29-07-2010, 12:07
Der SV verlangt ja bei fehlenden oder abgebrochenen Zähnen eine Röntgenaufnahme, auf der entweder Zahnfragmente oder das Zahnfach ersichtlich sind
Innerhalb 14 Tagen muß geröntght werden.
Claudia
Innerhalb 14 Tagen muß geröntght werden.
Claudia


![[Bild: Zwinger-von-der-schwarzen-B.jpg]](http://www.zwinger-von-der-schwarzen-brandung.de/images/banners/Zwinger-von-der-schwarzen-B.jpg)