06-02-2020, 12:02
In der Satzung müßte gereget sein:
1.) wieviel Stimmen anwesend sein müssen
2.) wieviel % der anwesenden Stimmen dafür/dagen sein müssen.
eine einfache Mehrheit genügt bei Amtsenthebung eigentlich nicht.
Sollte die Satzung nicht aufschlußreich sein , müsste man den nächst höheren Verband kontaktieren.
Beim DV (Dobermann Verein ?) müsste das der VDH-Ehrenrat sein.
1.) wieviel Stimmen anwesend sein müssen
2.) wieviel % der anwesenden Stimmen dafür/dagen sein müssen.
eine einfache Mehrheit genügt bei Amtsenthebung eigentlich nicht.
Sollte die Satzung nicht aufschlußreich sein , müsste man den nächst höheren Verband kontaktieren.
Beim DV (Dobermann Verein ?) müsste das der VDH-Ehrenrat sein.
Die Farbe beißt nicht


