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Mal eine Frage an die Leistungsrichter hier....
#1
Ich habe bei einer Ortsgruppenprüfung folgendes morgens in der Fährte gesehen......
LR macht die Wesenprobe der Hunde mit Fährte im Fährtengelände wie folgt.....
Mit Hund zum Richter gehen, einmal kurz durch die 3-4 Personengruppen da gehen. Ob mit Fährtenleine oder anderer Leine ist ihm egal.
Bis hier her alles normal.....die Hundeführer machen es mit Fährtenleine, denn danach setzt er ja an.
Nun kommt ein Hundeführer mit Hund an der Flexileine und Nylonhalsband. Geht zum LR, fragt wo seine Fährte ist......und legt den Hund etwa 5m vorm Abgangsschild ins Platz. Zeigt mit der Hand Richtung Schild......und macht Trieb auf den Hund. Dann macht er die Flexi ab.....dann das Nylonhalsband, legt eine Kette an....fädelt dem liegenden Hund die Fährtenleine unter.....macht nochmals Trieb aufs Schild.
Dann wird der Hund in Grundstellung genommen.....und freudig ein 'so, jetzt können wir mit Suchen anfangen' gemeldet. Es wird kurz Meldung beim perplexen LR gemacht.....und ab gehts zum Fährtenansatz.
Nach der Fährte, weisst der LR den Hundeführer darauf hin, das diese Art der Vorbereitung so nah am Schild nicht zulässig wäre, ausserdem habe der HF die Wesensprobe verweigert......wie gesagt.....der LR hat nur darauf hingewiesen und es nicht zum Abzug gebracht.
Die Fährte selber war solala......der HF hinter gewaltig stinkig.
So würde er das schon immer machen.....selbst bei der DVG LM wäre das OK gewesen.....
Ich habe soetwas noch nie gesehen. Fand rs eher merkwürdig da so nah am Schild.
Wie sehen das die Leistungsrichter hier???
Oder hat jemand von euch sowas schonmal gesehen?

LG Silke
Das kostbarste Vermächtnis eines Hundes, ist die Spur, die seine Liebe in unserem Herzen zurückgelassen hat.


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#2
Nö, habe das noch nicht gesehen.....

Wenn der Richter vorher die Unbefangenheit machen will, dann soll er das dem Hundeführer sagen und die Unbefangenheit durchführen. Einfach nix sagen und dann dem Hundeführer unterstellen, er hätte diese "verweigert" ist gewagt. Wenn er die wirklich verweigern würde, hätte er gar nicht starten dürfen bzw. gehört disqualifiziert.

Was der Hundeführer ansonsten vor der Meldung macht ist doch Banane. So lange es keine Zwangseinwirkungen gibt, ist das doch egal. Nach der Anmeldung geht das dann nicht mehr.

Es gibt Hundeführer, die lassen noch einen Gegenstand verweisen, füttern den Hund nochmal, machen diverse Sachen zum Einstellen.... so what... Die Prüfung beginnt mit Meldung und die Fährte beim Ansatz. Zwangsmaßnahmen und unerlaubte Hilfsmittel sind verboten, wenn beides nicht im Spiel war, dann ist das zwar kurios und etwas merkwürdig aber nicht verboten.

Viele Grüße

Sören
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#3
5m vorm Abgangsschild nochmal GG verweisen oder sonstiges einstellen auf die Fährte ist erlaubt?
Ich stelle meine Hunde auch durch Rituale aufs Fährten ein. Aber doch nicht 5m vorm Abgangsschild.
Der LR hatte allen Teilnehmern gesagt, wie er den Ablauf haben möchte. Dieser Hundeführer war als 3. Hund dran. Bei den beiden davor, stand der HF mit in der Gruppe......wie er auch bei der Ablaufbesprechung dabei stand.....

Laut PO muss der Hund ja ab dem Beginn der Prüfung ein einreihiges Gliederhalsband tragen. Beginnen tut eine Prüfung laut PO mit der Unbefangenheitsprobe.
Auch andere HF sind mit ihren Hunden bis in relativer Nähe zur Fährte mit normalen Halsbändern gegangen......haben den Hund fertig gemacht......und sind dann PO gerecht zum LR.....aber keiner ist bis auf 5m ans Abgangsschild ran.....
Naja......Prüfung ist rum. Dieser HF wird eher im SV keine Prüfungen mehr laufen, dazu war er zu verärgert über den LR seine Aussage.....und seine schlechten Punkte. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, das er im DVG für die gezeigte Leistung nehr Punkte bekommen hätte.
-starker Tempowechsel nach Winkeln und Wiederansatz (galoppieren)
-alle Winkel 1x gekreist
-extrem hoher Kopf beim Absuchen, es sah von weitem wie Gassi gehen an 10m Leine aus.....nur vor den Winkeln und den GGs wurde der Kopf richtig runter genommen......
Das kostbarste Vermächtnis eines Hundes, ist die Spur, die seine Liebe in unserem Herzen zurückgelassen hat.


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#4
Warum hast Du nicht einfach mal den Richter gefragt?
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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#5
Weil der seine Meinung ja schon gesagt hat....warum sollte ich ihn dann nochmal fragen????
Das kostbarste Vermächtnis eines Hundes, ist die Spur, die seine Liebe in unserem Herzen zurückgelassen hat.


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#6
Waren die Punkte gerechtfertigt?
Denn wenn der LR nix gesagt hat wg. fehlender Unbefangenheitsprobe, und die Punkte gehen so I.o. ist es doch eigentlich dann auch I.o.
Zwei Worte, die mir im Leben alle Türen öffnen:

Drücken und Ziehen.
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#7
Ich denke, mit den Punkten war der HF mehr als gut bedient, auch wenn er es anders sah
77Punkte für oben genannte Fehler.....dazu kam noch, das der Hund zwar sehr zügig unterwegs war, das schräge verweisen aber sehr langsam ausführte.
Das kostbarste Vermächtnis eines Hundes, ist die Spur, die seine Liebe in unserem Herzen zurückgelassen hat.


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#8
Ok, und wie waren die anderen Begebenheiten, Gelaende, Wetter, Trittfolge usw?
Zwei Worte, die mir im Leben alle Türen öffnen:

Drücken und Ziehen.
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#9
Gelände stupfender Mais.
Ackerboden trocken aber nicht knallhart.
Wenig sichtverlauf.
Insgesamt recht warm, staubig und trocken
Das kostbarste Vermächtnis eines Hundes, ist die Spur, die seine Liebe in unserem Herzen zurückgelassen hat.


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#10
Ok, klingt aber doch ganz fair,wobei das schon schwierig klingt..
Zwei Worte, die mir im Leben alle Türen öffnen:

Drücken und Ziehen.
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