06-02-2020, 18:02
Berechtigte Frage.
Ich behaupte, dass der DV bis zur gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit der Delegiertenversammlung nicht handlungsunfähig ist, da jeweils die eine Seite die Handlungen der anderen für nichtig erklären wird und beim Endverbraucher damit eine untragbare Unsicherheit entstehen wird.
Kasperletheater ist das.
wahrscheinlich wird sämtliches Vereinsvermögen für den entsprechenden Rechtsstreit draufgehen und der Verein im Anschluss beerdigt
Ich behaupte, dass der DV bis zur gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit der Delegiertenversammlung nicht handlungsunfähig ist, da jeweils die eine Seite die Handlungen der anderen für nichtig erklären wird und beim Endverbraucher damit eine untragbare Unsicherheit entstehen wird.
Kasperletheater ist das.
wahrscheinlich wird sämtliches Vereinsvermögen für den entsprechenden Rechtsstreit draufgehen und der Verein im Anschluss beerdigt


