Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neuer Tollwut-Impfstoff
#21
Sorry Antje, aber das glaube ich nicht wirklich. Ich habe noch keine Einreisebestimmungen der EU-Staaten gefunden, die besagt, das die Tollwutimpfung nicht älter als 3 Jahre sein darf. Es steht dort immer noch als Höchstgrenze die 12 Monate. Das heißt für mich (und so hat es auch mein TA gesagt) dass auch bei Reisen ins EU-Ausland jährlich geimpft werden muß.

Gruß Macoa
Zitieren
#22
Hallo Macoa,

u.a. auf dieser Page findest Du die ab 2006 gültigen Einreisebestimmungen für die EU:

http://www.intervet.de/Binaries/61_108143.pdf

Im Abschnitt "Allgemein innerhalb der EU geltende Bestimmungen" findest Du das Procedere bezüglich der T-Wiederholungsimpfungen gemäß EU-Verordnung und auch den Hinweis, daß Deutschland diese Verordnung inzwischen übernommen hat.

Anschließend folgt eine Auflistung der einzelnen EU-Statten. Dort steht meist "EU-Bestimmungen", was bedeutet, daß Tollwutwiederholungsimpfungen in dem Abstand, welchen der Hersteller für sein Produkt angibt, gelten. Ausnahmen von der bzw. Ergänzungen zur EU-Verordnung werden dort bei den jeweiligen Ländern mit aufgeführt.

Grüße

Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
Zitieren
#23
Hallo Anne und Rosi,
sorry, dass ich erst heute antworte, aber ich hatte Probleme mit meinem Internet.
Die erste Impfung im Alter von 8 Wochen ohne Tollwut (war wohl missverständlich von mir geschrieben), dann mit 12 und 16 Wochen mit Tollwut.

Ich habe im November letzten Jahres für einen erwachsenen Hund 27,45 Euronen mit Züchterrabatt bezahlt. Normalerweise wäre der Preis 39,22. Geimpft wurde gegen Staupe, H.c.c., Leptospirose, Parvovirose, 2 Zwingerhustenkomponenten und Tollwut (SHLTPPI).
Gruß, Welfen

Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage, nicht dafür was Du verstehst.
Zitieren
#24
@Antje,
für eine Faktorerhöhung braucht der TA, genau wie wir Humanmediziner, eine Begründung (Notdienst, erhöhte Schwierigkeit, etc.).
Da wird ein TA bei einer Impfung wohl leicht in Erklärungsnöte kommen. Leider wissen das sicher die meisten Patientenbesitzer nicht.
Das mit dem Preis des Impfstoffs ist schon klar, ich kenne die Einkaufspreise der TÄ, da würden die meisten hier vom Glauben abfallen, wie groß die Spanne da ist.

Aber nichts desto trotz, 30€ nur für Tollwut finde ich sehr teuer.

Gruß
Jutta
Dogs are like peanuts - you just can´t stop at one
[U]www.peanuts-norfolkterrier.de
Zitieren
#25
Zitat:Original von Jutta Langefeld
für eine Faktorerhöhung braucht der TA, genau wie wir Humanmediziner, eine Begründung (Notdienst, erhöhte Schwierigkeit, etc.).

Hallo Jutta,

der 3 1/2fache Satz wird i.d.R. bei Notfalldiensten abgerechnet. Aber es steht einem TA frei, ob er generell den einfachen Satz der Gebührenverordung berechnet oder z.B. den anderthalb- oder zweifachen. Begründen kann er das immer irgendwie, z.B. mit einer Ausbildung die über das Regelstudium hinaus geht, mit einer Fachausstattung in seiner Praxis etc.

Grüße

Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
Zitieren
#26
Sicher, da hast Du Recht.
Aber bei einer Impfung würde ich mir das nicht gefallen lassen.
Das kann nun wirklich jeder (hoffe ich Big Grin).

Meine Patienten nehmen es da auch sehr genau.
Und das auch zu Recht.

Jutta
Dogs are like peanuts - you just can´t stop at one
[U]www.peanuts-norfolkterrier.de
Zitieren
#27
Hallo Jutta,

das Problem dabei ist, daß kaum jemand vor einer Behandlung (auch Impfung) den TA danach fragt, wie dieser abrechnet. Bei größeren Sachen (OP) sollte man sich das vielleicht sogar besser schriftlich geben lassen. Nicht selten werden aus einem Kostenvoranschlag von ca. 500 Euro auch mal 1000 Euro und mehr. Da fangen dann die richtien Probleme an...

Dagegen sind 10 Euro mehr oder weniger für eine Impfung doch eher ein Klacks. Zumal die tierärztlichen Leistungen auch bei Impfungen verschieden sein können. Der eine TA untersucht den Hund vorher wirklich gründlich, der andere haut nur die Spritze rein (rechnet aber die vorgeschriebene Untersuchung mit ab).

Grüße

Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
Zitieren
#28
Hast ja recht, aber sind es immer die teureren TÄ, die vorher untersuchen?
Da bin ich mir keinesfalls sicher.

Und wer vorher nicht fragt kann sich natürlich hinterher nicht beschweren. Big Grin

Ich würde allerdings wegen 10€ mehr bei einer Impfung auch nicht den TA wechseln, wenn ich ansonsten zufrieden bin und das Preis- Leistungsverhältnis im Prinzip stimmt.

Sicher werden durch die Preise beim Impfen auch anderen Leistungen "subventioniert", das ist bei uns nicht anders.

Jutta
Dogs are like peanuts - you just can´t stop at one
[U]www.peanuts-norfolkterrier.de
Zitieren
#29
Hallo kann man den Impstoff nicht irgendwo im Internett bestellen,daswär doch billiger beim mensch gehts doch auch?!
Zitieren
#30
Zitat:Original von Ziegenpeter
Hallo kann man den Impstoff nicht irgendwo im Internett bestellen,daswär doch billiger beim mensch gehts doch auch?!

In Deutschland dürfen bisher nur Tierärzte Tiere impfen, Privatpersonen nicht. Im landwirtschaftlichen Bereich soll das geändert werden, d.h. Landwirte dürften dann selbst z.B. gegen die Schweinepest impfen. Wodurch den Tierärzten dann noch ein Standbein wegbricht, weswegen einige ja so vehemment gegen die 3-Jahresimpfungen bei Haustieren wettern, weil sie wenigstens dort noch jährlich abkassieren wollen.

Mit einem tierärztlichen Rezept kannst Du Tierimpfstoffe auch über Deine Hausapotheke (oder eine Internetapotheke) bestellen. Impfen muß dann aber offiziell ein Tierarzt (und für die T-Impfung benötigst Du ja einen Eintrag im Impfpass, damit sie offiziell ist). Und es dürfen nur dann Impfstoffe mit einer ausländischen Zulassung verwendet werden wenn kein vergleichbarer inländischer Impfstoff lieferbar ist.

Grüße

Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste