10-01-2010, 18:01
Das Obergutachten wird fällig, wenn der Besitzer Einspruch gegen den Befund einlegt. Eine Verbesserung ist max. um eine Stufe möglich. Diese Regelung halte ich für unglücklich- denn wenn das Erstgutachten wirklich falsch sein sollte (soll ja vorkommen, sind alles nur Menschen), kann aus mittel nur "noch zugelassen" werden oder aus schwer mittel.
Anonym vorlegen kannst du dir sparen, weil es im SV nur 2 Auswerter gibt - also ist dem Obergutachter klar, dass die Erstbefunde im Namen von Brass bzw. Tellhelm erstellt wurden.
Anonym vorlegen kannst du dir sparen, weil es im SV nur 2 Auswerter gibt - also ist dem Obergutachter klar, dass die Erstbefunde im Namen von Brass bzw. Tellhelm erstellt wurden.
Die größte Leistung besteht darin, nicht andere, sondern sich selbst zu übertreffen


