Zitat:Original von Rika
gestern hatten wir auch das Thema aufm Hundeplatz.
Und die Vorsitzende meinte auch, dass sie den einen hund nicht zulassen würde, da er die Flucht nicht vereiteln könnte.
Hallo Jessy,
bei Euch entscheidet der Vorsitzende, wer eine Prüfung ablegt und wer nicht? Bei uns hat das letzte Wort in Bezug auf die Zulassung oder Nichtzulassung zur Prüfung immer noch der LR...
Ich kann nur jedem, dem wegen solch einer Sache im eigenen Verein Steine in den Weg gelegt werden, empfehlen sich an den zuständigen Leistungsricherobmann zu wenden. Auf dieser Ebene dürfte sich klären lassen, ob ein Hund aufgrund seiner Schulterhöhe von der Teilnahme an einer VPG/IPO-Prüfung ausgeschlossen werden kann.
In der Gefahrenabwehrverordnung meines Bundeslandes steht in § 2 folgendes:
"(1) Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen.
Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:
... Staffordshire-Bullterrier..."
Mein Rüde hatte 38 cm Schulterhöhe und war relativ zartgliedrig. Manche Hündin ist noch ein Stück kleiner und leichter. Lt. Gefahrenabwehrverordnung gehören sie zu den Hunden, für die von vorne herein eine Gefährlichkeit vermutet wird. Aber eine Flucht in einer Sportprüfung können Hunde dieser Größe angeblich nicht wirkungsvoll vereiteln???
Sollte sich so mancher Vereinsvorsitzender drüber Gedanken machen... (und froh sein, daß es überhaupt noch Leute gibt, die unseren Sport betreiben möchten, egal mit was für einem Hund).
Grüße
Antje