25830-BGH-3-Voraussetzung/?postID=178353#post178353 schrieb:geschrieben auf der SV-HG Website: Ja, so wird es auch schon gemacht. Hatte mich seinerzeit für diesen Antrag stark gemacht. Bei uns auf dem Platz haben auch IPO 3 er Hunde schon als erste BgH die BgH 3 abgelegt. Ist auch super für ältere Hunde.
|