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FH1 - Nicki210 - 04-04-2010 Danke für die Info. Gut, wenn man vorher mal nachfragt. D. h. Weg bei FH1 ins Training einbauen. Ist nur immer mit dem geeigneten Gelände (auf welches man auch drauf darf!) so eine Sache. Danke :daumenhoch: und viele Grüße Nicki - Erko - 04-04-2010 Hallo Nicki, ich würde die Wegüberquerung IMMER einbauen, wenn ich FH laufen will. Ob "nur" FH1 oder FH2 ist egal. Denn selbst wenn die zwingende Wegüberquerung weg fällt, ist sie immer noch möglich!!! Sollte ein Richter beim Legen lassen der Fährte sehen, das es möglich wäre den Weg überqueren zu lassen, darf er dies fordern. Und die meisten Richter lassen dann auch über den Weg legen. Ich habe selber schon sehr viele FH2 Prüfungen abgelegt, und bei den meisten Prüfungen musste ich auch über einen Weg. Obwohl die PO die nicht mehr vorschreibt, aber möglich ist es immer! Wenn ich Dir irgendwie helfen kann, kannst Du mich gerne anschreiben. LG Silke FH1 - Hillu - 04-04-2010 @ Dürken - es wurde aber allgemein nach einer FH1 gefragt !!! :peace: Liebe Grüße Hillu FH 1 - Richter - 05-04-2010 Nun noch einmal: Wie bereits mitgeteilt haben sich keinerlei Änderungen zur Anforderung in der FH 1 ergeben. Wenn ein LR bei der FH 1 das Queren eines Weges und das Wechselgelände nicht fordert, liegt ein Verstoß gegen die geltende PO vor! Bei der FH 2 ist Wechselgelände und das Queren eines Weges lt. PO nicht gefordert! - Ludger - 05-04-2010 Hallo Habe mal eine frage zur FH2 , ist das in der regel von der FCI , oder ist das nur in Deutschland so ? Ist die FH2 immer ueber zwei tage ? Wo kann man die regeln FCI und Deutschland lesen ? - Welfen - 05-04-2010 Die IPO-FH geht über 2 Tage, die FH 1 und FH 2 nicht. Ausnahme sind hier nur Landes- und Bundes-FH. Das ist mein Kenntnisstand. - Erko - 05-04-2010 Hallo Ludger, die FH1 und FH2 sind nationale Prüfungen für Deutschland. Prüfungen nach der FCI sind die IPO-Prüfungen. Die IPO-FH hieß früher einmal FCI-FH, wurde aber glaube ich 1999 oder 2000 geändert. Eine FH2 ist eine an einem Tag gelaufenen Prüfung. Hierzu braucht der Verein auch nur einen Tag Terminschutz zu beantragen. Für die IPO-FH MUSS man 2 Tage Terminschutz haben, und die Fährten müssen von 2 unterschiedlichen Fährtenlegern gelegt werden. Desweiteren sind die Fährten bei der IPO-FH meist länger. Nachlesen kann man das in der SV-Prüfungsordnung(PO). Im hinteren Teil der PO steht auch die Prüfungsordnung für die IPO 1-3, und auch die IPO-FH. LG Silke - cschellberg - 05-04-2010 Also sorry! Jetzt geht geht hier einiges durcheinander. Weiterhin gilt für die FH1 der Weg. Es gibt keine Änderung der PO. Die IPO FH ist keine internationale Prüfung, sondern auch hierzulande Standard, z. B für die DHV-DM IPO FH. Es werden hier "Fakten" verbreitet, die keine sind. LG, Carsten - lusna - 05-04-2010 "Schlaumeier-Modus an": Die IPO-FH ist eine Prüfung nach Internationaler Prüfungsordnung (kurz IPO). Jede "popel" OG kann so eine Prüfung ausrichten! (Genauso wie eine IPO 1, IPO 2 oder IPO 3.) "Schlaumeier-Modus aus". - Ludger - 06-04-2010 Danke Erko Das werde ich dann mal durchlesen.... |