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Noch mal Richtweise LGA 06
#1
Kann mir mal jemand sagen warum bei dieser Hündin das revieren zum zweiten Versteck hin abgebrochen wurde und die Hündin disquallifiziert wurde? Die Hündin befand sich doch nicht in Grundstellung.
http://www.working-dog.eu/dogs-details/4...-Wolfsheim
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#2
Augenscheinlich hat sie das Prüfungsgelände verlassen.
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#3
Wohl nicht. Guck Dir das Video mal genau an.
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#4
Hallo,

eine strenge Auslegung der Regel aber im Rahmen des Zulässigen. Es ist definiert, dass ein Abbruch zu erfolgen hat, wenn der Hund beim Revieren vom Hundeführer quasi "neu geschickt" wird. Ob der Hund dabei in der Grundstellung sitzt, steht, o. ä. bzw. ob er diese selbständig einnimmt oder vom Hundeführer in diese gerufen wird ist unerheblich. Der Revieren wurde quasi wieder "neu begonnen".

In diesem Fall stand die Hündin in der Nähe der Hundeführerin und wurde dann neu geschickt. Der Abbruch ist also zulässig... wenn auch sehr streng ausgelegt. Ob man an der Stelle so entscheiden MUSS ist eine andere Frage, ein Verstoß gegen die PO ist es m. M. nach aber nicht.

Viele Grüße

Sören
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#5
Laut PO darf der Hund nicht in Grundstellung genommen werden. Der Hund war hier definitiv nicht in Grundstellung, oder hat hier jeder Verband des VDH eine eigene PO?
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#6
Hallo Reiner,

das wurde mittlerweile vom VDH-Fachausschuss konkretisiert. Als Grundstellung gilt es schon, wenn der Hund kurz neben dem HF verweilt und neu zum Revieren angesetzt wird. Er muss nicht zwingend sitzen. Es ist insofern richtig, dass diese Konkretisierung des Fachausschusses nicht in der PO nachzulesen ist, auf den Richtertagungen wird das aber i. d. R. so besprochen.

Wie gesagt, im vorliegenden Fall ist es ein Grenzfall den man so und so entscheiden könnte. Ist aber nach meiner Einschätzung zulässig.

Viele Grüße

Sören
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#7
Sören,'index.php?page=Thread&postID=149743#post149743' schrieb:Hallo Reiner,

das wurde mittlerweile vom VDH-Fachausschuss konkretisiert. Als Grundstellung gilt es schon, wenn der Hund kurz neben dem HF verweilt und neu zum Revieren angesetzt wird. Er muss nicht zwingend sitzen. Es ist insofern richtig, dass diese Konkretisierung des Fachausschusses nicht in der PO nachzulesen ist, auf den Richtertagungen wird das aber i. d. R. so besprochen.

Wie gesagt, im vorliegenden Fall ist es ein Grenzfall den man so und so entscheiden könnte. Ist aber nach meiner Einschätzung zulässig.

Viele Grüße

Sören
ähm - auf welchen Richtertagungen wird das den i.d.R. so besprochen und wo kann man das nachlesen? Wenn es nicht in der PO steht müssen solche Beschlüsse über die GHK kommen und durchgängig an alle Verbände weitergeleitet werden. Ich für meinen Teil kenne diesen Beschluß nicht. Also frage ich mich, auf welcher Sitzung wurde dieser gefaßt und wann wurde er an die Verbände weitergeleitet?
Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht
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#8
Der normale Hundeführer kennt diese Geheimbeschlüsse nicht und hält sich einfach an die immer noch gültige P O. Diese ist ja wohl international gültig bis darin etwas anderes steht, egal was irgendwelche Prüfungsausschüsse untereinander beschließen.
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#9
Ich habe, vor Ort, auf Nachfrage, mitbekommen, dass die HFin ihre Hündin mit "hier-Fuß" gerufen haben soll und daher wurde abgebrochen.
Und das Kommando "Hier-Fuß" während des revierens ist nicht zulässig.

Aber deshalb Abbruch???
Man ist stets für das verantwortlich was man sich vertraut gemacht hat!
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#10
Mach mal bei dem Video den Ton an dann hörst du was gesagt wird.
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