16-10-2017, 22:10
Ich empfehle mal die Bücher von Jutta Ziegler zu lesen.
Wer lässt sich jedes Jahr impfen???
Wer lässt sich jedes Jahr impfen???
ERNIE
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Tollwutimpfung
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16-10-2017, 22:10
Ich empfehle mal die Bücher von Jutta Ziegler zu lesen.
Wer lässt sich jedes Jahr impfen???
ERNIE
17-10-2017, 00:10
Hillu,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26206-Tollwutimpfung/?postID=181387#post181387 schrieb:Hallo - erstmal vielen Dank für Eure Infos. Da ist Dein Tierarzt nicht auf dem aktuellen Stand. Lt. Beipackzettel wird für diesen Impfstoff für Welpen dieses Impfschema vorgegeben: 1. Impfung gegen Tollwut im Alter von 12 Wochen. 2. Impfung ( = "Boosterimpfung") ein Jahr nach der ersten Impfung Wiederholungsimpfungen: 2 bis 3 Jahre nach der Boosterimpfung. Eine Impfung im Alter von 15 bis 16 Wochen wird lediglich empfohlen. (Weil im Alter von 12 Wochen die maternalen Antikörper einen Impferfolg noch verhindern können.). Beim Paul-Ehrlich-Institut (Deusche Zulassungsbehörde) ist für Virbagen canis LT folgendes Impfschema hinterlegt: 1. Impfung des Hundes mit 12 Wochen, 2. Impfung ein Jahr später, dann alle 2 Jahre Hillu,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26206-Tollwutimpfung/?postID=181387#post181387 schrieb:Ich habe sie jetzt impfen lassen - hier ein Bild vom Impfpass - vielleicht kann mir jemand sagen ob ich nun so die Prüfung machen kann. Aus der Sicht des zuständigern VetAmtes: Vermutlich nicht. Ob eine Tollwutimpfung "gültig" ist regelt nun mal die Tollwutverordnung. Und da ist ausschlaggebend was der Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen hat. Zwar hast Du jetzt einen 3-jährigen Gültigkeitseintrag (was schon mal positiv ist). Aber die "Anschlussimpfung" ist nun mal nicht in der Frist erfolgt, die zuvor in den Heimtierausweis eingetragen wurde. Lt. dem Eintrag der letzten Impfung endete die Gültigkeit am 29.03.2017. Bis zu diesem Tag hätte nachgeimpft werden müssen, damit ein lückenkoser Impfschutz weiterbestanden hätte. Da dieses Datum aber überschritten wurde, gilt jetzt erst mal wieder die 21-tägige Wartezeit ab Impftag, bevor wieder ein "gültiger Impfschutz" besteht. Die Frage ist: Wie häufig ist bei Euch in der Vergangenheit das VetAmt bei Vereinsprüfungen aufgeschlagen, um den Impfschutz der teilnehmenden Hunde zu überprüfen?
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
17-10-2017, 00:10
makla,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26206-Tollwutimpfung/?postID=181393#post181393 schrieb:Wiederholungsimpfungen, wie in deinem Fall, sind ab dem Tag der Impfung gültig. Heißt, wenn du heute impfst, kannst du morgen eine Prüfung machen. Das ist so nicht korrekt, sondern gilt nur für den Fall dass innerhalb der im Heimtierausweis eingetragenen Gültigkeitsdauer nachgeimpft wurde. D.h. wenn es um die Definiton "gültiger Impfschutz" geht. (Prüfung machen kann man ja auch ohne gültigen Impfschutz, solange sich niemand daran stört bzw. es niemandem auffällt).
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
17-10-2017, 08:10
Moin
ich gehe mal stark davon aus, dass das Vet Amt das nicht interessiert. Zumal dort ja auch keine Deppen sitzen, die Anhand der Impfnachweise sehen sollten, das auch OHNE Eintrag der Impfschutz gegeben sein sollte. Die Tollwutimpfung und den Impfschutz schreibt das Vet Amt nicht vor. Hier geht es ja um eine SV Verordnung, bzw. Vorschrift. Grüsse Ralf
Überheblichkeit ist die erste Leitersprosse auf dem Weg nach unten.
17-10-2017, 09:10
Man kann eine Tollwut Titer Bestimmung machen lassen.. dann weißt du ob noch genügend Schutz besteht.. dieses kann jeder Tierarzt mittels Bluttest machen. Die Blutprobe wird zur Auswertung an Laboklin gesendet, nach ca. 1 Woche erhälst du dann das Ergebnis schriftlich von Laboklin.
