11-01-2010, 18:01
Hallo Trine,
meines Wissen verhält es sich in Bezug auf HD so:
Gegen den Erstbefund von Brass wird Einspruch eingelegt. Dann fertig Tellhelm einen Zweitbefund und beide Befunde gehen dann zum Obergutachter Flückingern. Wenn Erst- und Zweitbefund nicht übereinstimmen entscheidet der Obergutachter (nicht Tellhelm als Zweitgutachter, seine Meinung zählt dabei nur zu max. 50%).
Grüße
Antje
meines Wissen verhält es sich in Bezug auf HD so:
Gegen den Erstbefund von Brass wird Einspruch eingelegt. Dann fertig Tellhelm einen Zweitbefund und beide Befunde gehen dann zum Obergutachter Flückingern. Wenn Erst- und Zweitbefund nicht übereinstimmen entscheidet der Obergutachter (nicht Tellhelm als Zweitgutachter, seine Meinung zählt dabei nur zu max. 50%).
Grüße
Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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