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FH 2 Legen
#51
Hi Nickel,du beantragst einen Pass,ähnlich der Hundeführerpunkte,lässt deine Arbeiten dort eintragen,fertig ist der Kuchen.
Kein Problem,wäre ne simple und wohl auch effektive Möglichkeit.
Leider glaub ich aus der Erfahrung,das solcher Vorgang nicht machbar ist,wäre einfach zu einfach. Big Grin Big Grin
Das Hirn ist keine Seife - es wird nicht weniger, wenn man es benutzt!

(Hinweis: Die Signatur ist wie eine Visitenkarte: Sie dient der selbstdarstellenden Information über den Autor - nicht der Beurteilung des Lesers)
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#52
Heinz.S,'index.php?page=Thread&postID=102983#post102983' schrieb:Leider glaub ich aus der Erfahrung,das solcher Vorgang nicht machbar ist,wäre einfach zu einfach. Big Grin Big Grin
Oder es wollen zu viele Leute mitreden, oder ... oder,
Aber im prinzip hast Du wahrscheinlich leider Recht.
Ottomar
Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!
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#53
@Ascan
Habe mir Deine Ausarbeitung angesehen und rudere ein Stück zurück.
Mit der dargelegten Form könnte ich leben.
MfG
Maik
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#54
M. Lorenz,'index.php?page=Thread&postID=102987#post102987' schrieb:@Ascan
Habe mir Deine Ausarbeitung angesehen und rudere ein Stück zurück.
Mit der dargelegten Form könnte ich leben.
Finde ich jetzt gut, auch das sollte man machen.
Ottomar
Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!
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#55
Bei keinem Verein/Verband habe ich jemals die Forderung erlebt, dass für das Fährtenlegen, egal in welcher Prüfung, ein "Schein/Nachweis"
für den Fährtenleger erforerlich sein soll! So etwas gibt es in keiner PO!

Natürlich sollte es schon eine Person sein, die für das Legen einer Fährte genügend Erfahrung hat.
Bei LG-und Prüfungen auf noch höherer Ebene wird immer ein "Fährtenbeauftragter" bestimmt, der nach vorheriger Sichtung das Gelände einteilt
und das Legen der Fährten überwacht.
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#56
Hallo Richter,
natürlich gibt es sowas noch nicht in der PO. Dieses wird deshalb in diesen Forum diskutiert und noch nicht auf der Bundesversammlung. Dafür ist ein Forum da! Der Fährtenbeauftragter sieht ja auch nicht alles und um fast allen aus dem Wege zu gehen was Kompetenz beim Fährtenlegen betrifft soll dieser Nachweis ( so nenne ich es mal ) sein. Ist in meinen Augen nun doch eine gute Sache. Am Anfang war ich auch anderer Meinung aber man kann diese auch ändern sowie Maik auch. Gerade was die FH betrifft ist die Legeweise sehr unterschiedlich. Damit mal alles auf einen Nenner gebracht wird halte ich diesen Nachweis für ordenlich und korrekt. Ottomar hat ja schon einen Entwurf und dieser ist nicht schlecht. Was soll dagegen sprechen wenn es gut für einen Wettkampf ist. Wie jetzt auf der BFH zu sehen ist entscheidet einen Punkt über Treppchen oder 5. Platz. Dieses ist dann schon sehr ärgerlich wenn einer eine "schlecht" gelegte Fährte bekommt oder diese anderes getreten wurde als die anderen. Wovon ist jetzt nicht ausgehe.


Gruß
Holger
Die zehn Gebote sind deshalb so kurz und verständlich, weil sie ohne Mitwirkung einer Sachverständigenkommission entstanden sind.
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#57
Richter,'index.php?page=Thread&postID=103059#post103059' schrieb:Bei keinem Verein/Verband habe ich jemals die Forderung erlebt, dass für das Fährtenlegen, egal in welcher Prüfung, ein "Schein/Nachweis"
für den Fährtenleger erforerlich sein soll! So etwas gibt es in keiner PO!
Und wo steht in der PO, dass ein Schutzdiensthelfer einen Helferschein braucht?
Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!
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#58
Moin

mal ganz unabhängig davon ob das in einer PO steht oder nicht.

Dann sollten die Initiatoren mal ein wenig mehr Futter bei die Fische geben.

