21-06-2009, 19:06
Hallo Kirsten,
die Frage ist halt immer "Was hat man bestellt und bezahlt?". Zahle ich in Gießen den einfachen Satz der tierärztlichen Gebührenverordnung für's Röntgen und bekomme die Wirbelsäule im Rahmen der "Rückenstudie" noch umsonst mitgeröngt? Wenn Dr. Tellhelm dann direkt im Anschluß ans Röntgen einen KURZEN Bilck auf die Röntgenbilder wirft und ein VORLÄUFIGES Urteil darüber abgibt (VOR der eigentlichen Auswertung) ist das i.d.R. kostenlos. Oder bestelle und zahle ich zusätzlich für eine Privataudienz bei Dr. Tellhelm, mit dem Auftrag die Auswertung sofort vorzunehmen? Dafür erhält man dann eine zweite Rechnung über ca. 20 bis 40 Euro.
Mir persönlich reicht beim Röntgen ein vorläufige Urteil von Dr. Tellhelm. Weil ich noch nie erlebt habe daß das entgültige Urteil schlechter war als das vorläufige. Und wenn er sagt "a-normal/ED-normal" ändert sich dann eh nix mehr. Ginge es mir um den Verkauf eines Hundes, dann würde ich auf jeden Fall das offizielle Röntgenergebnis abwarten (dafür müssten die Befunde allerdings eingereicht werden) oder aber eine Privataudienz mit Dr. Tellhelm vereinbahren, damit er die Aufnahmen sofort offiziell auswertet. Für letzteres ist in der Kliniksroutine ja nicht immer Zeit, die Röntgentermine sind dafür zeitlich gar nicht bemessen.
Grüße
Antje
die Frage ist halt immer "Was hat man bestellt und bezahlt?". Zahle ich in Gießen den einfachen Satz der tierärztlichen Gebührenverordnung für's Röntgen und bekomme die Wirbelsäule im Rahmen der "Rückenstudie" noch umsonst mitgeröngt? Wenn Dr. Tellhelm dann direkt im Anschluß ans Röntgen einen KURZEN Bilck auf die Röntgenbilder wirft und ein VORLÄUFIGES Urteil darüber abgibt (VOR der eigentlichen Auswertung) ist das i.d.R. kostenlos. Oder bestelle und zahle ich zusätzlich für eine Privataudienz bei Dr. Tellhelm, mit dem Auftrag die Auswertung sofort vorzunehmen? Dafür erhält man dann eine zweite Rechnung über ca. 20 bis 40 Euro.
Mir persönlich reicht beim Röntgen ein vorläufige Urteil von Dr. Tellhelm. Weil ich noch nie erlebt habe daß das entgültige Urteil schlechter war als das vorläufige. Und wenn er sagt "a-normal/ED-normal" ändert sich dann eh nix mehr. Ginge es mir um den Verkauf eines Hundes, dann würde ich auf jeden Fall das offizielle Röntgenergebnis abwarten (dafür müssten die Befunde allerdings eingereicht werden) oder aber eine Privataudienz mit Dr. Tellhelm vereinbahren, damit er die Aufnahmen sofort offiziell auswertet. Für letzteres ist in der Kliniksroutine ja nicht immer Zeit, die Röntgentermine sind dafür zeitlich gar nicht bemessen.
Grüße
Antje

