10-04-2021, 12:04
Franz J,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/27076-Worin-liegt-die-Ursache-%C3%BCberm%C3%A4%C3%9Figer-Zwangsma%C3%9Fnahmen-im-IPO-IGP-Sport/?postID=191375#post191375 schrieb:- aber hier ganz klar - tierschutzrechtlich relevant bezüglich der §§ 1 ,2 ,3 Abs. 1b, 5, 8a Tierschutzgesetz (bevor jetzt eine Diskussion losgetreten wird: das ist keine vollständige Aufzählung; ebenso ist hier nicht auf eine richterliche Bewertung im Einzelfall abgezielt).zum Anfang stellst Du fest , um am Ende alles wieder zu relativieren. :?:
Du schriebst auch schon einmal, dass Du unterscheiden könntest/würdest zwischen Sport und Alltag.
Das ist im TschG jedoch nicht normiert und insofern gilt dies auch im Alltag. Das würde im schlechtesten Fall, wenn wir einmal annehmen, dass das Herstellen von "Unwohlsein" beim Hund tierschutzrelevant sein könnte, eine Hundehaltung ad absurdum führen.
Dann müssten wir, wie in Austria, zwei Tierschutzregelungen erhalten. Dort ist es, lt. Aussage eines österreichischen Tierschützers mir gegenüber, nicht erlaubt, dem Hund einen Klapps zu geben, wenn er vom Tisch die Wurst klaut.
Bye Uwe

