20-05-2009, 23:05
dsodermanns,index.php?page=Thread&postID=68616#post68616' schrieb:So, ich habe jetzt die PO und auch den Richterleitfaden gefunden:...in der PO-PDF sind die gleichen Skizzen mit den gleichen Maßen - allerdings hier auf Seite 67 - abgebildet...
Es sind weder Maße (ausser dem Gewicht) noch Materialien angegeben (Seite 32 des Richterleitfadens).
Also, theoretisch wäre der Einsatz, sofern man das Gewicht hinbekommt, nicht verboten.
Das soll nicht heissen, dass ich es für sinnvoll halte, aber vielleicht sollte die PO an dieser Stelle präzisiert werden.
Dieter
Der AZG-Leitfaden sagt hier - wie Du richtig sagst - über Maße und Beschaffenheit nichts aus. Außer: "Das keine führereigenen Bringhölzer zugelassen sind"
Hier sollte zum besseren Verständnis wirklich überarbeitet und angepaßt werden.
Wieder was dazu gelernt.
freundliche Grüße
Iwan1
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... mindestens 1 IQ mehr zu haben als sein Hund, erleichtert die Hundeausbildung ungemein...
(Zitat: weiß nicht, aber wahr...)
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(Zitat: weiß nicht, aber wahr...)


