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Lind "Mot-Apport" Apportierholz bei Schutzhundprüfungen erlaubt??
#21
dsodermanns,index.php?page=Thread&postID=68616#post68616' schrieb:So, ich habe jetzt die PO und auch den Richterleitfaden gefunden:
Es sind weder Maße (ausser dem Gewicht) noch Materialien angegeben (Seite 32 des Richterleitfadens).

Also, theoretisch wäre der Einsatz, sofern man das Gewicht hinbekommt, nicht verboten.

Das soll nicht heissen, dass ich es für sinnvoll halte, aber vielleicht sollte die PO an dieser Stelle präzisiert werden.

Dieter
...in der PO-PDF sind die gleichen Skizzen mit den gleichen Maßen - allerdings hier auf Seite 67 - abgebildet...

Der AZG-Leitfaden sagt hier - wie Du richtig sagst - über Maße und Beschaffenheit nichts aus. Außer: "Das keine führereigenen Bringhölzer zugelassen sind"

Hier sollte zum besseren Verständnis wirklich überarbeitet und angepaßt werden.
Wieder was dazu gelernt.

freundliche Grüße
Iwan1
__________________________________________________________________________________________________________________________________

... mindestens 1 IQ mehr zu haben als sein Hund, erleichtert die Hundeausbildung ungemein... [Bild: smilie_happy_288.gif] (Zitat: weiß nicht, aber wahr...)
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#22
dsodermanns,index.php?page=Thread&postID=68616#post68616' schrieb:So, ich habe jetzt die PO und auch den Richterleitfaden gefunden:
Es sind weder Maße (ausser dem Gewicht) noch Materialien angegeben (Seite 32 des Richterleitfadens).

Auf Seite 67 der PO findest Du die Abbildung mit den Maßen des Bringholzes.

Gruß,

Claudia

edit: Oups - Iwan1 war schneller 8)
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#23
Der Leitfaden sagt eindeutig:

"Die in der PO vorhandene Zeichnung eines Bringholzes ist lediglich ein Muster. Wichtig ist, dass die Gewichte stimmen und die Hölzer aus Holz hergestellt sind."
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#24
Fritz W.,index.php?page=Thread&postID=68627#post68627' schrieb:Der Leitfaden sagt eindeutig:

"Die in der PO vorhandene Zeichnung eines Bringholzes ist lediglich ein Muster. Wichtig ist, dass die Gewichte stimmen und die Hölzer aus Holz hergestellt sind."

...damit wäre ja alles geklärt. Und wo genau steht das bitte..?

fG
Iwan1
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... mindestens 1 IQ mehr zu haben als sein Hund, erleichtert die Hundeausbildung ungemein... [Bild: smilie_happy_288.gif] (Zitat: weiß nicht, aber wahr...)
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#25
Fritz W.,index.php?page=Thread&postID=68627#post68627' schrieb:Der Leitfaden sagt eindeutig:

"Die in der PO vorhandene Zeichnung eines Bringholzes ist lediglich ein Muster. Wichtig ist, dass die Gewichte stimmen und die Hölzer aus Holz hergestellt sind."
Also in dem Leitfaden, den ich weiter oben verlinkt habe, steht das nicht.
Kannst du uns deine genaue Quelle nennen? Gibt es verschiedene Fassungen des Leitfadens?

Danke

Dieter
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#26
...es heißt doch eindeutig BringHOLZ.....was auch immer muss man denn hier noch interpretieren......es
wird nicht Bringsel, Apportel oder sonstwas gesagt.....
Fair geht vor....
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#27
Iwan1,index.php?page=Thread&postID=68629#post68629' schrieb:
Fritz W.,index.php?page=Thread&postID=68627#post68627' schrieb:Der Leitfaden sagt eindeutig:

"Die in der PO vorhandene Zeichnung eines Bringholzes ist lediglich ein Muster. Wichtig ist, dass die Gewichte stimmen und die Hölzer aus Holz hergestellt sind."

...damit wäre ja alles geklärt. Und wo genau steht das bitte..?

fG

...sorry, meine Frage bezog sich selbstverständlich nur auf den ersten Teil des Satzes...die Materialbeschaffenheit soll wohl eindeutig Holz sen.

fG
Iwan1
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... mindestens 1 IQ mehr zu haben als sein Hund, erleichtert die Hundeausbildung ungemein... [Bild: smilie_happy_288.gif] (Zitat: weiß nicht, aber wahr...)
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#28
Es kam irgendwann mal 2004 eine Berichtigung zum Leitfaden.(Stand AZG Sitzung 30.07.2004)
Es hatten sich die Hundeartikelhersteller darüber beschwert, dass sie noch Unmengen Hölzer der alten Form vorrätig hätten und die PO plötzlich die achteckigen Bringhölzer verlangen würde. Daraufhin hat man den Leitfaden wie von mir beschrieben geändert.
Zur gleichen Zeit wurde auch wieder der Passus mit dem Verlassen der Fährte um mehr als eine Leinenlänge etwas geändert.
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#29
Da der Leitfaden im Netz nicht überall berichtigt wurde habe ich hier einen Auszug der neuen Fassung hineinkopiert:


c) Bringhölzer
SchH/VPG/IPO 1 SchH/VPG/IPO 2 SchH/VPG/IPO 3

Ebener Erde 650 Gramm 1.000 Gramm 2.000 Gramm

Hürde 650 Gramm 650 Gramm 650 Gramm

Schrägwand 650 Gramm 650 Gramm 650 Gramm

In allen Prüfungsstufen sind die bei der Prüfung vorhandenen, vorgeschriebenen Bringhölzer
von allen Teilnehmern zu verwenden. Führereigene Bringhölzer sind nicht zugelassen.

Die in der PO vorhandene Zeichnung eines Bringholzes ist lediglich ein Muster. Wichtig ist,
dass die Gewichte stimmen und die Hölzer aus Holz hergestellt sind.


Das Anspucken des Bringholzes durch HF ist nicht zu erlauben.
Probesprünge während der Vorführung sind nicht gestattet.
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#30
Hallo Fritz,

danke für die Klärung.

Dieter
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