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- Dürken - 10-01-2010

Ganz so ist es nun auch nicht.
Mein Befund wurde verbessert - ich habe mit Röntgen 200€ bezahlt.
Das ist mir viel wert, weil ich nun selbst entscheiden kann, was mit meiner Hündin in Zukunft passiert - und ich mache das abhängig davon, wie die Ellenbogenbilder aussehen, wenn ich die Hündin zur Zucht einsetzen möchte. Sehen sie zu diesem Zeitpunkt immer noch aus wie jetzt - hätte ich keine Bedenken das zu tun.


- Barbara - 10-01-2010

Habt Ihr Informationen darüber, wann ein Obergutachter bestellt wird? Vermutlich geschieht das doch erst auf Anfrage seitens des Besitzers, oder?
Wie bereits gesagt, wäre es besser, wenn prinzipiell 2 TÄ beurteilen und bei Differenzen automatisch ein Obergutachter zu Rate gezogen würde. Würden diesem die Vorbefunde anonymisiert vorgelegt, so könnte auch das "Krähenproblem" umgangen werden. ;-)
LG Barbara


- Trine - 10-01-2010

Das Obergutachten wird fällig, wenn der Besitzer Einspruch gegen den Befund einlegt. Eine Verbesserung ist max. um eine Stufe möglich. Diese Regelung halte ich für unglücklich- denn wenn das Erstgutachten wirklich falsch sein sollte (soll ja vorkommen, sind alles nur Menschen), kann aus mittel nur "noch zugelassen" werden oder aus schwer mittel.

Anonym vorlegen kannst du dir sparen, weil es im SV nur 2 Auswerter gibt - also ist dem Obergutachter klar, dass die Erstbefunde im Namen von Brass bzw. Tellhelm erstellt wurden.


- Barbara - 10-01-2010

Klar, aber der Obergutachter wüsste dann nicht, welcher Befund von welchem Gutachter ist. So könnte man wenigstens eine gewisse Objektivität voraussetzen.
LG Barbara


- Aip - 11-01-2010

Antje,index.php?page=Thread&postID=83085#post83085' schrieb:es gibt einen Obergutachter, der im Zweifelsfall hinzugezogen werden kann.

Dieser Obergutachter hat immerhin nach seiner Ausbildung zum Radiologen eine 4-jährige zusätzliche Spezialausbildung in den USA gemacht.

Demgegenüber hat eine normaler Tierazt, auch wenn er schon viel Routine hat, doch nicht die gleiche Ausbildung.

Pia


- Trine - 11-01-2010

Barbara,index.php?page=Thread&postID=83113#post83113' schrieb:Klar, aber der Obergutachter wüsste dann nicht, welcher Befund von welchem Gutachter ist. So könnte man wenigstens eine gewisse Objektivität voraussetzen.
LG Barbara

doch Barbara, das weiß er............ meines Wissens nach ist das Prozedere so : der HD befund ist von Brass > Obergutachter ist dann Tellhelm; ist der HD-Befund von Tellhelm (weil direkt in Gießen geröntgt wurde) > Obergutachter Flückinger; ED-Befund Tellhelm> Obergutachter Flückinger


- Barbara - 11-01-2010

Hallo Trine,
genau das ist es ja, was ich kritisiere. Es sollte eben so gehandhabt werden, dass dem 2. oder wenn nötig 3. Gutachter weder die Borbefunde und deren Verfasser, noch die Namen der Hunde sichtbar sind.
LG Barbara


- Trine - 11-01-2010

mit "hätte ich gern" und "sollte sein" kommen wir aber nicht weiter.......... also Anträge zur BV stellen...........


- Antje - 11-01-2010

Hallo Trine,

meines Wissen verhält es sich in Bezug auf HD so:

Gegen den Erstbefund von Brass wird Einspruch eingelegt. Dann fertig Tellhelm einen Zweitbefund und beide Befunde gehen dann zum Obergutachter Flückingern. Wenn Erst- und Zweitbefund nicht übereinstimmen entscheidet der Obergutachter (nicht Tellhelm als Zweitgutachter, seine Meinung zählt dabei nur zu max. 50%).

Grüße

Antje


- Trine - 15-01-2010

vielleicht ganz interessant ..........

http://www.mueller-heinsberg.de/HD_Fragen_und_Antworten.pdf