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Haftung als Ausbildungswart
#1
Hallo liebe Hundesportler !
Ich habe da mal eine Sachfrage....
Haftet im Hundeverein der Ausbildungswart und / oder der Vorstand,in irgend einer Weise, wenn während des Übungsbetriebes ,Mitglieder gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, weil sie auf dem Übungsplatz tierschutzwidrig ausbilden? :hae
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#2
Haften wohl eher nicht.
Aber eine gewisse Aufsichtspflicht ( und den damit verbundenen Ärger) wird wohl bestehen.
Die Farbe beißt nicht
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#3
Der Ausbilungswart übt während des Übungsbetriebes das Hausrecht aus und ist somit direkt verantwortlich, im Sinne des Vereins, auf die Einhaltung der Platzordnung zu achten.

Ärger gibst auf jeden Fall.

Nachdem du in aber sogar dann noch Landesgruppenausbildungswart werden kannst wenn dir zeitweilig ein Tierhaltungsverbot auferlegt wurde würd ich sagen: was solls, scheiß aufs Tierschutzgesetz, juckt eh die Hälfte der Hunde"sportler" nicht.

(Achtung, dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten)


Gruß
Tobi
Regeln sind nun mal Regeln! Verbote sind Verbote!

IMMER - ÜBERALL - UNABDINGBAR - AUSNAHMSLOS

Außer beim Strom . . . <X
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#4
Wenn zb die Benutzung des E-Getätes geduldet wird, ist man glsube ich mithaftbar.

Ich selber dulde es nicht, wenn in meiner Abwesenheit ein Hund tierschutzwidrig behandelt wird. Ich bin kein Ausbildungswart, aber bei Misshandlungen gucke ich nicht zu, sondern greife ein!
Das kostbarste Vermächtnis eines Hundes, ist die Spur, die seine Liebe in unserem Herzen zurückgelassen hat.


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#5
Das hat nichts mit Platzordnung zu tun, da das ein Gesetz ist.

Nicht nur der aktive Verstoß sollte geahndet, sondern auch der Passive. Beim Menschen nennt man das unterlassene Hilfeleistung.

Der AW trägt aufgrund seiner Qualifikation die Verantwortung für eine Tierschutzkonforme Ausbildung. Tatsächlich aber sind alle dazu angehalten tierschutzrflevanten Umgang mit Tieren weder auszuüben, noch zuzulassen.

Für mich sind die, die daneben stehen und zulassen, oder sich wegdrehen
genauso Täter, wie der Ausführende selbst.

Wahrscheinlich aber wird der AW persönlich dafür grade zu stehen haben, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, nicht der Vorstand gesamtschuldnerisch. Es sei denn, es wäre eine Duldung nachgewiesen.

Aber hier gibt es ja Advokaten...
Recht und Gerechtigkeit, zwei paar Schuhe.
Schön mal vor der eigenen Tür kehren...
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#6
Der Ausbildungswart ist ein Organ des Vereins.
Sie leiten und überwachen den Übungsbetrieb und bereiten die Prüfungen nach
Anweistung des Vorstandes(Verwaltung) vor.
Der AW untersteht direkt dem Vorstand(Verwaltung), dieser untersteht der jährlichen Mitgliederversammlung. So die organische Reihenfolge eines Vereins.

Eine rechtliche Anzeigepflicht bei Verstoß gegen das Tierschutzgesetz besteht in Deutschland leider nicht.

Der Verein ist allerdings verpflichtet sich tierschutzgerecht zu verhalten.

Der Ausschluß aus dem Verein obliegt der Vorstandschaft.
------
Also müsste eigenltlich der AW verpflichtet sein , den Verstoß der Verwaltung zu melden und diese müsste den Tierquäler vom Verein ausschließen.
Die Farbe beißt nicht
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#7
Hi Britta,
wenn es zur Anzeige kommt ist der AW mit im Boot und alle Beteiligten, der Vorstand kann sich da immer rausreden ( er hat von nichts gewusst )
z.b. Wenn ein Mitglied mit einem §11 ein solches Verhalten sieht so hat er einzuschreiten, wenn nicht und es kommt zur Anzeige wo Zeugen genannt werden, wird ihm der §11 entzogen und er wird mit einer Ordnungswidrigkeit bestraft.
Man sollte aber erstmal mit dem Vorstand sprechen und die Sache aus der Welt schaffen.

Gruss
Toto
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#8
Unabhängig neben dem Gesetz, so denke ich, gibt es auch so etwas wie Ethik und Moral.

Es ist nicht eine Sache von Ausbildungsmitteln, sondern der Einstellung zum Tier.

Manchmal ist es echt paradox. Hinter dem Zaun wird der Hund gestreichelt und gehätschelt, vor dem Zaun gibt es dann Lack in verschiedenster Form.

Wahrscheinlich dann eine Frage des Zieles?! Oder sogar eine Frage eines bewußt in diese Richtung gelenkten Ausbildungsansatzes?!

Beides läßt sich ja schön früh erkennen.

Wenn ein Kind öffentlich geohrfeigt wird, dann ist Theater. Bei der Hundeausbildung scheinen da andere Parameter und Gründe eine Berechtigung für ganz andere Dinge
herzuleiten.

Wenn z.b. ein Hund über eine Schlinge zur Ruhe stranguliert wird, bis er nur noch krächzt und aufgequollene Augen bekommt, dann brauche ich doch keinen Paragraph 11 Schein oder einen Sachkundenachweis eines AWs um zu erkennen, dass da etwas mehr als nur nicht in Ordnung ist.
Das erkenne ich sogar, wenn ich keine Ahnung von Hunden habe.

Leider muss man sich als Kritiker dann oftmals anhören, dass man ja keine Ahnung hat, sein Leistungsheft erstmal vollmachen soll, selbst mal „so einen Hund“ ausbilden solle, bevor man Mund aufmacht.

Von daher ist für mich die Frage nicht ganz richtig gestellt.

Richtigerweise sollte man fragen, wer alles bei tierschutzwidriger Ausbildung zur Rechenschaft gezogen werden kann, was alles den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt.

Gruß reinhard
Schön mal vor der eigenen Tür kehren...
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#9
ich hoffe das ihr eueren Ansprüchen immer gerecht werdet...........
beste Grüsse
Alle sagten,es geht nicht,da kam einer der das nicht wusste-und tat es....
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#10
Hallo Manny,

Keiner ist vollkommen, ich auch nicht. Aber ich werde mich diesem Thema auch nicht verschließen.

Und ich weiß schon, wovon ich spreche, habe entsprechend meine Erfahrung gemacht und für mich entschieden ein Umfeld zu wählen, wo sich diese Frage direkt nicht mehr stellt.

Die Frage von Doro1 impliziert doch einen Vorfall.

Berührt das mein Herz, so ist m.m. nach der der Moment gegeben, selbst was zu machen. Und ich denke, dass auch jemand wie Du, der soviel Spaß und Freude an der Arbeit mit seinem Hund hat, sich auch nicht alles wortlos anschaut, was Hundesport heißt.

Ist doch nicht an Funktionärposten gebunden...

Gruß Reinhard
Schön mal vor der eigenen Tür kehren...
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