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Neue WSAVA-Richtlinie für die Welpenimpfung
#1
Hier die neuste WSAVA-Richtlinie für die Welpenimpfung (WSAVA = Weltverband der Kleintierärzte):

http://www.wsava.org/sites/default/files...2013_0.pdf

Und für die, die nicht gerne Englisch lesen bzw. nicht lesen können das
Wichtigste daraus auf haustiereimpfenmitverstand.blogspot.ch:

http://haustiereimpfenmitverstand.blogsp...pfung.html
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#2
Ich freue mich sehr darüber!
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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#3
Na das ist ja mal klasse!
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#4
hm, woher weiß ich denn, dass die Immunität "gegriffen" hat?
Muss ich Titer bestimmen lassen?
Bye Uwe
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#5
Das macht dann schon Sinn. Ist für den Hund sicherlich mit weniger möglichen Nebenwirkungen behaftet.
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#6
Bin gespannt, wieviele Jahre es dauern wird, bis das bei den Tierärzten hier bei uns ankommt.
Der meinige kennt noch nicht mal die dreijährigen Impfungen :nope:

wauwau
Karla
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#7
Uwe Junker,'index.php?page=Thread&postID=146626#post146626' schrieb:hm, woher weiß ich denn, dass die Immunität "gegriffen" hat?
Muss ich Titer bestimmen lassen?

Nein, musst Du nicht. Bei uns wird der Erfolg einer Impfung auch nicht durch Titerkontrollen überprüft. I.d.R. geht man davon aus dass eine Impfung gegen Virenerkrankungen funktioniert wenn sie zu einem Zeitpunkt gegeben wird, an dem im Organismus keine maternale Antikörper mehr vorhanden sind, und der Mensch zum Zeitpunkt der Impfung gesund ist.

Das ist beim Hund (und anderen Säugetieren) ganz genau so. Sollte ein Hund zu den ganz wenigen gehören, die man als "Non-Responder" bezeichnet, d.h. bei dem sich nach einer Impfung kein belastbarer Impfschutz aufbaut, nützen diesem Hund auch weitere Nachimpfungen nicht.

In dieser Broschüre...

Hunde impfen - Der kritische Ratgeber

... wird das recht gut erklärt.

Titerkontrollen sind nur in wenige Fällen sinnvoll. Z.B. um bei bisher ungeimpften Welpen den optimalen Impfzeitpunkt zu bestimmen. Oder um bei einer Hündin vor der ersten Bedeckung abzuchecken ob sie über einen Herpestiter verfügt oder nicht. Natürlich kann man, wenn man sehr ängstlich ist, nach einer Impfung die relevanten Titer bestimmen lassen um sicher zu sein dass der Hund welche aufgebaut hat. Bei sich selbst macht man das aber normalerweise nicht, sondern man geht einfach davon aus dass eine Impfung funktioniert und man dadurch einen Schutz erhält. Warum also beim Hund?
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#8
Das Problem ist nur, das auf Veranstaltungen, Auslandsaufenthalten und und und, das jährliche Impfen gefordert wird. Ehe diese Forderung überall geändert wird, werden noch Jahre vergehen.
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#9
bereits vor ca. 7 1/2 Jahren (= im Dezember 2005) wurde die deutsche Tollwutverordnung an die EU-Tollwutverordnung angeglichen. Seitdem gilt auch in Deutschland (in den meisten anderen EU-Ländern übrigens schon viel länger):

Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:

(....)

3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut

a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder

b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.


In unserer PO steht zum Thema Impfungen lediglich: "Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen LR bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen."

Angeordnet für die Durchführung von Hundeprüfungen, Wettkämpfen, Turnieren, Schauen, Körungen etc. werden von den Behörden (= das für die jeweilige Veranstaltung zuständige VetAmt) nur dass für teilnehmende Hunde (und manchmal auch Besucherhunde) der Nachweis einer gültigen Tollwutschutzimpfung erbracht werden muss. Und wie der definiert wird steht in der Tollwutverordnung.

Und für die Einreise in die meisten anderen Länder gilt auch der dreijährige Eintrag der Tollwutimpfung. Im Einzelfall sollte man sich aber immer erkundigen, manchmal gibt es kurzfristige Änderungen. So ist es z.B. derzeit nicht möglich, nach Frankreich mit Welpen im Alter unter 12 Wochen ohne Tollwutimpfung einzureisen (so wie es bei Reisen in andere EU-Länder und die Schweiz möglich ist). Vor einem Urlaub also immer gut informieren. In den meisten Fällen ist der Grenzübertritt aber mit dreijährigem Eintrag möglich.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
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#10
Alina68,'index.php?page=Thread&postID=146650#post146650' schrieb:Das Problem ist nur, das auf Veranstaltungen, Auslandsaufenthalten und und und, das jährliche Impfen gefordert wird. Ehe diese Forderung überall geändert wird, werden noch Jahre vergehen.
Und es ist nicht nur so, wie Antje schreibt, es klappt auch.
Als wir noch in D gelebt haben, war es absolut kein Problem auf Prüfungen und Ausstellungen (auch z.B. Dortmund), wenn die Hunde "nur" die dreijährige Tollutimpfung hatten.
Meine Hunde sind nämlich alle nicht nach Schema geimpft. Mir ist der Impfschutz wichtig, aber eben nicht regelmäßiges Impfen ohne Hinterfragen.

Grüßle
ursus
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