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für diesen Impfstoff werden 2 Jahre Gültigkeit anerkannt, das muß aber auch so im Impfpass eingetragen sein! Vielleicht ändert es dein TA?
http://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/t...onFile&v=3
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Liebe Hillu,
die Eintragung der Gültigkeitsdauer richtet sich grundsätzlich nach den Angaben des Herstellers. Sollte ein Impfstoff mit mehrjähriger Gültigkeitsdauer verwendet worden , und die Eintragung aus anderen Gründen nur für ein Jahr vorgenommen worden sein, könntest du deinen Tierarzt auffordern, einen neuen Eintrag in den Impfpass zu machen. Eine bereits gemachte Eintragung zu ändern empfiehlt sich nicht, bzw. ist bei den neuen , laminierten Heimtierpässen auch gar nicht möglich. Grundsätzlich ist es so, das nach den Kriterien der Vet-Ämter eine Tollwutimpfung selbst einen Tag nach Ablauf nicht mehr gültig ist, und eine Frist von 21 Tagen nach der neuen Impfung eingehalten werden muss. Eine Abweichung von der 21 -Tage Frist gilt nur, wenn ein Impfanschluß besteht, d.h. wenn die frische Impfung vor Ablauf der Alten erfolgt ist.
Wie päpstlich ein Verein bei einer OG-Prüfung diese Vorschriften einhalten muss, muss jeder je nach Sachlage, für sich selbst entscheiden.
Gruß
Barbara
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Hillu,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26206-Tollwutimpfung/?postID=181372#post181372 schrieb:Mir wurde im Verein gesagt das auch wenn ich sie heute impfen lassen würde ich nicht teilnehmen könnte weil die Impfung laut PO 14 Tage alt sein muss. Das gilt doch nur für absolute Erstimpfungen und nicht für Hunde die jährlich geimpft wurden ? Es sind noch keine 7 Monate nach der Jahresfrist der letzten Impfung vorbei ?
Könnt Ihr mir dazu etwas sagen ?
LG Hillu
Hallo,
in der PO ist nicht hinterlegt wie alt eine Impfung schon sein muß.
Es muss halt nur Impfschutz bestehen.
Da steht nur.........
Impfungen
Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR
bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen.
Viele Grüße
Ingo
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Bei mir steht nur drin, wann der Hund geimpft wurde. Laut meiner Tierärztin sind die Tollwutimpfungen 3 Jahre gültig. Meine alte Hündin habe ich die letzten Jahre gar nicht mehr impfen lassen. Mein Rüde wurde 2015 das letzte Mal geimpft. Ich bin überregional gestartet da gucken die genau...no Problem. Hab auch seitdem bestimmt 10 OG Prüfungen gemacht, alles paletti.
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"Bei Hunden und Katzen wird mit Nobivac T ein wirksamer Impfschutz im Sinne der TollwutVerordnung erreicht, sofern die Impfung
- im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage und längstens 3 Jahre zurückliegt und
- im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 3 Jahre nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 3 Jahre zurückliegt."
Text aus dem Beipackzettel von Nobivac TW.
Somit hat Dein Hund einen gültigen Impfschutz!
Gruß Bettina
"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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Sorry, ein Teil des Textes fehlt:
Auch wenn der Virbagen Beipackzettel sich diesbezüglich sehr unklar aus drückt. Aber Virbagen hat eine grundsätzliche Gültigkeit von 2 Jahren - und nicht von "bis zu" 2 Jahren. Insofern sollte eine Korrektur des Eintrags durch den TA problemlos sein.
Zum Problem, wenn eine Nachimpfung mehrt als 2 Jahre nach der letzten Impfung erfolgt, gibt der Beipackzettel nichts her. Aber das wird ja dann für Dich auch kein Problem mehr dar stellen, wenn der Impfpass korrigiert wurde.
Gruß Bettina
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Hallo - erstmal vielen Dank für Eure Infos.
War eben bei dem TA - er sagte mir das er leider nicht zwei Jahre eintragen könnte weil bei diesem Impfstoff um länger als ein Jahr Schutz zu haben eine Aufboosterung innerhalb der nächsten 4 Wochen nach dem impfen sein müsste ??????? Ich habe sie jetzt impfen lassen - hier ein Bild vom Impfpass - vielleicht kann mir jemand sagen ob ich nun so die Prüfung machen kann.
Liebe Grüße Hillu
https://abload.de/img/wp_20171016_17_35_47_s2s7v.jpg
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Ich weiß leider nicht wie streng man es bei Prüfungen sieht
Aber "offiziell" ist diese Impfung noch nicht gültig, also z.B. ins Ausland dürfte man da nicht mit
Meine Idee wäre es den Prüfungsleiter zu fragen
Petra & mit Frodo vom Kapbusch & Fieby und Groot von der Eifgenburg & Donna von der Eifgenburg auf der Regenbogenbrücke
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Dein TA zieht dich ganz schön ab

Es gibt schon seit Jahren Hersteller, deren Impfstoffe bei Tollwut 3 Jahre gültig sind.
Der Einzelimpfstoff Nobivac T (am 22.1.14) ist 3 Jahre gültig. Hätte er den Aufkleber in das nächste Feld geklebt, wäre 3 Jahre Gültigkeit eintragen möglich gewesen.
https://imedikament.de/nobivac-t
Die jährliche Impfung gegen Tollwut war unnötig.
Laß dir doch in Zukunft einen Einzelimpfstoff für Tollwut geben, der ist dann 3 Jahre gültig (Nobivac, Rabisin Merial).
http://www.impfung-hund.de/impfempfehlun...hemata.asp
http://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/t...onFile&v=3
Wiederholungsimpfungen, wie in deinem Fall, sind ab dem Tag der Impfung gültig. Heißt, wenn du heute impfst, kannst du morgen eine Prüfung machen.
Wenn dein TA keinen anderen Impfstoff bestellen will, solltest du vielleicht den TA wechseln.
Wird der Hund zu stark, ist der HF zu schwach