21-11-2006, 00:11
Hallo Heinz,
natürlich kannst Du klagen. Setze eine Vertragsstrafe in Deine Kaufverträge und diese ist einklagbar.
Der eine oder andere Welpenkäufer mag das nicht nett finden. Aber nett ist es ja auch nicht, wenn ein Welpekäufer beim Kauf verspricht, den Hund später röngten zu lassen, und es dann doch nicht machen läßt.
Im übrigen sind die Welpenkäufer heutzutage auch nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht gemäß dem aktuellen Kaufrecht (Stichwort: "Produkthaftung") dem Züchter ans Leder zu gehen. Insofern sind hieb- und stichfeste Vertragsklauseln doch nur positiv zu bewerten. Da wissen beide Seiten ganz klar wo sie dran sind und keiner kann später behaupten, er habe das ganz anders gemeint.
Grüße
Antje
natürlich kannst Du klagen. Setze eine Vertragsstrafe in Deine Kaufverträge und diese ist einklagbar.
Der eine oder andere Welpenkäufer mag das nicht nett finden. Aber nett ist es ja auch nicht, wenn ein Welpekäufer beim Kauf verspricht, den Hund später röngten zu lassen, und es dann doch nicht machen läßt.
Im übrigen sind die Welpenkäufer heutzutage auch nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht gemäß dem aktuellen Kaufrecht (Stichwort: "Produkthaftung") dem Züchter ans Leder zu gehen. Insofern sind hieb- und stichfeste Vertragsklauseln doch nur positiv zu bewerten. Da wissen beide Seiten ganz klar wo sie dran sind und keiner kann später behaupten, er habe das ganz anders gemeint.
Grüße
Antje
"Ich kann mir die Welt ohne Idioten und Gauner nicht vorstellen."
Mark Twain
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