DenniK,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/25486-Tollwutimpfung/?postID=174418#post174418 schrieb:... ich persönlich würde mich an die Herstellerangaben und die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission halten.
Genau das verursacht ja das Dilemma. Vermutlich wurde mit Nobivac T (bzw. Nobivac LT) oder
Enduracell T geimpft. Für diese beiden Tollwutimpfstoffe geben die Hersteller an dass bereits nach der ersten Impfung ein Nachimpfintervall von 3 Jahren eingetragen werden darf, sofern der Hund bei der Erstimpfung mind. 12 Wochen alt war.
Lt. Empfehlung der StikoVet hingegen soll im Alter von 12 Wochen, 16 Wochen und 15 Monaten geimpft werden. Die Empfehlungen der StikoVet sind aber halt nur
Empfehlungen. Denen man folgen
kann, aber
nicht muss.
Es wird allein in der Tollwutverordnung geregelt wann ein "gültiger" Impfschutz besteht. Únd der besteht dann wenn ein Hund bei der Impfung mind. 3 Monate alt ist, und er besteht fort so lange der Hund in dem Abstand nachgeimpft wird, den der Hersteller für seinen Impfstoff im Beipackzettel angibt
und den der Tierarzt dann auch so in den EU-Heimtierausweis einträgt.
In der Vergangenheit, als für die Einreise in einige Länder ein Tollwut-Titernachweis notwendig war, hat sich gezeigt dass dieser bei Hunden, die bisher nur einmal als Welpen geimpft worden waren, oft nicht hoch genug war. Wer mit einem Junghund in so ein Land verreisen wollte, musste dann zweimal im Abstand von ein paar Wochen impfen lassen um die für die Einreise notwendige Titerhöhe zu erreichen. Ich vermute dass die Empfehlung der StikoVet, Welpen sowohl mit 12 wie auch mit 16 Wochen gegen Tollwut zu impfen, auf diesen Erfahrungen beruht.
Die Ausführungen von Annemarie sind richtig. Diese Nachimpfungsempfehlung in der 16. Lebenswoche beruht u.a. darauf dass bei manchen Welpen in der 12. Lebenswoche die maternalen Antikörper im Blut eines Welpen noch zu hoch sein können, so dass sie einen Impferfolg verhindern. Und auf der Erfahrung dass der Titer bei Welpen/Junghunden nach nur einmaliger Impfung niedriger ist als bei einer Impfung eines bereits älteren Hundes (er ist übrigens prinzipiell auch immer dann niedriger wenn gegen mehrere Erkrankungen gleichzeitig geimpft wird). Allerdings schützt auch ein niedriger Titer gegen eine Infektion, die Höhe von 0,5 IU/ml wurde für die damalige Einreise nach Schweden, Großbritannien etc. relativ willkürlich festgelegt.
Ich persönlich lasse in der 16. Lebenswoche gar nicht impfen, Empfehlungen der StikoVet hin oder her. Alle meine Welpen waren in diesem Alter bereits in der Zahnung. Neben evtl. möglichen bleibenden Zahnschmelzschäden durch die Staupeimpfung ("Staupegebiss") wird das Immunsystem während der Zahnung bereits aussreichend strapaziert, so dass ein Impferfolg zu dieser Zeit nicht gewährleistet ist. Und da die Gefahr einer Tollwutinfektion in Deutschland inzwischen verschwindend gering und relativ gut kontrollierbar ist, lasse ich erstmals nach der Zahnung mit einem EInzelimpfstoff 1 x gegen Tollwut impfen (mit einem 3-jährigen Gültigkeitseintrag). Dann hat das inzwischen stabilisierte Immunsystem genügend Kapazitäten sich ausreichend mit den Impfviren zu beschäftigen und einen guten Titer aufzubauen.
Kleine Anmerkung: Wer darauf vertraut dass die zweite Impfung der Welpen bereits funktioniert (weil die maternalen Antikörper zu diesem Zeitpunkt bereits so weit abgebaut sind dass sie die Impfviren nicht mehr vernichten), der sollte darauf achten dass sein Welpe zum Zeitpunkt dieser Impfung nicht nur die 12. Lebenswoche, sondern den 3. Lebensmonat vollendet hat. Denn lt. Tollwutverordnung besitzt ein Hund nur dann einen gültigen Impfschutz wenn er zum Zeitpunkt der Impfung den 3. Lebensmonat vollendet hat. Und die Differenz kann bis zu 8 Tage betragen. In so einem Fall also besser mit der Impfung warten bis der Welpe die 13. Lebenswoche beendet hat, nicht nur die 12. Dann ist man in Bezug z.B. auf Auslandsreisen auf der sicheren Seite.