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Führungsgerangel im DV - Druckversion

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Führungsgerangel im DV - tinka - 06-02-2020

Moin zusammen,

Im DV ist ja einiges los.

Am Wochenende hat es eine Deligiertenversammlung gegeben, die ohne Anerkennung durch den 1.Vors. Wiblishauser durchgeführt wurde. In dieser Versammlung wurde der amtierende 1. und 2. Vorsitzende abgewählt und ein neuer Vorstand gewählt.

Trotz des wohl deutlichem Votums gegen den 1. und 2. Vors. erkennt dieser das Ergebnis nicht an.

Weiß jemand, wie das jetzt weiter gehen wird?

Gruß Reinhard


- britta_vamos - 06-02-2020

In der Satzung müßte gereget sein:
1.) wieviel Stimmen anwesend sein müssen
2.) wieviel % der anwesenden Stimmen dafür/dagen sein müssen.

eine einfache Mehrheit genügt bei Amtsenthebung eigentlich nicht.

Sollte die Satzung nicht aufschlußreich sein , müsste man den nächst höheren Verband kontaktieren.

Beim DV (Dobermann Verein ?) müsste das der VDH-Ehrenrat sein.


- HIla1610 - 06-02-2020

Man munkelt es sei zu einer Palastrevolte gekommen.

Auf der einen Seite stehen mit Hans Wiblishauser und Thomas Becht die 1. und 2. (Ex-)Präsidenten des DV. Auf der anderen Seite der Rest des Vorstands und des erweiterten Vorstands.

Der "Rest" hat nach ihrer Interpretation der Satzung des DV eine außerordentliche Delegiertenversammlung einberufen, nachdem insbesodnere HW nach Bekanntmachung strafrechtlich relevantem vereinsschädigendem Verhalten eine aufforderung zum Rücktritt nicht nachgekommen ist. Auf dieser satzungsgemäß beschlussfähigen Delegiertenversammlung wurde dann mit überwältigender Mehrheit und teilweise Einstimmung Wiblishauser, Becht und der Ehrenrat des Amtes enthoben und neu gewählt.

Wiblishauser und Becht zweifeln die rechtmäßigkeit der gefassten Beschlüsse an, da sie der Rechtsauffassung folgen, dass das Einberufen der Versammlung nicht rechtmäßig war und sehen sich damit weiterhin in Amt und Würden.

Und um das ganz einschätzen zu können: Der DV hat ~1500 stimmberechtigte Mitglieder. Auf der Versammlung waren Delegierte mit ~1100 Stimmen anwesend. Die Beschlüsse wurden zumeist einstimmig oder mit wenigen einzelnen Enthaltungen oder Gegenstimmen beschlossen.

Wahrscheinlich wird es erst Klarheit geben, wenn die einen zu Verstand oder die anderen zu gerichtlicher Legitimation kommen


- tinka - 06-02-2020

Und wie sieht es jetzt mit der Handlungsfähigkeit des DVs aus?


- HIla1610 - 06-02-2020

Berechtigte Frage.

Ich behaupte, dass der DV bis zur gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit der Delegiertenversammlung nicht handlungsunfähig ist, da jeweils die eine Seite die Handlungen der anderen für nichtig erklären wird und beim Endverbraucher damit eine untragbare Unsicherheit entstehen wird.

Kasperletheater ist das.

wahrscheinlich wird sämtliches Vereinsvermögen für den entsprechenden Rechtsstreit draufgehen und der Verein im Anschluss beerdigt


- tinka - 06-02-2020

Naja, der Zuchtverband steht ja für die Rasse...
Und da muss man ja auch sehen, wo der Dobermann heute steht...
und wenn von 1500 Mitgliedern 1100 kein Vertrauen mehr in die Führung haben, dann sollte man sich fragen, ob man dann nicht besser seinen Posten zur Verfügung stellt als dass man es auf verbrannte Erde ankommen läßt.


- Anja - 06-02-2020

Immerhin hat der "alte" Vorstand die Hoheit über die Hompeage
Zitat:

Nichtigkeit Beschlüsse 02.02.2020
Geschrieben am 03.02.2020
Information zur „außerordentlichen Mitgliederversammlung“ am 02.02.2020
Sehr geehrte DV Mitglieder,
wie bereits mehrfach veröffentlicht und an alle Gliederungen mitgeteilt, informieren wir Sie, dass die Beschlüsse/Wahlen, die während der Zusammenkunft vom 02.02.2020 gefasst wurden, nichtig sind.
Das Präsidium des DV e.V. und der Ehrenrat des DV e.V. bleiben, wie auf der Homepage erfasst, unverändert.
Die Anliegen aller Mitglieder und Züchter werden nach wie vor gerne von den Mitarbeiterinnen der Hauptgeschäftsstelle, auch unter den erschwerten Bedingungen und dementsprechend zeitverzögert, bearbeitet.
Sobald die korrekte und vollständige Abwicklung (z.B. Korrektur Mitgliederlisten, Rechnungsstellung usw.) abgeschlossen ist, werden zeitnah die nächsten notwendigen Schritte eingeleitet. Zwischenzeitlich werden wir Sie weiter informieren.
Wir bedauern die Verwirrungen und die derzeitige Gesamtsituation zutiefst und danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Jeder Verein muss basierend auf der gültigen Satzung/Ordnungen/Statuten ordentlich geführt und abgewickelt werden. Andernfalls würde jegliche Rechtsgrundlage ad absurdum geführt.
Hans Wiblishauser – 1. Präsident Dobermann Verein e.V.
Thomas Becht – 2. Präsident Dobermann Verein e.V.

VG Anja


- Erich - 07-02-2020

Grundsätzlich kann eine Versammlung nur durch die amtierende Vorstandschaft einberufen und geleitet werden.Eine ausserordentliche Versammlung können die Mitglieder schriftlich beantragen ,wenn die nötigen Mehrheiten vorhanden sind.Sollte die formalen Voraussetzungen für eine Versammlung(schriftliche Einladung und Fristen usw) nicht eingehalten werden ist die Versammlung ungültig und zu wiederholen


- Laik - 08-02-2020

Ich glaube das Verhält sich im DV aufgrund der Satzung etwas anders.

Die drei Herren die zu der außerordentlichen Versammlung geladen haben, gehören zum Vorstand. Von Ihnen wurden wohl auch klärende Gespräche bzw Sitzungen einberufen, zu denen der 1. und 2. Vorsitzende eingeladen wurden.

Die haben das mit Sicherheit aus gutem Grund verweigert.

Das alles wird vermutlich die Gerichte beschäftigen. Die HomePage ist erstmal abgemeldet.


Hold my beer


- Naomi - 15-04-2020

Laut dem ersten Gerichtsurteil hat die "Revolutiontruppe" verloren.
Mal schauen, wie es weiter geht.

Was ich mich halt immer Frage, wenn man angeblich das Gros der Delegierten hinter sich hat, wieso mache ich sowas dann nicht formell korrekt, auf der offiziellen JHV?
Wieso mache ich da dann so einen Aufstand bei dem ich mir doch abslut sicher sein kann, dass man da über irgendein Komma in der Satzung stolpert und einem das vor Gericht dann das Genick bricht?