Gruß Steffi ...
17-10-2017, 10:10
Hallo - ich gehe heute mit dem Impfpass zur Prüfungsleiterin und wenn es in ihren Augen so nicht möglich ist mache ich halt keine Prüfung mit ( nur sind wir dieses Mal sehr knapp mit Teilnehmern - kann sein das sie deshalb nicht stattfinden kann ! ). Ich habe auch nirgendwo etwas gelesen das um 3 Jahre Impfschutz mit Virbagen LT zu haben eine Aufboosterung nach jährlichen Impfungen nötig ist aber wenn der TA es nun mal nicht eintragen kann ????? !!!!
Ich glaube auch das sich kein Richter darum scheren würde aber ich will auch keinen zu Fehlverhalten animieren. Mein Fehler das ich nicht vorher nachgeschaut habe. LG Hillu
17-10-2017, 10:10
Auch wenn es dir für die Prüfung nichts mehr hilft, würde ich mal raten, zumindest zum Impfen, den TA zu wechseln, denn die Praxis zieht dich da gehörig über Tisch.
LG Raphaela
The Problem is not the Problem. The Problem is your attitude about the Problem. Captain Jack Sparrow
17-10-2017, 10:10
India,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26206-Tollwutimpfung/?postID=181399&#post181399' schrieb:Die Tollwutimpfung und den Impfschutz schreibt das Vet Amt nicht vor. Hier geht es ja um eine SV Verordnung, bzw. Vorschrift. Hallo, falsch Ralf. Nicht der SV schreibt dies vor sondern die FCI und ist daher Weltweit gültig, zumindest für die Mitgliedsverbände der FCI. Daher steht das ja auch in der IPO und nicht in irgendeiner SV-Verordnung. Für Deutschland gibt es zwar keine gesetzliche Impfpflicht gegen Tollwut aber laut Deutscher Tollwut-Verordnung sind Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen mit Hunden/Katzen im Tollwut gefährdeten Bezirk 4 Wochen zuvor bei der zuständigen Behörde anzumelden. Diese Behörde besteht dann natürlich darauf das teilnehmende Hunde eine gültige Impfung haben. Nun willst Du ja als Ausrichter einer Prüfung z.B. BSP diese nicht plötzlich absagen müssen weil zufällig 2 Wochen vor der BSP die Stadt Oberhausen (+40km im Umkreis) zu einem Tollwutbezirk erklärt wird. Daher ist es schon sinnvoll und nachvollziehbar das Veranstalter von Prüfungen penibel auf den Impfschutz achten.
Viele Grüße
Ingo
17-10-2017, 11:10
Bei einer Reise mit Hund ins EU-Ausland ist eine gültige Tollwut-Impfung Pflicht .
Deutschland gilt seit 2008 als tollwutfrei. Bleit ein Hund ausschließlich in unseren Breiten, ist eine Impfung nicht zwingend erforderlich. Bei begründetem Tollwutverdacht müssen ungeimpfte Hunde jedoch eingeschläfert werden. Der VDH schreibt bei Hundeveranstaltungen eine Tollwut-Impfung vor , und bezieht sich auf das Bundes-Veterinär-Amt. Wie lange ein Impfstoff gültig ist entscheidet letztlich der Tierarzt. (Meiner bekam z.B. immer einen 3-Jahres Impfstoff, wurde aber wegen dem regelmäsigen Kortison immer nur für 2 Jahre eingetragen.)
Die Farbe beißt nicht
17-10-2017, 11:10
Moin Ingo
ja das ist sicher so. Mir ging es lediglich darum, dass das VET Amt keine Impfung vorschreibt (also erstmal grundsätzlich) da es in D keine Impfpflicht gibt. Ich kenne es aber auch so, wie Du schreibst. Klar in Tollwut gefährdeten Regionen schaut das Vet Amt sicher etwas genauer nach. @ Britta alles sehr konfus. Die Schweiz gilt auch seit langem als Tollwutfrei und intern gibt es keine T Impfpflicht. Willst Du aber einen Hund aus einem tollwutfreien Land nach D einühren, muss er zwingend T geimpft sein. Umgedreht soweit ich das noch weiss ebenfalls Grüsse Ralf
Überheblichkeit ist die erste Leitersprosse auf dem Weg nach unten.
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