Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Tollwutimpfung
#21
Nein, das entscheidet die Zulassungsbehörde des Impfstoffes. Die mögliche Gültigkeit ergibt sich aus dem Beipackzettel.
Der Tierarzt kann lediglich manchmal innerhalb des möglichen Gültigkeitintervalles eine verringerte Gültigkeit eintragen.
Gruß Bettina

"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
Zitieren
#22
Es werden immer noch Hundebesitzer abgezockt. Da gibt es in den Vereinen Sammelimpfungen, da wird jedes Jahr komplett durchgeimpft. Der Tierarzt ist ja so billig. Die zahlen bei Massenimpfungen jedes Jahr soviel wie ich alle 3. Geiz ist geil. manchmal isses auch Dummheit
Zitieren
#23
India,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26206-Tollwutimpfung/?postID=181399#post181399 schrieb:Moin

ich gehe mal stark davon aus, dass das Vet Amt das nicht interessiert. Zumal dort ja auch keine Deppen sitzen, die Anhand der Impfnachweise sehen sollten, das auch OHNE Eintrag der Impfschutz gegeben sein sollte.
Die Tollwutimpfung und den Impfschutz schreibt das Vet Amt nicht vor. Hier geht es ja um eine SV Verordnung, bzw. Vorschrift.

Grüsse
Ralf

Nein, hier geht es um keine "SV-Verordnung". Jegliche Veranstaltungen mit Tieren müssen im Vorfeld vom zuständigen VetAmt genehmigt werden. Egal ob Reitturniere, Kaninchenausstellungen, Hundeprüfungen usw. Und es liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen VetAmtes, ob irgendwelche Impfungen für die Teilnahme bzw. den Besuch einzelnen Veranstaltungen vorgeschrieben werden. Z.B. derzeit überall ein gültiger RHD-Impfschutz für an Ausstellungen teilnehmende Kaninchen. Liegt ein Ausstellungsort in einem Myxomatose-Gebiet, könnte der zuständige AmtsVet zusätzlich auch eine Impfung gegen diese Erkrankung verlangen. Als ich damals meinen Hengst in Aachen ausgestellt habe musste der arme Kerl vorher zweimal gegen Influenza/Seuchehaftes Verfohlen geimpft werden. Vorgabe des VetAmtes Aachen...

Für Hundeveranstaltungen schreiben i.d.R. alle VetÄmter für teilnehmende Hunde eine gültige Tollwut-Impfung vor. Teilweise auch für "Besucherhunde". Das für unseren Landkreis zuständige VetAmt hat alle hiesigen Hundesportvereine von der Pflicht entbunden jede Ortsgruppen-/Vereinsprüfung dem VetAmt gegenüber melden zu müssen. Aber in dem Schreiben stand ausdrücklich dass auch weiterhin jeder teilnehmende Hund über einen gültigen Tollwut-Impfschutz verfügen muss. Sollte ein AmtsVet in so einem Fall Kenntniss darüber erhalten, dass irgendwo Hunde teilgenommen haben die nicht über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügen, könnte das zuständige VetAmt dem betreffenden Verein bzw. der betreffenden OG künftig die Ausrichtung derartiger Veranstaltungen nicht mehr genehmigen. Bzw., wenn die Ausrichtung unter Einhaltung der Tollwutimpfpflicht pauschal genehmigt wurde (so wie bei uns im Kreis), diese Genehmigung wieder entziehen.

Das jeweilig zuständige VetAmt sitzt folglich an einem bedeutend längerem Hebel als der SV oder sonst irgend ein Hundeverband.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
Zitieren
#24
Stups, bei uns bekommst Du bei der "Sammelimpfung" auch die reine Tollwutimpfung, und die für 3 Jahre eingetragen. Das hängt immer vom jeweiligen Tierarzt ab, der impft.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
Zitieren
#25
Steffi Broderius,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26206-Tollwutimpfung/?postID=181403#post181403 schrieb:Man kann eine Tollwut Titer Bestimmung machen lassen.. dann weißt du ob noch genügend Schutz besteht.. dieses kann jeder Tierarzt mittels Bluttest machen. Die Blutprobe wird zur Auswertung an Laboklin gesendet, nach ca. 1 Woche erhälst du dann das Ergebnis schriftlich von Laboklin.

Ersetzt aber nicht einen gültigen Eintrag im Impfpass bzw. Heimtierausweis.

Im übrigen ist davon auszugehen dass bei einem mehrfach gegen Tollwut geimpften Hund ein ausreichender Titer messbar ist. Auch noch Jahre nach der letzten Impfung...
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
Zitieren
#26
Hillu,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/26206-Tollwutimpfung/?postID=181404#post181404 schrieb:Hallo - ich gehe heute mit dem Impfpass zur Prüfungsleiterin und wenn es in ihren Augen so nicht möglich ist mache ich halt keine Prüfung mit ( nur sind wir dieses Mal sehr knapp mit Teilnehmern - kann sein das sie deshalb nicht stattfinden kann ! ). Ich habe auch nirgendwo etwas gelesen das um 3 Jahre Impfschutz mit Virbagen LT zu haben eine Aufboosterung nach jährlichen Impfungen nötig ist aber wenn der TA es nun mal nicht eintragen kann ????? !!!!

Ich glaube auch das sich kein Richter darum scheren würde aber ich will auch keinen zu Fehlverhalten animieren.

Mein Fehler das ich nicht vorher nachgeschaut habe.

LG Hillu

Wie gesagt, es wäre abzuwägen ob es überhaupt jemandem auffallen würde dass das Nachimpfungsintervall überzogen worden ist. Ansonsten zeigt die Geschichte dass ein Prüfunsgleiter spätestens 4 Wochen vor der Prüfung seine Schäflein mal daran erinnern sollte die Impfpässe ihrer Hunde zu checken.
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
Zitieren
#27
also brauch ich wirklich meinen hund, wenn er jährlich an prüfungen teilnimmt,nicht mehr jährlich impfen zu lassen??
vg sabess
Das Leben besteht aus vielen Höhen und Tiefen - man darf nur nicht im Tief steckenbleiben!
Zitieren
#28
Wenn der Hund die 3-Jahres-Impfung für Tollwut bekommt und der TA das so im Impfpass einträgt, nein
Zitieren
#29
Schon seit mehr als 11 Jahren nicht mehr...
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."

Mark Twain
Zitieren
#30
uppssssssssssss, wo ich lebe...... dankeschön und lg sabess
Das Leben besteht aus vielen Höhen und Tiefen - man darf nur nicht im Tief steckenbleiben!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste