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India,'index.php?page=Thread&postID=103156#post103156' schrieb:Wer sollte das Seminar denn durchführen.
Hast Du die Fährtenlegerrichtlinie gelesen?
Seminar autorisiert durch die Landesgruppenbeauftragter oder LRO.
India,'index.php?page=Thread&postID=103156#post103156' schrieb:Welche Vorkenntnisse sollten die zukünftigen Fährtenleger mitbringen..
Grundvoraussetzung sollte sein, dass ähnlich wie bei der Ausbilderordnung selber schon in Hund in VPG oder FH geführt worden sein muss.
India,'index.php?page=Thread&postID=103156#post103156' schrieb:Wann und wo könnte sowas gemacht werden.
So wie andere Wochenendseminare auch.
India,'index.php?page=Thread&postID=103156#post103156' schrieb:Wie lange sollte es erstmal als grobe Richtung dauern.
Ein Wochenende.
India,'index.php?page=Thread&postID=103156#post103156' schrieb:Und was könnte / dürfte es kosten
Was kostet denn ein Seminar für Schutzdiensthelfer?
Ottomar
Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!
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1. Allgeme ine s
2. Aus bildung
3. Fährtenlege rpas s
4. Legen von Prüfungs fährten
An Fährtenleger werden hohe Anforderungen gestellt. Sie legen mit einer Tätigkeit nach der
Prüfungsordnung die Grundlage für eine ordnungsgemäße und faire Wettkampfgestaltung.
Die Ausbildung zum Fährtenleger erfolgt auf Grundlage der Schulung für Fährtenleger. Die
erfolgreiche Schulung wird auf dem Fährtenlegerpass bestätigt. Fährtenleger die beim
Inkrafttreten dieser Richtlinie bereits über einen län traum Fährten auf Landes- bzw.
Bundesebene gelegt haben brauchen diese Prüfung nicht absolvieren. Ihnen wird durch den
jeweiligen Landesausbildungswart ihre Tätigkeit als Fährtenleger im Fährtenlegerpass
bestätigt-
Der Fährtenlegerpass ist Personengebunden und erhält neben den Angaben zum
Eigentümer die Bestätigung der Fährtenlegerausbildung.
Außerdem werden für die jeweiligen Prüfungen, bei denen der Fährtenleger Fährten gelegt
hat nachfolgende Eingaben getätigt und durch den jewei gen Prüfungsrichter bestätigt:
- Veranstaltender Verein, Datum
- Anzahl gelegter Fährten (VPG 2/FPr 2, VPG 3/FPr 3, FH 1, FH 2, IPO-FH)
- Angaben zum Prüfungsrichter
- Unterschrift des Prüfungsrichter
Auf Ortsgruppenprüfungen dürfen Fährten auch von Fährtenlegern gelegt werden, die nicht
im Besitz eines Fährtenlegerpasses und einer Fährtenle ldung sind. Durch den
Ausbildungswart der Ortsgruppe ist ggf. durch eine Überprüfung und Einweisung
sicherzustellen, dass die Fährten entsprechend der PO gt werden.
Auf Landes- und Bundessiegerprüfung dürfen Fährten nur von Fährtenlegern gelegt werden,
die im Besitz eines Fährtenpasses und einer Fährtenausbildung sind. Weiterhin gelten
nachfolgende Voraussetzungen:
a. Fährtenleger auf Landesmeisterschaften müssen mindestens 5 Fährten der
jeweiligen Art auf Ortsgruppenprüfungen gelegt haben. Höhere Prüfungsstufen
erfüllen ebenfalls die Anforderungen. Für das Legen von IPO-FH Fährten gelten
mindestens 5 FH 2-Fährten als Voraussetzung.
b. Fährtenleger auf Bundessiegerprüfung müssen mindestens auf 3
Landesmeisterschaften Fährten der jeweiligen Art gelegt haben. FH-Fährten erfüllen
ebenfalls diese Anforderungen für VPG 3-Fährten. Für das Legen von IPO-FH
Fährten reicht auch der Einsatz als Fährtenleger für FH 2- Fährten bei 3
Landesmeisterschaften als Voraussetzung.
Ausnahmen hierzu bedürfen eines begründeten Antrages durch den Veranstalter und der
schriftlichen Bestätigung durch den Landesausbildungswart bei Landesmeisterschaften und
des Bundesausbildungswartes bei Bundessiegerprüfung.
Ja
Da sehe ich keine Landesgruppenbeauftragte
auch keinen LRO
Ich dachte eigentlich man würde sowas erstmal auf freiwilliger Basis für Interessierte durchführen.
Aber wenns von Landesgruppen gesteuert und ausgerichtet werden soll,,,warten wir halt mal ab
Ich habe keine Ahnung was Helferseminare kosten.
India
Überheblichkeit ist die erste Leitersprosse auf dem Weg nach unten.