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Hallo,
ist es richtig, dass seit 2010 der Weg bei FH 1 weg fällt?
Konnte leider hierzu keine Infos finden.
Möchte mit dem Training zu FH beginnen. Falls kein Weg mehr benötigt wird, brauchen wir diesen erst gar nicht ins Training einbauen. Entsprechendes Fährtengelände ist dann auch einfacher zu finden.
Vielleicht hat dieses Jahr schon mal jemand auf FH 1 geführt und weiß hierzu näheres.
:help:
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Hallo Nicki
ich habe im November die FH1 gemacht,da war er dabei.
Sogar wenn er jetzt wegfällt würde ich den Weg weiter üben.Es schadet mit Sicherheit nicht, wenn du in der Fährte mal überregional führen möchtest.
Ich habe letztes Jahr die FH2 überregional gesehen. Da war alles dabei, Betonwege, normale Wege. Der Hund hat da in der Regel die wenigsten Probleme mit Wechselgelände und so.
Im Sommer wenn es keine Wiesen gibt lege ich mir auch mal ne Fährte auf dem Weg und das zick zack.Ich würde gerne die FH2 machen. ich krieg das mit den spitzen Winkeln nicht richtig hin.Ich übe trotzdem.vielleicht finde ich ja hier eine OG, wo ich mal die FH2 machen kann.
LG Stups
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... ab 1.1.2010 ist kein Wegübergang zwingend erforderlich.
Das bedeutet aber nicht, das er nicht mehr gelegt werden darf.
Wenn es das Gelände hergibt kann es auch weiterhin über einen Weg gehen - also üben muß man das schon!
Liebe Grüße Hillu
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@ Hillu,
woher hast du denn diese Info ??
Die PO wurde zum 1.1.2010 nicht geändert...........
Die größte Leistung besteht darin, nicht andere, sondern sich selbst zu übertreffen
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ist mir auch neu....laut der po gibt es keine änderung für dieses jahr
Die zehn Gebote sind deshalb so kurz und verständlich, weil sie ohne Mitwirkung einer Sachverständigenkommission entstanden sind.
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Auf der Richtertagung wurde uns ein Entwurf der neuen PO vorgestellt.
Es wird einige kleinere Änderungen geben;die VDH und die FCI PO werden identisch sein.
Aber in diesem Jahr bleibt alles beim Alten.
Neue PO ab 2011.
LG
Helmut
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Genauso habe ich es von einer Vereinskollegin gehört.
Da ich mir aber nicht sicher war, habe ich auch in der Prüfungsordnung nachgeschaut.
Aber dort ist nichts zu finden.
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Ich habe hier die PO, die beim DVG zu lesen ist.
DVH PO
Da steht:
Zitat:c) Auch finden sich in der IPO-FH keine Regelungen zu einem Wechselgelände oder
Straßenübergang. Da die Fährten aber unter Anpassung an das vorhandene Gelände zu
legen sind, wird ein Wechsel des Geländes oder ein Weg-/Straßenübergang durchaus
vorkommen.
Ich weiß natürlich nicht wie lange das schon so ist - von dem Leistungsrichter meiner letzten FH im Herbst bekam ich die Information, das das mit dem Wegübergang wie geschrieben ab 2010 beim SV so gehandhabt werden soll. Es ist woghl immer schwieriger genügend passendes Gelände für eine Prüfung zu bekommen.
Liebe Grüße Hillu
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@ Hillu,
eine IPO-FH hat aber nichts mit einer FH1 zu tun.........
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Bislang haben sich keinerlei Änderungen in der Anforderung zur FH 1 (Wechselgelände/Weg) lt. PO ergeben.Es bleibt alles so wie dort
gefordert.