Wer sollte das Seminar denn durchführen.
Welche Vorkenntnisse sollten die zukünftigen Fährtenleger mitbringen.
Wann und wo könnte sowas gemacht werden
Wie lange sollte es erstmal als grobe Richtung dauern.
Und was könnte / dürfte es kosten

Grüsse
Überheblichkeit ist die erste Leitersprosse auf dem Weg nach unten.
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#59
India,'index.php?page=Thread&postID=103156#post103156' schrieb:Wer sollte das Seminar denn durchführen.
Hast Du die Fährtenlegerrichtlinie gelesen?
Seminar autorisiert durch die Landesgruppenbeauftragter oder LRO.
India,'index.php?page=Thread&postID=103156#post103156' schrieb:Welche Vorkenntnisse sollten die zukünftigen Fährtenleger mitbringen..
Grundvoraussetzung sollte sein, dass ähnlich wie bei der Ausbilderordnung selber schon in Hund in VPG oder FH geführt worden sein muss.
India,'index.php?page=Thread&postID=103156#post103156' schrieb:Wann und wo könnte sowas gemacht werden.
So wie andere Wochenendseminare auch.
India,'index.php?page=Thread&postID=103156#post103156' schrieb:Wie lange sollte es erstmal als grobe Richtung dauern.
Ein Wochenende.
India,'index.php?page=Thread&postID=103156#post103156' schrieb:Und was könnte / dürfte es kosten
Was kostet denn ein Seminar für Schutzdiensthelfer?

Ottomar
Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!
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#60
1. Allgeme ine s
2. Aus bildung
3. Fährtenlege rpas s
4. Legen von Prüfungs fährten
An Fährtenleger werden hohe Anforderungen gestellt. Sie legen mit einer Tätigkeit nach der
Prüfungsordnung die Grundlage für eine ordnungsgemäße und faire Wettkampfgestaltung.
Die Ausbildung zum Fährtenleger erfolgt auf Grundlage der Schulung für Fährtenleger. Die
erfolgreiche Schulung wird auf dem Fährtenlegerpass bestätigt. Fährtenleger die beim
Inkrafttreten dieser Richtlinie bereits über einen län traum Fährten auf Landes- bzw.
Bundesebene gelegt haben brauchen diese Prüfung nicht absolvieren. Ihnen wird durch den
jeweiligen Landesausbildungswart ihre Tätigkeit als Fährtenleger im Fährtenlegerpass
bestätigt-
Der Fährtenlegerpass ist Personengebunden und erhält neben den Angaben zum
Eigentümer die Bestätigung der Fährtenlegerausbildung.
Außerdem werden für die jeweiligen Prüfungen, bei denen der Fährtenleger Fährten gelegt
hat nachfolgende Eingaben getätigt und durch den jewei gen Prüfungsrichter bestätigt:
- Veranstaltender Verein, Datum
- Anzahl gelegter Fährten (VPG 2/FPr 2, VPG 3/FPr 3, FH 1, FH 2, IPO-FH)
- Angaben zum Prüfungsrichter
- Unterschrift des Prüfungsrichter
Auf Ortsgruppenprüfungen dürfen Fährten auch von Fährtenlegern gelegt werden, die nicht
im Besitz eines Fährtenlegerpasses und einer Fährtenle ldung sind. Durch den
Ausbildungswart der Ortsgruppe ist ggf. durch eine Überprüfung und Einweisung
sicherzustellen, dass die Fährten entsprechend der PO gt werden.
Auf Landes- und Bundessiegerprüfung dürfen Fährten nur von Fährtenlegern gelegt werden,
die im Besitz eines Fährtenpasses und einer Fährtenausbildung sind. Weiterhin gelten
nachfolgende Voraussetzungen:
a. Fährtenleger auf Landesmeisterschaften müssen mindestens 5 Fährten der
jeweiligen Art auf Ortsgruppenprüfungen gelegt haben. Höhere Prüfungsstufen
erfüllen ebenfalls die Anforderungen. Für das Legen von IPO-FH Fährten gelten
mindestens 5 FH 2-Fährten als Voraussetzung.
b. Fährtenleger auf Bundessiegerprüfung müssen mindestens auf 3
Landesmeisterschaften Fährten der jeweiligen Art gelegt haben. FH-Fährten erfüllen
ebenfalls diese Anforderungen für VPG 3-Fährten. Für das Legen von IPO-FH
Fährten reicht auch der Einsatz als Fährtenleger für FH 2- Fährten bei 3
Landesmeisterschaften als Voraussetzung.
Ausnahmen hierzu bedürfen eines begründeten Antrages durch den Veranstalter und der
schriftlichen Bestätigung durch den Landesausbildungswart bei Landesmeisterschaften und
des Bundesausbildungswartes bei Bundessiegerprüfung.

Ja

Da sehe ich keine Landesgruppenbeauftragte
auch keinen LRO

Ich dachte eigentlich man würde sowas erstmal auf freiwilliger Basis für Interessierte durchführen.

Aber wenns von Landesgruppen gesteuert und ausgerichtet werden soll,,,warten wir halt mal ab

Ich habe keine Ahnung was Helferseminare kosten.

India
Überheblichkeit ist die erste Leitersprosse auf dem Weg nach unten.
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